Obwohl Sozialhilfemissbrauch selbstverständlich nicht tolerierbar ist und bekämpft werden muss, lehnt ArbeitAargau die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Observation im Sozialhilfebereich im Kanton Aargau aus verschiedenen Gründen entschieden ab.
Mit dem Inkrafttreten von Art. 148a StGB kann Sozialhilfemissbrauch direkt durch die Strafverfolgungsbehörde geahndet werden. Das polizeiliche Ermittlungs- sowie das staatsanwaltliche Untersuchungsverfahren sehen schon heute Überwachungsmassnahmen vor, welche dazu geeignet sind, einen allfälligen Sozialhilfemissbrauch aufzudecken. Sollte nach Ausschöpfung der bereits vorhandenen Mittel zur Sachverhaltsabklärung bei einer Sozialbehörde nach wie vor ein Verdacht auf unrechtmässigen Sozialhilfebezug bestehen, ist die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörde ohnehin angezeigt. Es ist nicht ersichtlich, welche Lücke durch eine Observation durch die Sozialbehörde selbst geschlossen werden soll, bzw. welche Verdachtsfälle nicht bereits durch die Strafverfolgungsbehörden aufgegriffen werden können.
Die Tatsache, dass die Gemeinde gleichzeitig die beantragende, bewilligende und ausführende Instanz sein soll, öffnet einer willkürlichen Umsetzung Tür und Tor und ist einem Rechtsstaat nicht würdig. Es ist inakzeptabel, dass keine unabhängige Stelle vorgesehen ist, welche die notwendigen Voraussetzungen für eine Observation unter Anwendung einheitlicher Massstäbe prüft. Wann «konkrete Anhaltspunkte» vorliegen, liegt somit nur im Ermessen der einzelnen Gemeinden. Dies führt zu einer Vielzahl unterschiedlicher Praxen, was im Zusammenhang mit einem derartig gravierenden Grundrechtseingriff zusätzlich zu einer nicht hinnehmbaren Rechtsunsicherheit führen wird.
Die Vornahme von Observationen durch die Gemeinden bzw. die Sozialbehörden selbst ist ausserdem systemwidrig und verletzt das Polizeimonopol. Es ist nicht ersichtlich, weshalb eine Gemeinde Angestellte zu Sozialdetektiven ausbilden soll – während die Polizei und Staatsanwaltschaft bereits über entsprechend professionelles Personal verfügen – um im Ergebnis deren Aufgaben zu übernehmen. Mit einer zusätzlichen Observationsmöglichkeit werden somit einzig Doppelspurigkeiten, Koordinationskonflikte und somit ein unnötiger finanzieller Aufwand ohne Mehrwert riskiert.
Die Observation im Sozialhilfebereich liegt auch nicht im Sinne des Gesetzes. Die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage stellt die Sozialhilfebeziehenden unter einen Generalverdacht, was unangebracht, respektlos und für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Sozialhilfebehörde und -bezüger:innen kontraproduktiv ist.
Mit den zusätzlich vorgeschlagenen Änderungen betreffend Inkassohilfe, Alimentenbevorschussung, Verwirkungsfristen, Unterbringung von Flüchtlingen in kantonalen Unterkünften und Elternschaftsbeihilfe zeigt sich ArbeitAargau jedoch einverstanden, weshalb auch begrüsst wird, dass die Änderungen in jeweils voneinander unabhängigen Gesetzesvorlagen erlassen werden sollen.
ArbeitAargau gratuliert Präsidentin Irène Kälin herzlich zur heutigen Wahl zur Nationalratspräsidentin. Der Vorstand und die Geschäftsstelle sind stolz, fühlen sich geehrt und wünschen ihrer Präsidentin viel Erfolg und alles Gute in ihrem neuen Amt. ArbeitAargau ist überzeugt, dass Irène Kälin ihren Aufgaben als höchste Schweizerin in höchstem Masse gerecht werden und diese mit Bravour erfüllen wird.
Während ihres Präsidialjahres bleibt Kälin auch weiterhin Präsidentin von ArbeitAargau, ihre Aufgaben werden jedoch weitestgehend von der Vizepräsidentin Silvia Dell’Aquila übernommen.
