Profitmaximierung auf dem Buckel der Arbeitnehmenden

Die Ankündigung des Stellenabbaus durch Novartis konnte nicht vorausgesehen werden, sie überrascht insbesondere im Hinblick auf die gute wirtschaftliche Lage des Pharmaunternehmens. Umsatz, Gewinn und Aktienkurs entwickeln sich positiv, gleichzeitig kündigte Novartis einen Ausbau der Produktionskapazitäten in den USA an. Die Folge: eine stossende Massenentlassung im Werk in Stein.

ArbeitAargau fordert von Novartis, die angekündigte Massenentlassung zurückzunehmen. Statt für die reine Gewinnmaximierung oder zur Sicherung der USA-Geschäfte Stellen zu streichen, sollte Novartis in den Werksstandort Stein und die dortigen Beschäftigten investieren und zu Arbeitsplatzerhalt, Nachhaltigkeit und sozialer Sicherheit beitragen.

Würde es zu Entlassungen kommen, wären die Konsequenzen massiv. Ein alternativloser Abbau von 550 Stellen würde nicht nur die betroffenen Arbeitnehmenden und deren Familien hart treffen, sie würden auch den Industriestandort Schweiz schwächen und den Kanton Aargau vor grosse Herausforderungen stellen. Sollte Novartis trotzdem an Stellenstreichungen festhalten wollen, ist es die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, im Rahmen des Konsultationsverfahrens sozialverträglichere Alternativen anzudenken. In diese Ausarbeitung möglicher Alternativen sind die Arbeitnehmenden zwingend miteinzubeziehen.

 

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Streichung des freien halben Tages am 1. Mai für das Kantonspersonal

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat in seiner heutigen Sitzung eine Motion zur Streichung des halben Freitages am 1. Mai für Kantonsangestellte an den Regierungsrat überwiesen. Die Überweisung ermöglicht es nun, Änderungen der Regelung zum 1. Mai in die Revision des Aargauer Personalgesetzes einfliessen zu lassen.

ArbeitAargau und der Aargauische Gewerkschaftsbund werten die Überweisung der Motion als Frontalangriff auf die Arbeitnehmendenbewegung. Die bürgerliche Mehrheit im Parlament betreibt mit der Streichung dieses seit Jahrzehnten statuierten Freitag, der die Teilnahme an die Feierlichkeiten zum Tag der Arbeit ermöglichen soll, eine üble Symbolpolitik auf dem Buckel der eigenen Angestellten.

Der 1. Mai ist ein wichtiges Datum für die Arbeitnehmendenbewegung. Er dient der Erinnerung vergangener Kämpfe für bessere Arbeitsbedingungen und erlaubt Arbeitnehmenden auch heute, für die Verbesserung ihrer Bedingungen zu demonstrieren. Die Möglichkeit zu entziehen, an Demonstrationen und Feierlichkeiten am Tag der Arbeit teilzunehmen, ist unfair und zielt darauf ab, den gewerkschaftlichen Organisationsgrad der Kantonsangestellten und somit die Arbeitnehmenden- und Gewerkschaftsbewegung als Ganzes zu schwächen. Dieser Entscheid könnte überdies dazu führen, dass auch weitere Unternehmen oder auch Gemeinden, welche den 1. Mai als ganzen oder halben freien Tag gewähren, diesen nun streichen, zum Nachteil vieler Arbeitnehmenden, welche im Kanton Aargau beschäftigt sind.

ArbeitAargau und der Aargauische Gewerkschaftsbund fordern, dass der Tag der Arbeit weiterhin ein freier halber Tag für Kantonsangestellte bleibt, und dass er darüber hinaus als kantonaler Feiertag für alle Arbeitnehmenden anerkannt wird, wie es auch in vielen anderen Kantonen der Fall ist.

