Griffige Massnahmen für Lohngerechtigkeit

Am 14. Juni 2019 gingen allein im Aargau über 7‘000 Frauen und Männer auf die Strasse, standen ein für die Gleichheit der Geschlechter bei der Arbeit, in der Bildung, Familie und Politik und machten sich stark gegen sexuelle Gewalt und Diskriminierung. Leider hat sich aber bis heute kaum etwas verbessert. Insbesondere der Gender-Pay-Gap hat in den letzten Jahren sogar zugenommen und Frauen verdienen nach wie vor durchschnittlich 19 Prozent weniger als Männer, wovon fast die Hälfte als diskriminierende Lohnunterschiede zu qualifizieren ist.

Motion zur Verschärfung der Lohngleichheitsanalysen eingereicht

Heute wurde im Grossen Rat von ArbeitAargau-Vize-Präsidentin Silvia Dell’Aquila im Namen der Fraktion der Grünen und der SP eine Motion zur Verschärfung der Lohngleichheitsanalysen eingereicht. Die Motionär:innen verlangen vom Regierungsrat die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, um die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern verstärkt bekämpfen zu können, insbesondere indem die Vorgaben betreffend Lohngleichheitsanalysen gemäss Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann auf kantonaler Ebene verschärft werden. ArbeitAargau ist sehr erfreut darüber und unterstützt die Forderung auf ganzer Linie.

Wir müssen der Lohnungleichheit an den Kragen!

Mit einer Analysepflicht ab 50 Mitarbeitenden, behördlichen Kotrollen und entsprechenden Konsequenzen bei Nichteinhalten der Vorgaben ginge der Kanton Aargau den geschlechterspezifischen und diskriminierenden Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern endlich mit griffigen Massnahmen an den Kragen. Im Kanton Jura wurde die Initiative «Egalité salariale: concrétisons!», welche ähnliche Forderungen beinhaltete, am 13. Juni 2021 mit sage und schreibe 88 Prozent angenommen. Nun liegt es beim kantonalen Parlament und der Regierung zu zeigen, dass Lohngleichheit und Gleichstellung auch hier mehr sind als symbolträchtige Begriffe und der Kanton Aargau ebenfalls bereit ist, sich flächendeckend und effektiv für diskriminierungsfreie Löhne einzusetzen.

Zur Medienmitteilung als pdf

Höhere Sparbeiträge erfordern höhere Bruttolöhne!

Im Grundsatz begrüsst ArbeitAargau die Bemühungen des Regierungsrates, Abfederungsmassnahmen zu ergreifen und ist erfreut, dass diesbezüglich der dringende Handlungsbedarf erkennt und darauf reagiert wurde. Insbesondere mit dem Vorschlag, den Koordinationsabzug anzupassen, zeigt sich ArbeitAargau völlig einverstanden. Damit werden Teilzeitarbeitende und Arbeitnehmende in tieferen Lohnkategorien bessergestellt. Ebenso befürwortet ArbeitAargau die Definition von Spargutschriften für die Altersklassen ab 65 Jahren, da sich das Rentenkapital auch verbessern soll, wenn über das Pensionierungsalter hinaus gearbeitet wird. Ausserdem wird die Festlegung von Eckwerten zu den Massnahmen betreffend Unterdeckung unterstützt, weil die Lastenverteilung neu ebenso auf die Arbeitgebenden fällt und nicht nur auf die Arbeitnehmenden.

Planmässiges Leistungsziel von 60 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes als absolutes Minimum

Nach Ansicht von ArbeitAargau steht jedoch ausser Frage, dass sich das planmässige Leistungsziel von 60 Prozent auf den letzten ausbezahlten AHV-pflichtigen Lohn beziehen muss. Es handelt sich dabei um ein Minimum, das keinesfalls unterschritten werden darf. Dass freiwilliges Sparen für jene Arbeitnehmenden mit hohem Einkommen bzw. tiefen Lebenshaltungskosten möglich bleibt, wird selbstverständlich nicht kritisiert. Das Erreichen des planmässigen Leistungsziels darf hingegen nie von freiwilligen Leistungen der Arbeitnehmenden abhängig gemacht werden. Viele Personen haben aufgrund eines zu tiefen Einkommens bzw. hoher Lebenshaltungskosten keine Möglichkeit, zusätzlich den Sparbeitrag zu erhöhen. Auch für jene Personen muss die Erreichung des planmässigen Leistungsziels gewährleistet sein.