Nachdem innerhalb der letzten Jahre ein Stellenabbau nach dem anderen folgte, ständig geschmückt mit leeren Versprechen und fadenscheinigen Erklärungen, folgt nun der Höhepunkt einer kopf- und strategielosen Personal- und Firmenpolitik: Der totale Ausverkauf aller Schweizer Standorte. Obwohl ArbeitAargau keine hohen Erwartungen mehr an den US-Konzern hatte, schockiert diese Botschaft dennoch.
ArbeitAargau fordert den Erhalt der gebliebenen Arbeitsstellen im Aargau und in der Schweiz sowie die rasche und transparente Information über alle weiteren Schritte. Es muss nun alles darangesetzt werden, dass die verbliebenen Angestellten ihre Stelle nach dem Verkauf zu denselben Bedingungen behalten können. Ausserdem müssen die Angestellten über alle ihre Rechte im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang in Kenntnis gesetzt werden und es müssen stets ihre Interessen gewahrt werden, insbesondere bei allfällig individuellen Absprachen zum Übergang der Arbeitsverhältnisse.
ArbeitAargau setzt sich für die Pflegeinitiative ein und hat im Hinblick auf die Abstimmungen am 28. November 2021 eine Podiumsdiskussion zur Pflegeinitiative organisiert. Gestern Abend haben sich rund 100 Personen im Kultur- und Kongresshaus in Aarau eingefunden, um die Podiumsdiskussion mitzuverfolgen. Unter den Anwesenden waren viele interessierte Stimmberechtigte, aber auch einige Mitglieder der Gesundheitsverbände SBK, VPOD und SHV und somit direkt betroffene Arbeitnehmer:innen anzutreffen.
Die Anwesenden wurden durch die Präsidentin Irène Kälin begrüsst, wobei insbesondere die Podiumsteilnehmer:innen willkommen geheissen wurden: Als Verfechterinnen des Gegenvorschlages waren Ruth Humbel, Nationalrätin Die Mitte und Edith Saner, Präsidentin vaka anwesend. Als Befürworter:innen der Initiative waren Regula Lüthi, ehem. Direktorin Pflege MTT, ehem. Präsidentin Swiss Nurse Leaders und Mitglied des Initiativkomitees sowie Urs Schenker, Geschäftsführer Pflegeheim Sennhof anwesend. Kälin machte gleich zu Beginn klar, dass nicht nur in die Ausbildung, sondern auch in die Arbeitsbedingungen und in die Eigenverantwortung investiert werden muss, damit die Pflegenden nach der Ausbildung in ihrem Beruf bleiben. Deshalb sei ArbeitAargau der Ansicht, dass auch der indirekte Gegenvorschlag noch nicht genüge, denn er nehme sich zwar der Aus- und Weiterbildung an, lasse aber griffige Massnahmen für eine Verbesserung der Arbeitsbedingung und damit die notwenigen Bemühungen, um den Pflegeberuf attraktiv zu machen, vermissen. „Deshalb tut die Pflegeinitiative Not. Denn die pflegebedürftigen Menschen haben gute Pflege verdient und die Pflegenden die Rahmenbedingungen, um ihre Arbeit gut und auch gerne zu machen.“ Mit dieser Feststellung übergab Kälin das Wort an Noemi Lea Landolt, welche die Diskussion moderierte, leitete und mit den Podiumsteilnehmenden sogleich in die Materie eintauchte.
Schnell wurde klar, dass sie sich in einem Punkt einig sind: Zurzeit sind in der Schweiz rund 12‘000 Stellen in der Pflege unbesetzt und bis 2030 fehlen in der Schweiz weitere 70‘000 Pflegende. Der Pflegenotstand ist somit Realität und muss bekämpft werden. Bei der Frage, wie und mit welchen Massnahmen dies geschehen sollte, schieden sich dann jedoch die Geister: Humbel und Saner waren klar der Ansicht, dass der Gegenvorschlag mit der Ausbildungsoffensive und der Anerkennung eigenverantwortlicher Pflegeleistungen die wichtigsten Elemente der Initiative enthalte. Humbel betonte ausserdem, dass der Gegenvorschlag schneller in Kraft trete und somit rasch Wirkung entfalten könne. Saner warnte vor falschen Versprechungen, welche die Initiative mache. Weiter waren Humbel und Saner überzeugt, es sei weder am Bund noch an den Kantonen, die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal festzulegen. Lüthi und Schenker hingegen erklärten, dass die verbesserten Arbeitsbedingungen sowie die Pflegequalität und Patientensicherheit genauso wichtige Massnahmen seien, um dem Pflegenotstand nachhaltig entgegenwirken zu können. Schenker wies darauf hin, dass mit der Ausbildungsoffensive das Problem der Berufsaussteiger:innen nicht gelöst sei. Wenn weiterhin 40% den Beruf wieder frühzeitig verlassen, fehle es weiterhin an wichtigem Knowhow und erfahrenem Personal – was für eine Pflegeinstitution sowie für die Patienten fatale Folgen haben könne. Lüthi forderte ausserdem, dem Pflegepersonal endlich jene Wertschätzung entgegenzubringen, die es verdient hat. Pflegende leisten körperlich, geistig und emotional hochanspruchsvolle Arbeit und es sei an der Zeit, dies entsprechend zu würdigen.