 

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ArbeitAargau: Wechsel in der Geschäftsführung

Andreas Ruf war seit Januar 2023 Co-Geschäftsführer von ArbeitAargau, dem Dachverband der Aargauer Arbeitnehmendenverbände, und hat die Entwicklung des Dachverbandes in den vergangenen Jahren entscheidend mitgeprägt. Sein Nachfolger bei ArbeitAargau ist Max Hufschmidt. Der 32-jährige Historiker hat in der Vergangenheit als wissenschaftlicher Assistent gearbeitet und bringt Erfahrungen in Projektmanagement und Gewerkschaftsarbeit mit. Gemeinsam mit der bisherigen Co-Geschäftsführerin Selina Egger wird er die Weiterentwicklung des Dachverbandes in Zukunft begleiten. ArbeitAargau wünscht Andreas Ruf alles Gute für die Zukunft und wünscht Max Hufschmidt einen guten Start.

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ArbeitAargau unterstützt die Familienzeit-Initiative

Seit dem Frühling 2025 werden Unterschriften für die Familienzeit-Initiative gesammelt. Weite Teile der Initiative decken sich mit den Zielen, die wir mit unserer Initiative „Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!“ erreichen wollten. ArbeitAargau unterstützt das Anliegen und beteiligt sich an der Unterschriftensammlung, damit diese wichtige Initiative zustande kommt. 

Hier gehts zur Webseite des Initiativkomitees: www.familien-zeit.ch
Download der Unterschriftenliste: Hier klicken

Die Schweiz verändert sich: Die Bevölkerung wird immer älter und es leben mehr Menschen in Rente als früher – gleichzeitig werden immer weniger Kinder geboren, die Geburtenrate sinkt auf rekordtiefe 1.3 Kinder pro Frau. In vielen Branchen verschärft sich der Fachkräftemangel. Die Hauptlast für das Erwirtschaften des Wohlstands dieses Landes trägt die mittlere Generation: Sie finanziert als Erwerbstätige die Sozialwerke, zieht die künftige Generation gross und betreut oft gleichzeitig pflegebedürftige Angehörige.

Die Familienzeit fördert die Erwerbstätigkeit der Mütter und schafft gleiche Chancen
Elternschaft ist eine gemeinsame Verantwortung. Die heutige Gesetzgebung fördert aber stereotypische Rollen und wird der gesellschaftlichen Realität und der Gleichstellung der Geschlechter nicht gerecht. Deshalb braucht es eine faire, gleich lange Familienzeit für beide Elternteile, so Lisa Mazzone, Präsidentin der GRÜNEN Schweiz. “Der heutige Mutterschaftsurlaub ist zu knapp und er ist einseitig verteilt: Er setzt Mütter unter Druck und schliesst die Väter aus. Um die Erwerbstätigkeit der Mütter zu fördern, brauchen sie gleich lange Spiesse. Das ist auch im Sinne des Kindes.”

Darum gehts
Die Initiative sieht für beide Elternteile eine gleich lange Familienzeit von je 18 Wochen vor. Die Familienzeit ist paritätisch, nicht übertragbar, verfällt bei Nichtbezug und wird im Grundsatz nacheinander bezogen, wobei 4 Wochen gleichzeitig möglich sind. Die Entschädigung steigt für die niedrigsten Löhne auf 100% des Erwerbsausfalls. Diese Eckwerte erweisen sich aus der Forschung und aus Erfahrungswerten anderer Länder als besonders wirkungsvoll, um die Arbeitsmarktpartizipation der Mütter und die Care-Arbeit der Väter zu erhöhen. Mutterschaftsversicherung und Vaterschaftsurlaub werden ersetzt. Während der ersten 10 Jahre wird die Familienzeit auf je maximal 18 Wochen festgelegt. Über die anschliessende Dauer entscheidet die Gesetzgeberin, wobei die Dauer von je 14 Wochen nicht unterschritten werden darf, was der aktuellen gesetzlichen Dauer des Mutterschaftsurlaubs entspricht.