Die Bruttolöhne müssen angehoben werden

Die Erhöhung der Spargutschriften sowie die Anpassung des Koordinationsabzuges bedeuten gleichzeitig auch eine Verminderung des ausbezahlten Nettolohnes. ArbeitAargau sieht hier insbesondere bei mittleren und tiefen Einkommen eine weitere problematische Belastung der Arbeitnehmenden. Hier müsste der Kanton gleichzeitig die Bruttolöhne entsprechend anheben, sodass diese Mehrbelastung nicht oder zumindest nicht zu stark ins Gewicht fällt. Dafür verfügt der Kanton Aargau zurzeit auch über den entsprechenden finanziellen Spielraum.

Forderung einer differenzierten Abstufung der Einmaleinlage

ArbeitAargau begrüsst die Bereitschaft des Kantons, in Form einer Einmaleinlage die Senkung des Umwandlungssatzes für ältere Arbeitnehmende zusätzlich abzufedern. Dass der Kanton einen signifikanten Anteil von Arbeitnehmenden über 50 Jahren hat, kann allein nicht ausschlaggebend sein für die Festlegung der Altersgrenze. Vielmehr müsste berechnet werden, in welchen Altersstufen sich die Senkung des Umwandlungssatzes in welchem Ausmass zu Buche schlägt und anhand dieser Erkenntnis die Altersgrenze sowie der zu leistende Prozentsatz der Einmaleinlage festgelegt werden. Entsprechend wird eine Abstufung gefordert, sodass Arbeitnehmende zwischen 40 und 65 Jahren mit ansteigenden Prozentsätzen unterstützt werden.

Die Delegiertenversammlung soll weiterhin als Organ fungieren

Abschliessend wird festgehalten, dass nicht ersichtlich ist, weshalb die Delegiertenversammlung die Organstellung verlieren sollte. Gerade für die Wahl der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitgeberinnenvertretungen ist die Delegiertenversammlung wichtig und sollte deshalb auch weiterhin als Organ fungieren können. Es ist daher auch nicht nachvollziehbar, weshalb das Wahlverfahren neu definiert werden sollte.

Zur Medienmitteilung als pdf

Hitzige Debatte zum Aargauer Steuer-Bschiss

ArbeitAargau hat die Nein-Parole zur Steuergesetzrevision gefasst und im Hinblick auf die Abstimmungen am 15. Mai 2022 eine Podiumsdiskussion dazu organisiert. Geleitet und moderiert wurde sie von Mathias Küng, als Befürworter:innen waren Maya Bally, Grossrätin Die Mitte und Peter Gehler, Vizepräsident AIHK und VR-Vizepräsident der Siegried auf dem Podium, während auf der gegnerischen Seite Carol Demarmels, Grossrätin SP und Finanzmathematikerin sowie Reto Wyss, Zentralsekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes standen.

Tunnelblick auf Steuerbelastung ist unzureichend!

Die Diskussion auf dem Podium war belebt und teilweise hitzig, aber stets auf sehr hohem Niveau. Der wohl wichtigste und auch folgenschwerste Aspekt der Steuergesetzrevision wurde sogleich zu Beginn in Angriff genommen: Die sukzessive Senkung der Firmensteuern ab einem Gewinn von Fr. 250‘000.- von 18.6 auf 15.1 Prozent. Bally und Gehler waren klar der Ansicht, die Senkung der Gewinnsteuern für die Unternehmen sei spätestens seit der STAF-Abstimmung ein längst überfälliger Schritt und da die Kantonsfinanzen heute eine entsprechende Senkung zuliessen, könne der Zeitpunkt einer Revision sowohl für die Unternehmen als auch für die natürlichen Personen nicht besser gewählt sein. Weiter wurde angeführt, der Kanton Aargau sei punkto Standortattraktivität aufgrund der aktuellen Steuerbelastung im Vergleich mit den anderen Kantonen auf den hintersten Plätzen, weshalb der Handlungsbedarf gross sei. Demarmels und Wyss wehrten sich entschieden gegen diese Argumentation, der Tunnelblick auf den Steuersatz sei unzureichend, der Kanton Aargau schneide in aktuellen Studien zur Standortattraktivität sehr gut ab. Demarmels betonte in diesem Zusammenhang, dass insbesondere bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels und der Jugendarbeitslosigkeit angesetzt und eine echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf angestrebt werden müsse, um den Wirtschaftsstandort Aargau weiter zu stärken. „Ausschlaggebend ist dabei die Berücksichtigung von verschiedenen Standortfaktoren in einem ausgeglichenen Mix. Diesem Gesamtpaket muss Sorge getragen werden, anstatt durch Steuergeschenke den Kanton seiner Handlungsfähigkeit zu berauben.“, ergänzte Wyss. Bally konnte ihren Diskussionsgegner:innen zwar dahingehend zustimmen, dass auch andere Standortfaktoren zu berücksichtigen seien, dieses Gesamtpaket aber erst dann ins Lot komme, wenn auch die Steuerbelastung abnehme. Gehler entgegnete zudem, dass aufgrund der dynamischen Effekte mit mehr Steuereinnahmen gerechnet werden könne: „Diese Steuergesetzrevision ist enorm wichtig für den Kanton Aargau, ansonsten verliert er doppelt und dreifach an Steuergeldern.“ Dass die dynamischen Effekte wie prognostiziert eintreffen werden, bezweifelte Demarmels stark: „Nach der letzten Steuersenkung waren die Reservekassen leer und es wurden Abbaumassnahmen ergriffen. Dass der Kanton heute derart gewinnstarke Abschlüsse vorweisen kann, liegt nicht etwa an höheren Steuereinnahmen, sondern hängt vielmehr damit zusammen, dass die Ausgaben massiv weggekürzt wurden.“ Deshalb sei es so wichtig, in einem nächsten Schritt diese Kürzungen wieder rückgängig zu machen, anstatt das zerstörerische Steuerdumping weiter voranzutreiben.

