Lohngleichheit und Gleichstellung: Wann, wenn nicht jetzt?

Im Juni hat ArbeitAargau mit einer breiten Unterstützung die Initiative Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt! mit 3’281 gültigen Unterschriften bei der Aargauer Staatskanzlei eingereicht. Beim Unterschriftensammeln auf der Strasse wurde die Stimmung in der Bevölkerung deutlich: Dieser Missstand muss endlich behoben werden. Das gleiche Bild zeigte sich jüngst in repräsentativen Umfragen: Lohnungleichheit wird als besonders ungerecht empfunden.

Ein anderes Bild ergab sich heute im Grossen Rat: Die Mehrheit im Parlament lehnt Massnahmen für mehr Lohngleichheit und eine Fachstelle für Gleichstellung ab. Damit ist klar, dass die Aargauer Stimmbevölkerung das letzte Wort haben wird. ArbeitAargau ist überzeugt, dass wir die Abstimmung gewinnen, das Anliegen ist legitim und umsetzbar. Wann, wenn nicht jetzt? Gemeinsam mit einer breiten Allianz aus Parteien und Organisationen laufen nun die Vorbereitungen für die Abstimmungskampagne auf Hochtouren.

Geringer Aufwand – grosse Wirkung
ArbeitAargau nimmt konsterniert zur Kenntnis, dass sich die hohen Lohnunterschiede in den letzten Jahren nur unzureichend verringert haben und ist deshalb von der Triftigkeit seiner Initiative überzeugt. Die negativen sozialpolitischen Konsequenzen von Lohnungleichheit (Altersarmut, Fehlanreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen etc.) im Kanton müssen endlich von der Politik angegangen werden. Das Gleichstellungsgesetz und die darin vorgesehenen Lohnanalysen werden nur halbherzig umgesetzt. Genau hier setzt die Initiative an. Lohnanalysen sind mit einem vom Bund zur Verfügung gestellten Tool (Logib) in 1 bis maximal 2 Arbeitstagen (bei 50-249 Mitarbeitenden) erledigt. Wird die Analyse erfüllt, muss sie nicht mehr wiederholt werden. Und für Frauen wird endlich auch in der Realität das längst überfällige Grundrecht auf Lohngleichheit erfüllt.

Lohnungleichheit schadet Wirtschaft und Gesellschaft
Die bestehende Lohnungleichheit ist aus Sicht von ArbeitAargau nicht auf Willkür oder gar Absicht zurückzuführen, sondern auf fehlende Transparenz und auf fehlendes Bewusstsein. Beides wird mit Lohnanalysen gelöst. Eine erfüllte Lohnanalyse ist zudem ein Argument für das Unternehmen im Rekrutierungsprozess und im Wettbewerb um die besten Arbeitnehmenden – in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiges Kriterium. Es fördert das Vertrauen bei Mitarbeitenden, Kund:innen sowie bei Investor:innen.

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Auch Grossrats­kommission gegen faire Initiative für mehr Lohngleichheit

Im Juni haben ArbeitAargau, Aargauer Frauenorganisationen sowie mehrere Parteien die Initiative Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt! mit 3’281 gültigen Unterschriften bei der Aargauer Staatskanzlei eingereicht. Der Regierungsrat kam in seiner Botschaft an den Grossen Rat zum Schluss, dass er «zwar das Grundanliegen der Initiative, die verfassungsmässig garantierte Gleichstellung der Geschlechter zu gewährleisten», teile. Diese sei «noch nicht gegeben.» Massnahmen – wie sie die Initiative vorsieht – will er aber nicht unterstützen. Auch eine Fachstelle für Gleichstellung brauche es nicht im viertgrössten Kanton der Schweiz – derweil haben sämtliche Nachbarkantone und schweizweit 17 Kantone eine solche Fachstelle. Die zuständige, vorberatende Grossratskommission kommt nun zum gleichen, enttäuschenden Schluss.