Die Familienzeit lohnt sich für KMU und strukturschwache Regionen
Auch für die Wirtschaft und insbesondere für ländliche Regionen und KMU bringt die Familienzeit wichtige Chancen: Sie geraten heute im Wettbewerb um Fachkräfte zunehmend ins Hintertreffen, weil urbane Zentren und Grossunternehmen ihren Mitarbeitenden attraktivere familienfreundliche Arbeitsbedingungen bieten können. Die Familienzeit ermöglicht den Unternehmen Planbarkeit und Berechenbarkeit rund um die Elternschaft ihrer Mitarbeitenden: Sie ist so ausgestaltet, dass sie einen positiven Effekt auf die Erwerbstätigkeit der Eltern und insbesondere der Mütter hat, indem sie ihnen einen schnelleren Wiedereinstieg in Erwerbsleben zu höheren Pensen
ermöglicht.

Die Familienzeit zahlt sich aus für die Schweiz
Eine Studie, welche die Allianz beim unabhängigen ökonomischen Wirtschaftsforschungs- und Beratungsunternehmen Ecoplan in Auftrag gegeben hat, zeigt, dass sich die Familienzeit auch für die Steuerzahler:innen und den Staat auszahlt: Jedes Jahr werden 2’500 Vollzeitbeschäftigte mehr im Arbeitsmarkt tätig sein, nach 10 Jahren bereits 25’000. Das sind Mütter, die überhaupt, früher und in höheren Pensen in den Beruf zurückkehren. Nach 20 Jahren ist die Investition über höhere Steuern und Sozialversicherungsabgaben refinanziert.  Die Initiative wird von einer breiten überparteilichen Allianz getragen – alliance F, Grüne, GLP, Mitte Frauen, Travail Suisse – und von der EVP unterstützt. Im Initiativkomitee sind National- und Kantonsrät:innen aus sechs Parteien sowie Vertreter:innen der Zivilgesellschaft und Fachpersonen vertreten. In den nächsten Wochen werden die Partnerschaften erweitert.

Willkommen, Travail.Suisse Aargau!

v.l.n.r: André Rotzetter (Travail.Suisse AG), Irène Kälin (Präsidentin ArbeitAargau), Silvia Dell’Aquila (Vizepräsidentin AA) und Oliver Hippele (Syna Aargau) rücken zusammen

Seit dem 1. Januar 2025 ist Travail.Suisse Aargau Teil unseres Dachverbandes. Bei der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom Dezember 2024 haben die Delegierten von ArbeitAargau diesem Beitritt einstimmig zugestimmt.

Im Aargau beschreiten die beiden grössten Arbeitnehmendendachverbände damit neue Wege – weder auf kantonaler noch auf nationaler Ebene gibt es einen vergleichbaren Schulterschluss, es ist ein historischer Moment in der Bewegung der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Diese wird dadurch im Kanton Aargau noch stärker. Und das ist angesichts der aktuellen politischen Rahmenbedingungen für die Interessen der Arbeitnhemenden wichtiger denn je.

Chefökonom Daniel Lampart vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund brachte in seinem Grusswort seine grosse Freude über den Zusammschluss zum Ausdruck – der Aargau leiste Pionierarbeit. Er wies die Delegierten darauf hin, wie wichtig diese Verstärkung gerade auf kantonaler Ebene sei – beispielsweise in der Gesundheits- und Bildungspolitik.

Auch Yvonne Feri, Präsidentin von Syna Schweiz, betonte die Wichtigkeit der künftigen Zusammenarbeit: «Im Aargau müssen wir alle Kräfte bündeln, damit wir den Menschen wieder in den Mittelpunkt stellen können.»

Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit unserem neuen Mitglied!

Lohngleichheits­initiative: Startschuss zur Abstimmungs­kampagne

«Der Lohnunterschied [in der Schweiz] bleibt bei 18%, während der OECD-Durchschnitt mit 13.1% deutlich tiefer liegt. Seit dem ersten «PwC Women in Work Index» 2011 ist die Lohnlücke hierzulande sogar noch leicht gestiegen von damals 17.6% – die meisten anderen Ländern haben die Lohnungleichheit reduziert.»[1] Dies ist die bittere Bilanz des diesjährigen «PwC Women in Work Index 2025», der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Lohngleichheit in der Schweiz heisst: Treten an Ort. Und das seit Jahrzehnten.