Erhöhung des Versicherungsabzuges als pseudosoziale Familienpolitik

In einem zweiten Schritt wurde die Erhöhung des Pauschalabzuges für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen um 50 Prozent diskutiert. Demarmels und Wyss bezeichneten die Erhöhung des Versicherungsabzuges als pseudosoziale Familienpolitik, da auch hier nur die Besserverdienenden effektiv profitieren können. Viel mehr Handlungsbedarf sahen sie bei der individuellen Prämienverbilligung (IPV). „Die Prämienbelastung hat sich verdoppelt, während die Investitionen in die IPV halbiert wurden!“, empörte sich Wyss. Bally und Gehler hingegen betonten, dass der aktuelle Pauschalabzug seit über 20 Jahren unverändert blieb, während die Prämienlast enorm stark anstieg – eine entsprechende Anpassung sei daher angezeigt. „Niedrigverdienende werden im Kanton Aargau bereits relativ umfassend entlastet, jetzt ist es an der Zeit, dass auch der Mittelstand berücksichtigt wird.“, betonte Bally. Wyss entgegnete, dass aufgrund der aktuellen Krisensituation mit einer Inflation von 2 Prozent und einem Prämiensprung von 5 bis 10 Prozent gerechnet werden muss, dies bedeute Mehrausgaben von bis zu Fr. 3‘000.- pro Familie. Es sei ein riesiges Problem – nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Wirtschaft, da die Kaufkraft dadurch sinke.

„Die Gemeinden werden auf die Welt kommen!“

Eine weitere wichtige Frage stellt sich für die Gemeinden: Was bedeutet die Steuergesetzrevision für die kommunalen Kassen? Selbstverständlich schieden sich auch hier die Geister, denn während Gehler beschwichtigte, die Gemeinden seien die letzten, die schlecht wegkommen könnten, schlug Wyss Alarm, denn diese würden erst recht „auf die Welt kommen“. Demarmels betonte, die Ausgleichszahlungen seien reine Augenwischerei und wies darauf hin, dass die natürlichen Personen mit höheren Steuerfüssen und höheren Gebühren rechnen müssen. Bally hingegen erklärte, dass es immer schon Gemeinden mit strukturellen Problemen gab: „Diese strukturellen Probleme bleiben bestehen, unabhängig von einer allfälligen Steuergesetzrevision. Dafür gibt es den Finanz- und Ressourcenausgleich.“

Demokratiefeindliche Vorlage und taktisches Kalkül?

Ein Dorn im Auge ist ausserdem für Viele, dass die Senkung der Firmensteuern zusammen mit dem Versicherungsabzug in eine Vorlage verpackt wurde. Gehler meinte, es handle sich um ein komplexes Gesamtwerk, das zwingend zusammengehöre, gerade auch aufgrund der Ausgleichszahlungen an die Gemeinden und Bally argumentierte, dass es sich um eine ausgeglichene Vorlage handelt, mit Vorteilen für die Unternehmen, aber auch für die Privaten – die Einheit der Materie sei ausserdem gewahrt. Demarmels und Wyss hingegen bezeichneten die Zusammenführung in eine Vorlage als taktischer Streich der Bürgerlichen, was demokratiefeindlich sei, denn man nehme der Bevölkerung die Möglichkeit, sich getrennt über die Firmensteuer und den Pauschalabzug zu äussern.

Zum Glück hat das Aargauer Stimmvolk das letzte Wort

Abschliessend lässt sich eines mit Sicherheit feststellen: Die Podiumsteilnehmer:innen wurden sich bis am Schluss bei weitem nicht einig und hätten die Diskussion wohl noch über Stunden fortsetzen können. Zum Glück hat die Aargauer Stimmbevölkerung das letzte Wort und wird am 15. Mai 2022 darüber entscheiden, ob es sich um eine massvolle und ausgewogene Vorlage handelt, die zwei verschiedene Missstände behebt oder ob wir es vielmehr mit einem Aargauer Steuer-Bschiss zu tun haben, für den alle Aargauer:innen bezahlen müssen und zum gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stillstand führen wird. Die Haltung von ArbeitAargau ist klar, diese Vorlage beruht auf einer unzureichenden Milchbüchlirechnung, die dem Kanton kein mehr Handlungsspielraum lässt, den Arbeitnehmenden und der Wirtschaft schadet und deshalb verhindert werden muss.