Geringer Aufwand – grosse Wirkung
ArbeitAargau nimmt konsterniert zur Kenntnis, dass sich die hohen Lohnunterschiede in den letzten Jahren nur unzureichend verringert haben und ist deshalb von der Triftigkeit seiner Initiative überzeugt. Die negativen sozialpolitischen Konsequenzen von Lohnungleichheit (Altersarmut, Fehlanreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen etc.) im Kanton müssen endlich von der Politik angegangen werden. Das Gleichstellungsgesetz und die darin vorgesehenen Lohnanalysen werden nur halbherzig umgesetzt. Genau hier setzt die Initiative an. Lohnanalysen sind mit einem vom Bund zur Verfügung gestellten Tool (Logib) in 1 bis maximal 2 Arbeitstagen (bei 50-249 Mitarbeitenden) erledigt. Wird die Analyse erfüllt, muss sie nicht mehr wiederholt werden, wenn nicht, muss nach vier Jahren noch einmal nachgeprüft werden. Das ist alles. Im Gegenzug erhält das Unternehmen ein offizielles Gütesiegel: «In diesem Unternehmen herrscht faire Lohngleichheit». Und für Frauen wird endlich auch in der Realität das längst überfällige Grundrecht auf Lohngleichheit erfüllt.

Lohnungleichheit schadet Wirtschaft und Gesellschaft
Die bestehende Lohnungleichheit ist aus Sicht von ArbeitAargau nicht auf Willkür oder gar Absicht zurückzuführen, sondern auf fehlende Transparenz und auf fehlendes Bewusstsein. Beides wird mit Lohnanalysen gelöst. Eine erfüllte Lohnanalyse ist zudem ein Argument für das Unternehmen im Rekrutierungsprozess und im Wettbewerb um die besten Arbeitnehmenden in Zeiten des Fachkräftemangels. Es fördert das Vertrauen bei Mitarbeitenden, Kund:innen sowie bei Investor:innen.

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Weiterhin zu grosse Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern

Die heutige Medienmitteilung des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigt, dass der durchschnittliche Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in der Schweiz im Jahr 2022 weiterhin hohe 16,2 % betrug. In Zahlen ist der Unterschied noch eindrücklicher: Frauen verdienen pro Monat im Durchschnitt 1’364 Franken weniger als Männer, der unerklärte Unterschied davon beträgt 675 Franken brutto pro Monat.

Besonders auffallend ist, dass weiterhin fast die Hälfte der Differenz – 44,9 % – unerklärt bleibt, sich also nicht durch objektive Faktoren wie Branche, Ausbildung oder Alter erklären lässt. Die nicht erklärbare Differenz hat sich zudem kaum verändert (von 45.3 (2020) auf 44.9 Prozent (2022).

Obwohl sich die Lohnunterschiede in den letzten Jahren leicht verringert haben, geschieht dies viel zu langsam. Das Gleichstellungsgesetz und die darin vorgesehenen, wirksamen Lohnanalysen (für Unternehmen ab 100 Mitarbeiter:innen) werden nur halbherzig umgesetzt.

Initiative Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!
Aus diesem Grund hat ArbeitAargau im Juni die Initiative „Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!“ bei der Aargauer Staatskanzlei eingereicht, über die voraussichtlich im kommenden Jahr abgestimmt wird. Wir fordern verbindliche Mechanismen zur Umsetzung des verfassungsmässigen und gesetzlichen Gebots der Lohngleichheit, um sicherzustellen, dass Frauen für gleiche Arbeit gleichen Lohn erhalten und dadurch negative sozialpolitische Folgen verringert werden. Lohngleichheit ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht – und längst überfällig.

Die bestehende Lohnungleichheit ist aus Sicht von ArbeitAargau nicht auf Willkür oder gar Absicht zurückzuführen, sondern auf fehlende Transparenz und auf fehlendes Bewusstsein. Beides wird mit Lohnanalysen gelöst. Für Lohnanalysen stellt der Bund ein Tool zur Verfügung, das von Arbeitgebenden rasch und mit überschaubarem Aufwand angewendet werden kann. Wird die Lohngleichheit gemäss Analyse eingehalten, ist ein Unternehmen davon befreit und hat im Anschluss eine offizielle Bestätigung, dass der Betrieb die Lohngleichheit garantiert – ein Argument für das Unternehmen im Rekrutierungsprozess und im Wettbewerb um die besten Arbeitnehmenden in Zeiten des Fachkräftemangels. Es fördert das Vertrauen bei Mitarbeitenden, Kund:innen sowie bei Investor:innen