Seit 44 Jahren ist die Gleichstellung von Frau und Mann in der Bundesverfassung verbrieft. Lohnunterschiede bleiben aber weiterhin auf hohem Niveau bestehen: auf ihrem Lohnkonto erhalten Frauen monatlich durchschnittlich 1‘364 Franken weniger als Männer. ArbeitAargau ist überzeugt, dass das Stimmvolk in Sachen Lohngleichheit Handlungsbedarf erkennt und – im Gegensatz zu den Vertreter:innen im Grossen Rat – der Initiative «Lohngleichheit im Aargau – Jetzt!» am 18. Mai 2025 zustimmen wird. Die gfs-Umfrage vom letzten November zeigte, dass Lohnungleichheit als die grösste Ungerechtigkeit in unserem Land empfunden wird.[2] Zurecht wie das Initiativkomitee findet, denn Lohnungleichheit wirkt sich nicht nur unmittelbar auf dem Konto aus, sondern hat auch negative gesellschaftliche Folgen, die sich sozialpolitisch auf unseren Kanton auswirken. Mehr Altersarmut, mehr Fachkräftemangel, Fehlanreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen mit Betreuungsaufgaben oder das unfreiwillige Verharren in unzeitgemässen Familienrollenbildern sind nur einige der Konsequenzen von Lohnungleichheit. Diese Folgen betreffen die Gesellschaft als Ganzes, von Jung bis Alt, von Frau bis Mann. Das wollen ArbeitAargau und die weiteren im Initiativkomitee vertretenen Parteien und Organisationen am 18. Mai 2025 ändern.

Geringer Aufwand – grosse Wirkung
Das Gleichstellungsgesetz und die darin vorgesehenen Lohnanalysen werden nur halbherzig umgesetzt. Genau hier setzt die Initiative an. Lohnanalysen sind mit einem vom Bund zur Verfügung gestellten Tool mit geringem Aufwand rasch erledigt. Wird die Analyse erfüllt, muss sie nicht mehr wiederholt werden. 

Lohngleichheit unterstützt die Wirtschaft
Die bestehende Lohnungleichheit ist aus Sicht von ArbeitAargau nicht auf Willkür oder Absicht von Seiten Arbeitgeber:innen zurückzuführen, sondern auf fehlende Transparenz und auf fehlendes Bewusstsein. Beides wird mit Lohnanalysen verbessert. Eine positiv erfüllte Lohnanalyse ist zudem ein gutes Argument für das Unternehmen im Rekrutierungsprozess und im Wettbewerb um die besten Arbeitnehmenden – in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiges Kriterium. Es fördert das Vertrauen bei Mitarbeitenden, Kund:innen sowie bei Investor:innen.

Wiedereinführung der Fachstelle für Gleichstellung
Der Aargau hat seine Fachstelle für Gleichstellung im Jahr 2018 aus Spargründen abgeschafft. Insgesamt verfügen 17 Kantone, auch alle Nachbarkantone, über eine solche Fachstelle. Es ist deshalb höchste Zeit, dass der Aargau, als viertgrösster Kanton und wirtschaftsstarker Standort, eine solche Fachstelle wieder anbietet. Eine Fachstelle für Gleichstellung ist eine wichtige Verstärkung der gleichstellungspolitischen Stimme: Sie bringt Gleichstellungsthemen in die öffentliche Diskussion und in die Medien. Ausserdem kann eine Fachstelle gezielte Massnahmen ergreifen, um Chancengleichheit in Bildung, Beruf, Familie und Gesellschaft zu fördern, sie dient als zentrale Anlaufstelle für Einzelpersonen und Organisationen für alle Fragen der Gleichstellung, stellt Diskussionsgrundlagen zur Verfügung und leistet wichtige Vernetzungsarbeit.