Schliesslich erhielt das Publikum die Möglichkeit, den Podiumsteilnehmenden Fragen zu stellen. Die Wortmeldungen waren kritisch, zahlreich und die Diskussion hätte wohl noch Stunden weitergeführt werden können. Zum Schluss verabschiedete Irène Kälin alle Anwesenden und schloss die Veranstaltung, indem sie in Erinnerung rief: „Die Pflegeinitiative ist überfällig, denn es geht um Menschen. Es geht um unsere Eltern, Tanten und Grossväter und eines Tages wohl auch um uns selbst.“
Die gestrige Delegiertenversammlung von ArbeitAargau konnte wieder vor Ort stattfinden und die Anwesenden wurden im Hotel Kettenbrücke durch die Präsidentin Irène Kälin begrüsst. ArbeitAargau vereint unter seinem Dach mit dem VPOD, dem SBK und dem SHV drei wichtige Gesundheitsverbände, weshalb der Fokus der Delegiertenversammlung auf der kommenden Abstimmung über die Pflegeinitiative am 28. November 2021 lag.
Claudia Hofmann, Präsidentin des SBK AG/SO gab den Anwesenden einen thematischen Überblick zur Pflegeinitiative. Die Initiative fordert primär die Sicherung der Pflegequalität in der Schweiz, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie eine Ausbildungsoffensive. Die Qualität der Pflege ist in der Schweiz schon lange gefährdet, derzeit sind über 10‘000 Stellen unbesetzt und bis 2030 braucht es weitere 70‘000 Pflegende. Daher ist es unabdingbar, den Pflegenden Arbeitsbedingungen zu bieten, welche den hohen Anforderungen sowie der grossen Belastung ihres Berufes gerecht wird und Massnahmen zu ergreifen, um die Anzahl der Berufseinsteiger:innen zu erhöhen und den Fachkräftemangel zu reduzieren. Der vom Parlament ausgearbeitete Gegenvorschlag sieht zwar eine Ausbildungsoffensive sowie die Anerkennung eigenverantwortlicher Pflegeleistungen vor, will jedoch die Sicherung der Pflegequalität und Patientensicherheit (Personaldotation) sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen als genauso wichtige Massnahmen nicht anerkennen. Claudia Hofmann betont, dass der Gegenvorschlag allein nicht ausreiche, sondern die Initiative als gesamtes Massnahmenpaket notwendig sei, um den Pflegenotstand nachhaltig beenden zu können. „Wir können uns eine gute und starke Pflege leisten, wir müssen es nur wollen“, zeigte sich Claudia Hofmann überzeugt.
Danach erzählte Stephanie Hasler, Mitglied des VPOD, aus ihrem Alltag als diplomierte Pflegefachperson. Sie berichtet, dass die Pflegenden erschöpft und überlastet seien und aufgrund des Personalmangels oft nur eine minimale Grundversorgung stattfinden könne, worunter die Pflegequalität und der Patientenkontakt leiden würden. Sie erzählt von Überstunden und von Diensteinsätzen während der Freizeit oder den Ferien. „Ich will nicht reklamieren, sondern sensibilisieren“, erklärt Stephanie Hasler und konnte den Anwesenden anhand anschaulicher Beispiele aus der Praxis die Probleme der aktuellen Pflegesituation aufzeigen.