Zur Medienmitteilung als pdf

Klares Nein zum ruinösen Aargauer Steuer-Bschiss!

Der gestrige Abend stand ganz im Zeichen der kommenden Abstimmung zur Steuergesetzrevision. ArbeitAargau macht sich als Teil des Nein-Komitees gegen die Vorlage stark und hat anlässlich der gestrigen Delegiertenversammlung die drohende Steuergesetzrevision mit den wichtigsten Gegenargumenten thematisiert.

Das Eintreffen der dynamischen Effekte ist reines Glaskugellesen.

Grüne Grossrätin Mirjam Kosch wurde eingeladen, um den Delegierten die Steuervorlage vorzustellen und gleichzeitig die desaströsen Folgen einer etwaigen Annahme der Gesetzesänderung aufzuzeigen. Kosch legte überzeugend dar, dass einerseits nur Gutverdienende von der Erhöhung des Pauschalabzuges und andererseits nur 5% der ohnehin schon erfolgreichsten Grossunternehmen von der Reduktion des Unternehmenssteuertarifs profitieren werden, die grossen Verlierer:innen sind die Aargauer Bürger:innen sowie die Gemeinden, die KMU gehen leer aus. Durch die massiven Steuerausfälle – welche Kosch bis ins Jahr 2030 mit bis zu 2 Milliarden Franken beziffert – drohen Steuerfusserhöhungen für die natürlichen Personen auf Gemeindeebene sowie diverse Abbau- und Sparmassnahmen im Service Public. «Das Eintreffen der dynamischen Effekte gleicht einer Mär, während die Liste der drohenden Sparmassnahmen schier endlos wirkt», stellt Kosch fest und kritisiert das Darstellen der prophezeiten Firmenzuzüge als Faktum scharf. Es sei eine reelle Gefahr, dass die erhofften positiven Entwicklungen nicht eintreffen – dieses Risiko sei insbesondere in unsicheren Kriegs- und Pandemiezeiten, wie wir sie aktuell erleben, erhöht.

Der Aargau droht an sozialer und wirtschaftlicher Attraktivität zu verlieren!

Die Steuerbelastung ist nur ein Faktor unter vielen, der einen Standort wirtschaftlich attraktiv macht. Eine funktionierende Infrastruktur, gute Erreichbarkeit, moderate Mietpreise, genügend Produktionsflächen, innovationsfördernde Institutionen, gut und spezifisch ausgebildetes Personal und Fachkräfte aber auch ein kulturell vielfältiges Angebot sowie genügend Kitaplätze und günstige Lebenshaltungskosten dürfen als genauso wichtige Faktoren nicht unterschätzt werden. Dieser Tatsache muss endlich Rechnung getragen werden und dazu muss der Kanton aktiv werden und endlich Investitionen tätigen. Kosch fordert deshalb beispielsweise Ausbildungsoffensiven, Unterstützung der Jugendlichen, flächendeckende Tagesstrukturen und Integrationsmassnahmen als sinnvolle Massnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Aargau. Der Kanton muss bessere Rahmenbedingungen schaffen – davon können alle profitieren, die Unternehmen und die Arbeitnehmenden. Wenn jedoch diese Steuergesetzrevision tatsächlich umgesetzt werden sollte, fehlt das Geld dafür. Der Kanton verbaut sich jegliche Investitionsmöglichkeiten und verliert somit nicht nur an sozialer, sondern auch an wirtschaftlicher Attraktivität.

Im Vorstand werden zwei neue Mitglieder willkommen geheissen.

Wie jedes Jahr wurden auch die statutarischen Geschäfte abgehandelt und es war für alle Anwesenden eine Ehre, von der amtierenden Nationalratspräsidentin durch die Versammlung begleitet zu werden. Zusätzlich mussten zwei Mitglieder aus dem Vorstand verabschiedet werden: Manfred Dubach (alv) und Lelia Hunziker (VPOD) gaben ihren Rücktritt bekannt. Ihr langjähriger Einsatz im Vorstand von ArbeitAargau wurde herzlich verdankt. Einstimmig und unter Applaus haben die Delegierten anschliessend ihre Nachfolgerinnen gewählt: Simone Jacot für den alv und Sina Deiss für den VPOD. ArbeitAargau freut sich auf die Zusammenarbeit mit den neuen Vorstandsmitgliedern.