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ArbeitAargau fasst Parolen zu den Abstimmungen vom 24. November

Die beiden Mietrechtsvorlagen zielen darauf ab, Vermieter:innen die Kündigung von Mietverhältnissen zu erleichtern, um bei Neuvermietungen höhere Renditen zu erzielen. Der Bundesrat hat beide Vorschläge im Parlament abgelehnt. Auch ArbeitAargau stellt sich entschieden gegen diesen Angriff auf den Mietschutz, da er sich negativ auf die Kaufkraft auswirken würde – insbesondere angesichts der ohnehin angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und in den Budgets der Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen.

Ebenso lehnt ArbeitAargau die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen (EFAS) mit klarer Mehrheit ab. Bei einer Annahme der Vorlage droht eine zusätzliche Prämienbelastung für die Versicherten, und es ist zu befürchten, dass die Änderungen sich negativ auf die bereits heute sehr belastete Situation des Pflegepersonals und der Angestellten im Gesundheitswesen auswirken. Eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich ist inakzeptabel und läuft sämtlichen Bemühungen, die hohe Fluktuation und die Arbeitsbelastung zu reduzieren, diametral zuwider.

Alle drei Vorlagen zielen auf Bereiche ab, von denen grossmehrheitlich Arbeitnehmende negativ betroffen wären. Und sie kommen zu einer Zeit, in der es dringend Entlastung der mittleren und tiefen Einkommen bräuchte. Eine weitere Schwächung der Kaufkraft und des Service Public kann nicht mehr gestemmt werden. ArbeitAargau ist überzeugt, dass das Stimmvolk die entsprechenden Schlüsse ziehen wird.

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Überdeutliches NEIN zur BVG-Reform auch im Aargau: Resultat ist ein voller Erfolg für die Versicherten

Es ist ein wuchtiger Sieg für die Gegner der BVG-Reformvorlage, die gegen eine finanzstarke und intensiv geführte Pro-Kampagne gekämpft haben. Die missratene BVG-Reform ist überdeutlich gescheitert – auch im Aargau. Mit diesem historischen Abstimmungserfolg für die grosse Mehrzahl der Bevölkerung wird auch ein klares Signal an die langjährige Spar- und Abbaupolitik zulasten der Arbeitnehmenden, der Sozialwerke und des Service Public in den Kantonen gesendet. Wie bereits bei der AHV-Abstimmung im März wird deutlich, dass Sparübungen auf dem Buckel der mittleren und tiefen Einkommen nicht mehr akzeptiert werden.

ArbeitAargau und der Aargauische Gewerkschaftsbund stellen mit grosser Freude fest, dass sich das Engagement von hunderten Freiwilligen aus zahlreichen Organisationen und Parteien gegen die Vorlage in den vergangenen Wochen und Monaten gelohnt hat: Auch im Kanton Aargau zeichnet sich ein historisches Resultat ab und ein weiterer Erfolg für die Arbeitnehmendenorganisationen nach der gewonnenen AHV-Abstimmung im März.

Das Stimmvolk will offenbar keine Rentensenkungen oder Experimente mit unklarem Ausgang mit seinem Sparkapital in der Altersvorsorge. Nun muss Bern dafür sorgen, dass die überfälligen und wichtigen Punkte aus der BVG-Reform – namentlich die Senkung der Eintrittsschwelle und sowie die Anpassung des Koordinationsabzuges – zügig weiterverfolgt werden.

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ArbeitAargau sagt Nein zur BVG-Vorlage

Der Vorstand von ArbeitAargau hat mit einer deutlichen Mehrheit für ein Nein zur BVG-Vorlage gestimmt – Ja-Stimmen gab es keine. ArbeitAargau wird sich folglich gemeinsam mit einem Organisationskomitee aus Mitgliedverbänden, Parteien und Organisationen in den Abstimmungskampf einbringen. Die entsprechenden Vorbereitungen dazu laufen. 