Nach diesen eindrücklichen Referaten zur Pflegeinitiative haben die Delegierten einstimmig die Ja-Parole gefasst, weil klar ist, dass gute Pflege gute Bedingungen, mehr Anerkennung und Wertschätzung braucht. Irène Kälin ist erfreut über diesen klaren Beschluss und verspricht, dass sich ArbeitAargau im kommenden Monat für ein Ja zur Pflegeinitiative stark machen wird. Schliesslich informiert sie alle Anwesenden über die bereits geplante Podiumsdiskussion zur Pflegeinitiative, welche am 8. November 2021 im KUK in Aarau stattfinden wird.
Des Weiteren haben die Delegierten von ArbeitAargau Daria Frick von der Unia einstimmig und unter Applaus in den Vorstand gewählt. Zugleich wurde Dariyusch Pour Mohsen von der Unia als abtretendes Vorstandsmitglied verabschiedet. ArbeitAargau wünscht ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg. Ausserdem wurde einer Statutenänderung, welche dem Vorstand die Möglichkeit einräumt, zur Bearbeitung wichtiger Themen Projektgruppen zu bilden, zugestimmt. Gleichzeitig wurden die ständigen Kommissionen abgeschafft und die bisherigen Kommissionspräsidien unter Applaus verabschiedet. ArbeitAargau weiss ihr Engagement der letzten Jahre sehr zu schätzen und ist für die geleistete Arbeit sehr dankbar.
In der Schweiz verdienen Frauen nach wie vor 19% weniger als Männer und der geschlechterspezifische Lohnunterschied ist in den vergangenen Jahren sogar angestiegen. Auch wenn ein gewisser Anteil dieses Unterschieds durch die unterschiedliche Berufswahl oder Ausbildungen begründet werden kann, bleibt ca. die Hälfte des Lohnunterschieds unerklärt und somit diskriminierend. Nun wurden die ersten Lohngleichheitsanalysen durchgeführt und das Resultat ist insbesondere im Aargau ernüchternd – wenn leider auch nicht überraschend. ArbeitAargau nimmt kopfschüttelnd zur Kenntnis, dass die Hälfte der von der Firma Comp-On geprüften Aargauer Firmen nur knapp „bestanden“ haben und bloss ein grenzwertiges Resultat erreicht haben.
Die betroffenen Firmen dürfen sich nun keinesfalls auf den Lorbeeren der bestandenen Prüfung ausruhen, sondern müssen alles daransetzen, die nach wie vor vorhandenen Missstände zu beheben. Denn knapp genügend ist nicht gut genug! Ausserdem fordert ArbeitAargau weitergehende Massnahmen, die über das revidierte Gleichstellungsgesetz hinausgehen, um die Lohnungleichheit wirksam bekämpfen zu können. Es braucht Rahmenbedingungen, welche mit der traditionellen Rollenteilung brechen, wie beispielsweise flächendeckende Tagesstrukturen und eine vernünftige Elternzeit. Denn nur so kann jene Grundlage geschaffen werden, welche der Gleichstellung im Allgemeinen, aber auch der Lohngleichheit als solche zum Durchbruch verhilft.
Die Vermögensungleichheit steigt in der Schweiz immer mehr an. Schuld daran ist aber nicht primär der Unterschied zwischen hohen und tiefen Einkommen, sondern vielmehr die Tatsache, dass sich das Wachstum von Vermögen durch Kapitaleinnahmen verselbstständigt hat. Inzwischen besitzt das reichste Prozent satte 43% des Gesamtvermögens. ArbeitAargau unterstützt die 99%-Initiative, weil damit die Löhne der Arbeitnehmenden entlastet, durch die Mehreinnahmen der Service Public gestärkt und dadurch insgesamt das Steuersystem gerechter gestaltet werden kann.
In Bewerbungsverfahren wird oft die Angabe des Zivilstands verlangt, was für Personen in eingetragenen Partnerschaften mit einem Zwangsouting verbunden ist. Leider kann dies in der heutigen Arbeitswelt nach wie vor Nachteile mit sich bringen. Da sich ArbeitAargau überzeugt für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft, Rechts- und Chancengleichheit einsetzt, wurde auch die Ja-Parole zur „Ehe für alle“ gefasst.
ArbeitAargau begrüsst die neue Ausrichtung der Schuldenbremse an der Erfolgsrechnung und den darin getätigten Abschreibungen genauso, wie den mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung. Es kann somit auf eine Vielzahl an Speziallösungen verzichtet werden, was den gesamten Mechanismus transparenter und besser verständlich gestaltet. Dass die Rechnung nicht mehr in jedem einzelnen Jahr ausgeglichen sein muss, erachtet ArbeitAargau als besonders grossen Vorteil. Nur so kann ein repräsentatives Gesamtbild entstehen, wodurch unnötige Spar- und Abbaumassnahmen verhindert werden können. Gleichzeitig erhöht sich der Handlungsspielraum sowie die Planbarkeit, was wiederum zu einem Ausbau des Service Public kann.