Der Vorstand hat die Abstimmungsparolen zum 15. Mai 2022 gefasst!

Zum Schluss der Versammlung werden die Anwesenden über die vom Vorstand bereits gefassten Abstimmungsparolen zum 15. Mai informiert. Zur Änderung des Filmgesetztes wurde die Ja-Parole gefasst, weil der Vorstand überzeugt ist, dass dies für die Schweizer Filmkultur eine enorme finanzielle Unterstützung bedeutet, was sich auch auf die Schauspieler:innen positiv auswirkt, weil inländische Arbeitsplätze von ansässigen Fimschaffenden dadurch unterstützt und die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Weil die Gewährleistung von sicheren und menschenwürdigen Flüchtlingswegen im internationalen Kontext ein wichtiges gewerkschaftliches Thema ist, hat der Vorstand die Nein-Parole zur Frontex-Vorlage ergriffen. Des Weiteren begrüsst ArbeitAargau, dass neu ein Instrument geschaffen wird, um ein Behördenmitglied bei grobem Fehlverhalten oder bei schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen des Amtes zu entheben, weshalb der Vorstand die Ja-Parole zur Amtsenthebungsinitiative beschlossen hat. Wichtig ist dabei jedoch, dass das Instrument der Amtsenthebung nicht missbraucht wird und nur unter strengen Voraussetzungen angewandt werden kann. Zu guter Letzt wurde vom Vorstand auch die Nein-Parole zur Steuergesetzrevision beschlossen. Diese Parole wurde durch die Delegierten anlässlich der gestrigen Versammlung symbolisch bestätigt.

Zur Medienmitteilung als pdf

Nein zu weiteren Steuerprivilegien, Ja zu einer starken Demokratie!

Mit der Abschaffung der Emissionsabgabe wird ein erneutes Steuerprivileg für Reiche und den gesamten Finanzsektor geschaffen. Da die Emissionsabgabe nur auf Beträge von über einer Million Franken erhoben wird, könnten primär Grosskonzerne, Banken und Versicherungen von einer Abschaffung profitieren. Gleichzeitig wäre der Bund mit Steuerausfällen von rund 250 Millionen jährlich konfrontiert.

Dieser desaströsen Entwicklung in der Steuerpolitik muss endlich Einhalt geboten werden!

ArbeitAargau lehnt die Abschaffung der Stempelsteuern entschieden ab, weil davon nur die Reichen von erneuten Steuerprivilegien profitieren, während die Arbeitnehmenden leer ausgehen und sich zusätzlich mit einer verstärkten Abbaupolitik konfrontiert sehen. Anstatt nun auf 250 Millionen Steuereinnahmen pro Jahr zu verzichten, wäre es vielmehr an der Zeit, mit diesem offensichtlich vorhandenen Geld Massnahmen zu initiieren, welche auch den Arbeitnehmenden wieder zugutekommen, wie beispielsweise die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen, die Ausdehnung der Elternzeit und die Stärkung der AHV.

Medien sind Service Public und müssen unterstützt werden! 

Die Medien sind im Laufe der vergangenen Jahre vermehrt unter finanziellen Druck geraten, da sie ihre Werbeeinnahmen an internationale Internetplattformen verlieren. Seit 2003 sind über 70 Zeitungen verschwunden, viele lokale und regionale Medien sind akut bedroht. Unter dem finanziellen Druck in der Medienbranche leiden nicht nur die Vielfalt und die Qualität der Berichterstattung, sondern genauso die Arbeitnehmenden – denn die Löhne sinken, Arbeitsbedingungen verschlechtern sich und Arbeitsplätze werden abgebaut. Deshalb hat ArbeitAargau zum Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien einstimmig die Ja-Parole beschlossen.

ArbeitAargau ist überzeugt, dass eine vielfältige und flächendeckende Medienlandschaft für eine starke Demokratie unabdingbar ist. Die professionelle, differenzierte und unabhängige Berichterstattung ist Ausdruck der Meinungsfreiheit und fördert gleichzeitig die demokratische Auseinandersetzung sowie die Meinungsbildung landesweit, aber auch regional und kommunal. Aufgrund dieses Stellenwerts der Medien sind sie zurecht als Teil des Service Public zu qualifizieren, was wiederum staatliche Unterstützungsleistungen nicht nur rechtfertigt, sondern genauso notwendig macht.

Zur Medienmitteilung als pdf

Ein gefährlicher Angriff gegen den Rechtsstaat

Obwohl Sozialhilfemissbrauch selbstverständlich nicht tolerierbar ist und bekämpft werden muss, lehnt ArbeitAargau die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Observation im Sozialhilfebereich im Kanton Aargau aus verschiedenen Gründen entschieden ab.