Die Nachteile für die Versicherten sind mit dieser Reform zu gross und die Begründung für deren Notwendigkeit ist nicht mehr aktuell. Die Berufliche Vorsorge (2. Säule) wurde vom Gesetzgeber ursprünglich als nichtgewinnorientierte Sozialversicherung konzipiert. Dennoch hat sich im Schatten der 2. Säule ein privates, lukratives Finanzgeschäft eingerichtet, das Jahr für Jahr fast jeden fünften Franken der jährlich ausbezahlten Renten- und Kapitalsumme aus der Zweiten Säule abzweigt. Die fehlende Transparenz bei den Verwaltungskosten der Pensionskassen, der Banken, Vermögensverwalter, Anlage- und Hedgefonds ist stossend: Gemäss Erhebung nach Standard der Pensionskassen-Oberaufsichtskommission (OAK) beliefen sich diese im Jahr 2021 auf 8.15 Milliarden Franken. Das sind gewaltige Summen, die den Versicherten Monat für Monat im Geldbeutel fehlen. 

Nur schon vor diesem Hintergrund wäre eine Senkung des Umwandlungssatzes, also eine flächendeckende Rentenkürzung von 6.8% auf 6%, wie sie die Reform vorsieht, nicht nachvollziehbar. Die 2. Säule steht noch dazu auf einem äusserst stabilen Sockel: 1’300 Milliarden Franken sind in den BVG-Einrichtungen der Zweiten Säule sicher angespart und staatlich überwacht. Seit dem Ende der (historisch bislang einzigen) Negativzinsphase ist zudem die Begründung, dass die „Jungen“ für die „Alten“ zahlen würden, seit 2022 nicht mehr gegeben. Auch diese Zahlen liegen amtlich bestätigt vor. 

Die Reform verspricht Geringverdiener:innen und Frauen mit Erwerbsunterbrüchen eine bessere Rentenabdeckung. Wer bisher als Teilzeit-Arbeitende:r, mit mehreren Jobs oder als Frau mit Berufsunterbrüchen weniger als rund 25‘000 Franken Jahreseinkommen verdient, erhält keine Rente aus der Zweiten Säule. Dieses Problem ist unbestritten und muss nach einem Nein bei der Abstimmung zügig angegangen werden. Die BVG-Revision brächte mutmasslich für wenige eine Verbesserung. Die Nachteile für die grosse Mehrheit der Versicherten und sogar eines grossen Teils derjenigen, die gemäss den Befürwortern profitieren würden, wiegen jedoch zu schwer, um dieser Reform zustimmen zu können.

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Frauen haben genug gewartet

Die Revision des Gleichstellungsgesetzes mit der Verpflichtung zur Lohnanalyse, die am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, bringt eine der zentralen Forderungen der Gleichstellung nicht weiter: Gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Mit der laschen Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes wird dieses Anliegen verschleppt. Die sozialpolitischen Folgen für die Bevölkerung sind gewichtig. Lohnungleichheit führt gemeinsam mit weiteren Faktoren zu mehr Altersarmut, tiefen Renten, schlechterer Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit zu mehr Fachkräftemangel. Und nicht zuletzt führt Lohnungleichheit zu höheren Kosten für die Allgemeinheit bei den Sozialausgaben, um die finanziellen Lücken, die Lohnungleichheiten in einem Erwerbsleben hinterlassen, zu schliessen.

Lohnanalysen müssen heute erst ab 100 Mitarbeitenden durchgeführt werden, eine einmalige Durchführung bei Einhaltung reicht und Konsequenzen für Verstösse gibt es keine. Das Gesetz wird im Juli 2032 sogar ausser Kraft gesetzt («Sunset-Klausel»). Bis anschliessend analysiert sein wird, dass sich nichts geändert hat, soll also ein weiteres Jahrzehnt ins Land gehen, in dem Frauen Monat für Monat 18% oder 1’500 Franken („erklärter“ Lohnunterschied) respektive 8% oder 724 Franken („unerklärter“ Lohnunterschied) weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen (Quelle: BFS).