[1] https://www.pwc.ch/de/presse/WIWI-2025.html
[2]
gfs Bern, Gerechtigkeitsbarometer 2024

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Statements von ArbeitAargau sowie von den Vertreter:innen der Unterstützungsallianz:

Irène Kälin, Präsidentin ArbeitAargau:
«Seit 44 Jahren ist die Gleichstellung von Frau und Mann in der Bundesverfassung verbrieft. Lohunterschiede bleiben aber weiterhin auf hohem Niveau bestehen: auf ihrem Lohnkonto erhalten Frauen monatlich durchschnittlich 1‘364 Franken weniger als Männer. Laut der neusten PwC-Studie treten wir damit nicht nur auf der Stelle, sondern es würde weitere 46 Jahre dauern, bis sich der Lohngraben zwischen den Geschlechtern schliesst. Das ist unhaltbar. Es braucht unsere Initiative mehr denn je.»

 Amanda Sager-Lenherr, Präsidentin frauenaargau:
«Die Vorteile der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern sind vor allem auch für Familien zentral. Wenn beide Elternteile faire Löhne erhalten, sind sie freier in der Aufteilung von Erwerbs- und Betreuungsarbeit. Durch Lohngleichheit werden auch Väter in ihrer Rolle als Alleinverdiener im Ernährermodell entlastet und sie können mehr am Familienleben teilnehmen. Zusammen mit einer Fachstelle für Gleichstellung wird ein wichtiger Schritt Richtung Fairness gemacht. Deshalb setzt sich frauenaargau für die Lohngleichheitsinitiative ein.»

 Gertrud Häseli, Präsidentin Frauenzentrale Aargau:
«Das Gleichstellungsgesetz muss auch im Kanton Aargau umgesetzt werden. Eine Fachstelle für Gleichstellung wäre eine wichtige Verstärkung der gleichstellungspolitischen Stimme: Sie bringt Gleichstellungsthemen in die öffentliche Diskussion und in die Medien. Wichtig ist: Eine Fachstelle kann gezielte Massnahmen ergreifen, um Chancengleichheit in Bildung, Beruf, Familie und Gesellschaft zu fördern, sie dient als zentrale Anlaufstelle für Einzelpersonen und Organisationen für alle Fragen der Gleichstellung, stellt Diskussionsgrundlagen zur Verfügung und leistet wichtige Vernetzungsarbeit.»

 Nora Langmoen, Co-Präsidentin SP Aargau:
«Die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen ist nicht nur ungerecht, sondern hat weitreichende sozialpolitische Folgen für unsere Gesellschaft. Noch 2020 betrug der Gender Pension Gap fast 35%. Das heisst, dass die jährliche Gesamtrente aus allen Säulen der Altersvorsorge der Frauen im Durchschnitt fast 19’000 Franken tiefer als jene der Männer war. Die Lohnungleichheit zementiert auch die traditionellen Familienrollen. Wenn Frauen systematisch weniger verdienen, kann es bei grossen Lohnunterschieden für Familien finanziell sinnvoller erscheinen, dass Frauen zu Hause bleiben oder ihre Arbeitszeit reduzieren, um dann mehr unbezahlte Haus- und Familienarbeit zu übernehmen. Lohngleichheit ist nicht nur ein Gebot der Fairness, sondern eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Notwendigkeit. Sie ermöglicht es Frauen, eigenständig für ihr Alter vorzusorgen, durchbricht veraltete Rollenbilder und schafft Anreize für eine höhere Erwerbsbeteiligung. Die Lohngleichheitsinitiative ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.»

Ruth Müri, Grüne Aargau:
«Wenn Frauen die gleichen Chancen und Löhne haben wie Männer, profitieren alle. Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft entwickeln sich nachhaltiger, schneller und gerechter. Gleichberechtigung und Lohngleichheit sind kein Luxus, sondern eine grundlegende Voraussetzung für eine bessere Zukunft.»