Mit dem Inkrafttreten von Art. 148a StGB kann Sozialhilfemissbrauch direkt durch die Strafverfolgungsbehörde geahndet werden. Das polizeiliche Ermittlungs- sowie das staatsanwaltliche Untersuchungsverfahren sehen schon heute Überwachungsmassnahmen vor, welche dazu geeignet sind, einen allfälligen Sozialhilfemissbrauch aufzudecken. Sollte nach Ausschöpfung der bereits vorhandenen Mittel zur Sachverhaltsabklärung bei einer Sozialbehörde nach wie vor ein Verdacht auf unrechtmässigen Sozialhilfebezug bestehen, ist die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörde ohnehin angezeigt. Es ist nicht ersichtlich, welche Lücke durch eine Observation durch die Sozialbehörde selbst geschlossen werden soll, bzw. welche Verdachtsfälle nicht bereits durch die Strafverfolgungsbehörden aufgegriffen werden können.

Die Tatsache, dass die Gemeinde gleichzeitig die beantragende, bewilligende und ausführende Instanz sein soll, öffnet einer willkürlichen Umsetzung Tür und Tor und ist einem Rechtsstaat nicht würdig. Es ist inakzeptabel, dass keine unabhängige Stelle vorgesehen ist, welche die notwendigen Voraussetzungen für eine Observation unter Anwendung einheitlicher Massstäbe prüft. Wann «konkrete Anhaltspunkte» vorliegen, liegt somit nur im Ermessen der einzelnen Gemeinden. Dies führt zu einer Vielzahl unterschiedlicher Praxen, was im Zusammenhang mit einem derartig gravierenden Grundrechtseingriff zusätzlich zu einer nicht hinnehmbaren Rechtsunsicherheit führen wird.

Die Vornahme von Observationen durch die Gemeinden bzw. die Sozialbehörden selbst ist ausserdem systemwidrig und verletzt das Polizeimonopol. Es ist nicht ersichtlich, weshalb eine Gemeinde Angestellte zu Sozialdetektiven ausbilden soll – während die Polizei und Staatsanwaltschaft bereits über entsprechend professionelles Personal verfügen – um im Ergebnis deren Aufgaben zu übernehmen. Mit einer zusätzlichen Observationsmöglichkeit werden somit einzig Doppelspurigkeiten, Koordinationskonflikte und somit ein unnötiger finanzieller Aufwand ohne Mehrwert riskiert.

Die Observation im Sozialhilfebereich liegt auch nicht im Sinne des Gesetzes. Die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage stellt die Sozialhilfebeziehenden unter einen Generalverdacht, was unangebracht, respektlos und für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Sozialhilfebehörde und -bezüger:innen kontraproduktiv ist.

Mit den zusätzlich vorgeschlagenen Änderungen betreffend Inkassohilfe, Alimentenbevorschussung, Verwirkungsfristen, Unterbringung von Flüchtlingen in kantonalen Unterkünften und Elternschaftsbeihilfe zeigt sich ArbeitAargau jedoch einverstanden, weshalb auch begrüsst wird, dass die Änderungen in jeweils voneinander unabhängigen Gesetzesvorlagen erlassen werden sollen.

Zur Medienmitteilung als pdf

Herzliche Gratulation, liebe Irène!

ArbeitAargau gratuliert Präsidentin Irène Kälin herzlich zur heutigen Wahl zur Nationalratspräsidentin. Der Vorstand und die Geschäftsstelle sind stolz, fühlen sich geehrt und wünschen ihrer Präsidentin viel Erfolg und alles Gute in ihrem neuen Amt. ArbeitAargau ist überzeugt, dass Irène Kälin ihren Aufgaben als höchste Schweizerin in höchstem Masse gerecht werden und diese mit Bravour erfüllen wird.

Während ihres Präsidialjahres bleibt Kälin auch weiterhin Präsidentin von ArbeitAargau, ihre Aufgaben werden jedoch weitestgehend von der Vizepräsidentin Silvia Dell’Aquila übernommen.

Zur Medienmitteilung als pdf

General Electric: Ein Versagen sondergleichen

Nachdem innerhalb der letzten Jahre ein Stellenabbau nach dem anderen folgte, ständig geschmückt mit leeren Versprechen und fadenscheinigen Erklärungen, folgt nun der Höhepunkt einer kopf- und strategielosen Personal- und Firmenpolitik: Der totale Ausverkauf aller Schweizer Standorte. Obwohl ArbeitAargau keine hohen Erwartungen mehr an den US-Konzern hatte, schockiert diese Botschaft dennoch.