In unserem Kanton gibt es zudem seit 2018 „aus Spargründen“ (der Kanton rechnet in Tat und Wahrheit seit Jahren mit Millionenüberschüssen ab) keine Fachstelle für Gleichstellung mehr, die für die Bevölkerung, die Verwaltung, die Unternehmen, die Institutionen und die Vereine eine professionelle Gelichstellungsarbeit leisten müsste – wie es die UNO von den Kantonen fordert.

Die Initiative will, dass Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen Lohnanalysen durchführen müssen. Unternehmen, die die Lohnanalysen nicht erfüllen, sollen auf geeignete Weise sanktioniert werden können. Eine Fachstelle für Gleichstellung braucht es, um die Anliegen der Gesellschaft im Kanton Aargau mit Blick auf Gleichstellungsfragen angemessen abzubilden und die Umsetzung des Gleichstellungsgesetztes sicherzustellen.

Sowohl der Regierungsrat wie auch der Grosse Rat sahen angesichts bisheriger politischer Vorstösse zum Thema Lohngleichheit oder zum Erhalt der Fachstelle für Gleichstellung keinen Handlungsbedarf – das Thema Gleichstellung tritt im Kanton Aargau an Ort, die in der Bundesverfassung garantierten Anliegen der Frauen werden auf die lange Bank geschoben, weshalb es diese Initiative braucht.

Die Unterschriftensammlung wurde am 14. Juni 2023 gestartet. Das Sammeln auf der Strasse und die Gespräche mit der Bevölkerung zeigten, dass das Anliegen auf breite Zustimmung stösst. Die Initiative wurde unterstützt von den 18 Mitgliedsverbänden von ArbeitAargau sowie der Gewerkschaft syna, der SP, den Grünen, den Mitte Frauen, dem Feministischen Streikkollektiv Aargau, dem Aargauischen Katholischen Frauenbund, frauenaargau, den Aargauischen Gemeinnützigen Frauenvereinen sowie der Frauenzentrale Aargau.

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Kein dritter Verkaufssonntag im Aargau!

Mit der geplanten Änderung des EG ArR sollen die Aargauer Gemeinden künftig zusätzlich einen dritten Sonntag im Jahr bestimmen können, an dem Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen. ArbeitAargau lehnt die Einführung eines dritten Verkaufssonntages als Schwächung des Arbeitnehmendenschutzes klar ab.

Bedarf nicht ersichtlich
ArbeitAargau kann nicht nachvollziehen, warum ein weiterer bewilligungsfreier Sonntagsverkauf flächendeckend eingeführt werden soll, wo nur einzelne Gemeinden einen Bedarf aufgrund von traditionellen Anlässen haben und diese in der Vergangenheit auch problemlos bewilligt und durchgeführt werden konnten.

Das Aargauer Stimmvolk hat 2010 die Einführung von vier bewilligungsfreien Sonntagen in einem Referendum klar abgelehnt, in der Folge wurden dennoch deren zwei eingeführt. Die nun vorliegende Gesetzesänderung versucht den demokratischen Entscheid zu unterlaufen und den Sonntagsverkauf zu erweitern.

Arbeitsbedingungen im Verkauf bereits heute prekär
Die Arbeitsbedingungen im Detailhandel sind in Bezug auf den Lohn, die Arbeitszeiten und die Arbeitsintensität oft prekär und belastend. Die Arbeitnehmenden im Detailhandel sind bereits jetzt in hohem Masse von flexibilisierten und deregulierten Arbeitsplänen belastet. Diesen Arbeitnehmenden noch mehr gesetzlich geschützte und damit auch planbare Ruhetage wegzunehmen, ist nicht gerechtfertigt und nicht akzeptabel.

Die Untergrabung des Sonntags als Ruhetag ist begleitet von einer allgemeinen Ausdehnung der Öffnungszeiten: Die Schichten fangen heute früher an und hören erst spät auf. Den Sonntag als arbeitsfreien Tag zu schwächen bedeutet, die Vereinbarkeit von Familien-/Privatleben und Beruf weiter zu erodieren.