Sabine Sutter-Suter, Präsidentin Gleichstellung Aargau:
«Lohngleichheit ist ein Puzzleteil für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Eltern sollen frei wählen können, welches Lebensmodell sie leben wollen. Um die Wahlfreiheit in der Lebensgestaltung zu haben, braucht es eine qualitative und finanzielle Gleichstellung. Eine freie Wahl des Lebensmodells setzt gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit voraus. Der Verein Gleichstellung betont, dass die Initiative Frauen und Männern zugutekommt und den Wirtschaftsstandort Aargau stärkt. Lohngleichheit ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil in einer modernen Arbeitswelt.»

Lohngleichheit und Gleichstellung: Wann, wenn nicht jetzt?

Im Juni hat ArbeitAargau mit einer breiten Unterstützung die Initiative Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt! mit 3’281 gültigen Unterschriften bei der Aargauer Staatskanzlei eingereicht. Beim Unterschriftensammeln auf der Strasse wurde die Stimmung in der Bevölkerung deutlich: Dieser Missstand muss endlich behoben werden. Das gleiche Bild zeigte sich jüngst in repräsentativen Umfragen: Lohnungleichheit wird als besonders ungerecht empfunden.

Ein anderes Bild ergab sich heute im Grossen Rat: Die Mehrheit im Parlament lehnt Massnahmen für mehr Lohngleichheit und eine Fachstelle für Gleichstellung ab. Damit ist klar, dass die Aargauer Stimmbevölkerung das letzte Wort haben wird. ArbeitAargau ist überzeugt, dass wir die Abstimmung gewinnen, das Anliegen ist legitim und umsetzbar. Wann, wenn nicht jetzt? Gemeinsam mit einer breiten Allianz aus Parteien und Organisationen laufen nun die Vorbereitungen für die Abstimmungskampagne auf Hochtouren.

Geringer Aufwand – grosse Wirkung
ArbeitAargau nimmt konsterniert zur Kenntnis, dass sich die hohen Lohnunterschiede in den letzten Jahren nur unzureichend verringert haben und ist deshalb von der Triftigkeit seiner Initiative überzeugt. Die negativen sozialpolitischen Konsequenzen von Lohnungleichheit (Altersarmut, Fehlanreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen etc.) im Kanton müssen endlich von der Politik angegangen werden. Das Gleichstellungsgesetz und die darin vorgesehenen Lohnanalysen werden nur halbherzig umgesetzt. Genau hier setzt die Initiative an. Lohnanalysen sind mit einem vom Bund zur Verfügung gestellten Tool (Logib) in 1 bis maximal 2 Arbeitstagen (bei 50-249 Mitarbeitenden) erledigt. Wird die Analyse erfüllt, muss sie nicht mehr wiederholt werden. Und für Frauen wird endlich auch in der Realität das längst überfällige Grundrecht auf Lohngleichheit erfüllt.

Lohnungleichheit schadet Wirtschaft und Gesellschaft
Die bestehende Lohnungleichheit ist aus Sicht von ArbeitAargau nicht auf Willkür oder gar Absicht zurückzuführen, sondern auf fehlende Transparenz und auf fehlendes Bewusstsein. Beides wird mit Lohnanalysen gelöst. Eine erfüllte Lohnanalyse ist zudem ein Argument für das Unternehmen im Rekrutierungsprozess und im Wettbewerb um die besten Arbeitnehmenden – in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiges Kriterium. Es fördert das Vertrauen bei Mitarbeitenden, Kund:innen sowie bei Investor:innen.

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Auch Grossrats­kommission gegen faire Initiative für mehr Lohngleichheit

Im Juni haben ArbeitAargau, Aargauer Frauenorganisationen sowie mehrere Parteien die Initiative Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt! mit 3’281 gültigen Unterschriften bei der Aargauer Staatskanzlei eingereicht. Der Regierungsrat kam in seiner Botschaft an den Grossen Rat zum Schluss, dass er «zwar das Grundanliegen der Initiative, die verfassungsmässig garantierte Gleichstellung der Geschlechter zu gewährleisten», teile. Diese sei «noch nicht gegeben.» Massnahmen – wie sie die Initiative vorsieht – will er aber nicht unterstützen. Auch eine Fachstelle für Gleichstellung brauche es nicht im viertgrössten Kanton der Schweiz – derweil haben sämtliche Nachbarkantone und schweizweit 17 Kantone eine solche Fachstelle. Die zuständige, vorberatende Grossratskommission kommt nun zum gleichen, enttäuschenden Schluss.