ArbeitAargau fordert den Erhalt der gebliebenen Arbeitsstellen im Aargau und in der Schweiz sowie die rasche und transparente Information über alle weiteren Schritte. Es muss nun alles darangesetzt werden, dass die verbliebenen Angestellten ihre Stelle nach dem Verkauf zu denselben Bedingungen behalten können. Ausserdem müssen die Angestellten über alle ihre Rechte im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang in Kenntnis gesetzt werden und es müssen stets ihre Interessen gewahrt werden, insbesondere bei allfällig individuellen Absprachen zum Übergang der Arbeitsverhältnisse.

Zur Medienmitteilung als pdf

Fakt ist: Applaus reicht nicht.

ArbeitAargau setzt sich für die Pflegeinitiative ein und hat im Hinblick auf die Abstimmungen am 28. November 2021 eine Podiumsdiskussion zur Pflegeinitiative organisiert. Gestern Abend haben sich rund 100 Personen im Kultur- und Kongresshaus in Aarau eingefunden, um die Podiumsdiskussion mitzuverfolgen. Unter den Anwesenden waren viele interessierte Stimmberechtigte, aber auch einige Mitglieder der Gesundheitsverbände SBK, VPOD und SHV und somit direkt betroffene Arbeitnehmer:innen anzutreffen.

Die Anwesenden wurden durch die Präsidentin Irène Kälin begrüsst, wobei insbesondere die Podiumsteilnehmer:innen willkommen geheissen wurden: Als Verfechterinnen des Gegenvorschlages waren Ruth Humbel, Nationalrätin Die Mitte und Edith Saner, Präsidentin vaka anwesend. Als Befürworter:innen der Initiative waren Regula Lüthi, ehem. Direktorin Pflege MTT, ehem. Präsidentin Swiss Nurse Leaders und Mitglied des Initiativkomitees sowie Urs Schenker, Geschäftsführer Pflegeheim Sennhof anwesend. Kälin machte gleich zu Beginn klar, dass nicht nur in die Ausbildung, sondern auch in die Arbeitsbedingungen und in die Eigenverantwortung investiert werden muss, damit die Pflegenden nach der Ausbildung in ihrem Beruf bleiben. Deshalb sei ArbeitAargau der Ansicht, dass auch der indirekte Gegenvorschlag noch nicht genüge, denn er nehme sich zwar der Aus- und Weiterbildung an, lasse aber griffige Massnahmen für eine Verbesserung der Arbeitsbedingung und damit die notwenigen Bemühungen, um den Pflegeberuf attraktiv zu machen, vermissen. „Deshalb tut die Pflegeinitiative Not. Denn die pflegebedürftigen Menschen haben gute Pflege verdient und die Pflegenden die Rahmenbedingungen, um ihre Arbeit gut und auch gerne zu machen.“ Mit dieser Feststellung übergab Kälin das Wort an Noemi Lea Landolt, welche die Diskussion moderierte, leitete und mit den Podiumsteilnehmenden sogleich in die Materie eintauchte.

Schnell wurde klar, dass sie sich in einem Punkt einig sind: Zurzeit sind in der Schweiz rund 12‘000 Stellen in der Pflege unbesetzt und bis 2030 fehlen in der Schweiz weitere 70‘000 Pflegende. Der Pflegenotstand ist somit Realität und muss bekämpft werden. Bei der Frage, wie und mit welchen Massnahmen dies geschehen sollte, schieden sich dann jedoch die Geister: Humbel und Saner waren klar der Ansicht, dass der Gegenvorschlag mit der Ausbildungsoffensive und der Anerkennung eigenverantwortlicher Pflegeleistungen die wichtigsten Elemente der Initiative enthalte. Humbel betonte ausserdem, dass der Gegenvorschlag schneller in Kraft trete und somit rasch Wirkung entfalten könne. Saner warnte vor falschen Versprechungen, welche die Initiative mache. Weiter waren Humbel und Saner überzeugt, es sei weder am Bund noch an den Kantonen, die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal festzulegen. Lüthi und Schenker hingegen erklärten, dass die verbesserten Arbeitsbedingungen sowie die Pflegequalität und Patientensicherheit genauso wichtige Massnahmen seien, um dem Pflegenotstand nachhaltig entgegenwirken zu können. Schenker wies darauf hin, dass mit der Ausbildungsoffensive das Problem der Berufsaussteiger:innen nicht gelöst sei. Wenn weiterhin 40% den Beruf wieder frühzeitig verlassen, fehle es weiterhin an wichtigem Knowhow und erfahrenem Personal – was für eine Pflegeinstitution sowie für die Patienten fatale Folgen haben könne. Lüthi forderte ausserdem, dem Pflegepersonal endlich jene Wertschätzung entgegenzubringen, die es verdient hat. Pflegende leisten körperlich, geistig und emotional hochanspruchsvolle Arbeit und es sei an der Zeit, dies entsprechend zu würdigen.