Schweizweit sehen wir, wie die Ladenöffnungszeiten im Verkauf kontinuierlich über Verordnungen ausgedehnt werden. Die Folgen für die psychische und physische Gesundheit der Arbeitnehmenden sind bekannt. Was es braucht, ist folglich nicht weniger, sondern mehr Schutz der Arbeitnehmenden.

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Historischer Abstimmungserfolg für eine starke AHV – auch im Aargau

Es ist ein wuchtiger Sieg für eine starke AHV und gegen eine weitere Erhöhung des Rentenalters. Die gross angelegte und intensive Kampagne gegen eine 13. AHV-Rente und für die Erhöhung des Rentenalters ist klar gescheitert. Mit diesem historischen Abstimmungserfolg für die grosse Mehrzahl der Bevölkerung wird auch ein klares Signal an die langjährige Spar- und Abbaupolitik zulasten der Arbeitnehmenden, der Sozialwerke und des Service Public in den Kantonen gesendet.

ArbeitAargau und der Aargauische Gewerkschaftsbund stellen mit grosser Freude fest, dass sich das Engagement von hunderten Freiwilligen aus zahlreichen Organisationen und Parteien für die 13. AHV-Rente in den vergangenen Wochen und Monaten gelohnt hat: Auch im Kanton Aargau, der im Vorfeld der Abstimmung nicht einmal als Wackelkanton galt, konnte ein historisches Resultat erzielt werden. Der Aargau sagt mit 52,56 % JA zur 13. AHV-Rente und mit überdeutlichen 73,78% NEIN zur Renteninitiative.

Das Stimmvolk will eine starke AHV. Eine Erhöhung des Rentenalters hingegen ist mit diesem wuchtigen Nein für die nächsten Jahre vom Tisch.

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Minimallösung bei den Familienzulagen

Der Regierungsrat bezeichnet in seinem Anhörungsbericht die vorgeschlagene Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um 10 Franken pro Kind und Monat als «moderat». Moderat wäre sie allenfalls noch, wenn bereits von einem angemessenen Niveau aus erhöht würde und nicht von den seit Jahren angewendeten, gesetzlich vorgegebenen Mindestansätzen. Der Vorschlag ist eine Minimallösung, die vor dem Hintergrund der aktuellen Kostenaufwärtsspirale in allen Lebensbereichen die tiefen und mittleren Einkommen nicht zu entlasten vermag.

Aargau in der Schlussgruppe aller Kantone

Zahlreiche Kantone haben ihre Familienzulagen in den letzten Jahren erhöht. Nicht so der Aargau. Bereits im 2019 betrugen die Familien- und Ausbildungszulagen im schweizerischen Durchschnitt 222 Franken, beziehungsweise 278 Franken. Im Aargau liegen sie bei 200 / 250 Franken. Nach der geplanten Erhöhung im Aargau um zehn Franken rückt der Kanton Aargau folglich noch nicht einmal in die Nähe des fünf Jahre alten schweizerischen Durchschnitts. Der Kanton Aargau verharrt weiterhin im Schlussfeld des interkantonalen Vergleichs und nur knapp über dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum.

Verpasste Chance

Dabei wäre eine beherzte Erhöhung der Familienzulagen (mindestens auf das Niveau des schweizerischen Durchschnitts) nicht nur dringlich, sondern auch möglich: Die Kantonsfinanzen sind aufgrund der Überschüsse aus den vergangenen Jahren gesund und zudem würden auch die Steuererträge bei höheren Familienzulagen proportional entsprechend den Mehrausgaben höher. Einmal mehr werden vom Grossen Rat und vom Regierungsrat die Arbeitgebenden entlastet, statt die Familien und die Kaufkraft zu stützen. Höhere Kinder- und Ausbildungszulagen wären ein Instrument, Familien mit tiefem und mittlerem Einkommen wirksam, solidarisch und rasch zu mehr frei verfügbarem Einkommen und damit mehr Kaufkraft zu verhelfen. Bei Umsetzung des vorliegenden Vorschlags würde diese Chance einmal mehr bewusst verpasst.

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