Sehr erfreulich ist zudem, dass der separate Lohnbeschluss des Grossen Rats über die Gesamtlohnsumme abgeschafft werden soll. Der Grosse Rat konnte bislang die in den Lohnsystemen vorgesehene prozentuale Lohnentwicklung durch einen ablehnenden Beschluss vereiteln und hat dies auch regelmässig getan. Die Lohnnullrunden haben zu Verzerrungen im Lohngefüge und dadurch zu ungerechtfertigten Lohnungleichheiten und nachvollziehbaren Unzufriedenheiten beim Verwaltungspersonal wie auch bei den Lehrpersonen geführt. Es darf nicht länger vom Gutdünken des Grossen Rates abhängen, ob die für die gesetzlich vorgesehene Lohnsystempflege notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden oderzur nicht.
Anlässlich der heutigen Mitgliederversammlung haben die Mitglieder der Sektion AG/SO des Schweizerischen Hebammenverbandes (SHV) einstimmig dem Beitritt zu ArbeitAargau zugestimmt. Die Delegierten von ArbeitAargau haben bereits letzte Woche einstimmig die Aufnahme des SHV beschlossen. ArbeitAargau ist dankbar für das entgegengebrachte Vertrauen des SHV und freut sich sehr, künftig auch die Interessen der freiberuflichen und angestellten Hebammen vertreten zu dürfen. Treffender hätte es Irène Kälin, Präsidentin von ArbeitAargau anlässlich des Beitritts nicht auf den Punkt bringen können: «Mit einer gemeinsamen Stimme und gebündelten Kräften sind wir auch mehr als doppelt so stark!».
Nachdem die Präsidentin Irène Kälin am gestrigen Abend alle Anwesenden zur online durchgeführten Delegiertenversammlung begrüssen konnte, wurden alle statutarischen Geschäfte abgehandelt. Für den Schweizer Berufsverband für Pflegefachpersonal SBK haben die Delegierten neu Claudia Hofmann, Co-Präsidentin der Sektion AG/SO, in den Vorstand gewählt und gleichzeitig Erik Grossenbacher als abtretendes Vorstandsmitglied verabschiedet. Des Weiteren wurden im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen alle Vorstandsmitglieder, das Präsidium sowie die Revisionsstelle in ihrem Amt bestätigt und wiedergewählt. ArbeitAargau ist dankbar für das entgegengebrachte Vertrauen der Delegierten und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Zusätzlich wurden im Hinblick auf die Abstimmungen am 13. Juni die Ja-Parolen zum CO2-Gesetz sowie zum Covid-19-Gesetz verabschiedet.
Der Fokus der Delegiertenversammlung lag auf der von der Kommission Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik erarbeiteten Resolution zur geplanten Gewinnsteuersenkung für Unternehmen. Die Resolution wurde von den Delegierten verabschiedet. ArbeitAargau lehnt die neuen, ruinösen Pläne einer Gewinnsteuersenkung entschieden ab und fordert den Grossen Rat auf, die Vorlage zu versenken. Steuersenkungen führen zwangsläufig zu einem Abbau des Service Public. Dieser sollte aber ausgebaut und gestärkt werden, denn wie die Bewältigung der Coronakrise deutlich zeigt, gedeiht eine Gesellschaft nur dank öffentlich finanzierter und organisierter Dienstleistungen.
Anstatt nun auf 130 Millionen Steuereinnahmen pro Jahr zu verzichten und diese den ohnehin bereits reichsten Firmen zu schenken, wäre es viel eher an der Zeit, mit diesem offensichtlich vorhandenen Geld Massnahmen zu initiieren, welche auch den Arbeitnehmer:innen wieder zugutekommen, beispielsweise die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen, (Mit-)Finanzierung von Tagesstrukturen in den Gemeinden, die Erhöhung des kantonalen Beitrages an die Verbilligung der Krankenkassenprämien, sinnvolle Investitionen in die Fachkräfteförderung und Ausbildung und in die dringend notwendige Lohnerhöhungen beim Gesundheitspersonal.