Schliesslich erhielt das Publikum die Möglichkeit, den Podiumsteilnehmenden Fragen zu stellen. Die Wortmeldungen waren kritisch, zahlreich und die Diskussion hätte wohl noch Stunden weitergeführt werden können. Zum Schluss verabschiedete Irène Kälin alle Anwesenden und schloss die Veranstaltung, indem sie in Erinnerung rief: „Die Pflegeinitiative ist überfällig, denn es geht um Menschen. Es geht um unsere Eltern, Tanten und Grossväter und eines Tages wohl auch um uns selbst.“

Zur Medienmitteilung als pdf

ArbeitAargau sagt Ja zur Pflegeinitiative

Die gestrige Delegiertenversammlung von ArbeitAargau konnte wieder vor Ort stattfinden und die Anwesenden wurden im Hotel Kettenbrücke durch die Präsidentin Irène Kälin begrüsst. ArbeitAargau vereint unter seinem Dach mit dem VPOD, dem SBK und dem SHV drei wichtige Gesundheitsverbände, weshalb der Fokus der Delegiertenversammlung auf der kommenden Abstimmung über die Pflegeinitiative am 28. November 2021 lag.

Claudia Hofmann, Präsidentin des SBK AG/SO gab den Anwesenden einen thematischen Überblick zur Pflegeinitiative. Die Initiative fordert primär die Sicherung der Pflegequalität in der Schweiz, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie eine Ausbildungsoffensive. Die Qualität der Pflege ist in der Schweiz schon lange gefährdet, derzeit sind über 10‘000 Stellen unbesetzt und bis 2030 braucht es weitere 70‘000 Pflegende. Daher ist es unabdingbar, den Pflegenden Arbeitsbedingungen zu bieten, welche den hohen Anforderungen sowie der grossen Belastung ihres Berufes gerecht wird und Massnahmen zu ergreifen, um die Anzahl der Berufseinsteiger:innen zu erhöhen und den Fachkräftemangel zu reduzieren. Der vom Parlament ausgearbeitete Gegenvorschlag sieht zwar eine Ausbildungsoffensive sowie die Anerkennung eigenverantwortlicher Pflegeleistungen vor, will jedoch die Sicherung der Pflegequalität und Patientensicherheit (Personaldotation) sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen als genauso wichtige Massnahmen nicht anerkennen. Claudia Hofmann betont, dass der Gegenvorschlag allein nicht ausreiche, sondern die Initiative als gesamtes Massnahmenpaket notwendig sei, um den Pflegenotstand nachhaltig beenden zu können. „Wir können uns eine gute und starke Pflege leisten, wir müssen es nur wollen“, zeigte sich Claudia Hofmann überzeugt.

Danach erzählte Stephanie Hasler, Mitglied des VPOD, aus ihrem Alltag als diplomierte Pflegefachperson. Sie berichtet, dass die Pflegenden erschöpft und überlastet seien und aufgrund des Personalmangels oft nur eine minimale Grundversorgung stattfinden könne, worunter die Pflegequalität und der Patientenkontakt leiden würden. Sie erzählt von Überstunden und von Diensteinsätzen während der Freizeit oder den Ferien. „Ich will nicht reklamieren, sondern sensibilisieren“, erklärt Stephanie Hasler und konnte den Anwesenden anhand anschaulicher Beispiele aus der Praxis die Probleme der aktuellen Pflegesituation aufzeigen.

Nach diesen eindrücklichen Referaten zur Pflegeinitiative haben die Delegierten einstimmig die Ja-Parole gefasst, weil klar ist, dass gute Pflege gute Bedingungen, mehr Anerkennung und Wertschätzung braucht. Irène Kälin ist erfreut über diesen klaren Beschluss und verspricht, dass sich ArbeitAargau im kommenden Monat für ein Ja zur Pflegeinitiative stark machen wird. Schliesslich informiert sie alle Anwesenden über die bereits geplante Podiumsdiskussion zur Pflegeinitiative, welche am 8. November 2021 im KUK in Aarau stattfinden wird.

Des Weiteren haben die Delegierten von ArbeitAargau Daria Frick von der Unia einstimmig und unter Applaus in den Vorstand gewählt. Zugleich wurde Dariyusch Pour Mohsen von der Unia als abtretendes Vorstandsmitglied verabschiedet. ArbeitAargau wünscht ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg. Ausserdem wurde einer Statutenänderung, welche dem Vorstand die Möglichkeit einräumt, zur Bearbeitung wichtiger Themen Projektgruppen zu bilden, zugestimmt. Gleichzeitig wurden die ständigen Kommissionen abgeschafft und die bisherigen Kommissionspräsidien unter Applaus verabschiedet. ArbeitAargau weiss ihr Engagement der letzten Jahre sehr zu schätzen und ist für die geleistete Arbeit sehr dankbar.

Zur Medienmitteilung als pdf