Geringer Aufwand – grosse Wirkung
ArbeitAargau nimmt konsterniert zur Kenntnis, dass sich die hohen Lohnunterschiede in den letzten Jahren nur unzureichend verringert haben und ist deshalb von der Triftigkeit seiner Initiative überzeugt. Die negativen sozialpolitischen Konsequenzen von Lohnungleichheit (Altersarmut, Fehlanreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen etc.) im Kanton müssen endlich von der Politik angegangen werden. Das Gleichstellungsgesetz und die darin vorgesehenen Lohnanalysen werden nur halbherzig umgesetzt. Genau hier setzt die Initiative an. Lohnanalysen sind mit einem vom Bund zur Verfügung gestellten Tool (Logib) in 1 bis maximal 2 Arbeitstagen (bei 50-249 Mitarbeitenden) erledigt. Wird die Analyse erfüllt, muss sie nicht mehr wiederholt werden, wenn nicht, muss nach vier Jahren noch einmal nachgeprüft werden. Das ist alles. Im Gegenzug erhält das Unternehmen ein offizielles Gütesiegel: «In diesem Unternehmen herrscht faire Lohngleichheit». Und für Frauen wird endlich auch in der Realität das längst überfällige Grundrecht auf Lohngleichheit erfüllt.

Lohnungleichheit schadet Wirtschaft und Gesellschaft
Die bestehende Lohnungleichheit ist aus Sicht von ArbeitAargau nicht auf Willkür oder gar Absicht zurückzuführen, sondern auf fehlende Transparenz und auf fehlendes Bewusstsein. Beides wird mit Lohnanalysen gelöst. Eine erfüllte Lohnanalyse ist zudem ein Argument für das Unternehmen im Rekrutierungsprozess und im Wettbewerb um die besten Arbeitnehmenden in Zeiten des Fachkräftemangels. Es fördert das Vertrauen bei Mitarbeitenden, Kund:innen sowie bei Investor:innen.

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Weiterhin zu grosse Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern

Die heutige Medienmitteilung des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigt, dass der durchschnittliche Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in der Schweiz im Jahr 2022 weiterhin hohe 16,2 % betrug. In Zahlen ist der Unterschied noch eindrücklicher: Frauen verdienen pro Monat im Durchschnitt 1’364 Franken weniger als Männer, der unerklärte Unterschied davon beträgt 675 Franken brutto pro Monat.

Besonders auffallend ist, dass weiterhin fast die Hälfte der Differenz – 44,9 % – unerklärt bleibt, sich also nicht durch objektive Faktoren wie Branche, Ausbildung oder Alter erklären lässt. Die nicht erklärbare Differenz hat sich zudem kaum verändert (von 45.3 (2020) auf 44.9 Prozent (2022).

Obwohl sich die Lohnunterschiede in den letzten Jahren leicht verringert haben, geschieht dies viel zu langsam. Das Gleichstellungsgesetz und die darin vorgesehenen, wirksamen Lohnanalysen (für Unternehmen ab 100 Mitarbeiter:innen) werden nur halbherzig umgesetzt.

Initiative Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!
Aus diesem Grund hat ArbeitAargau im Juni die Initiative „Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!“ bei der Aargauer Staatskanzlei eingereicht, über die voraussichtlich im kommenden Jahr abgestimmt wird. Wir fordern verbindliche Mechanismen zur Umsetzung des verfassungsmässigen und gesetzlichen Gebots der Lohngleichheit, um sicherzustellen, dass Frauen für gleiche Arbeit gleichen Lohn erhalten und dadurch negative sozialpolitische Folgen verringert werden. Lohngleichheit ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht – und längst überfällig.

Die bestehende Lohnungleichheit ist aus Sicht von ArbeitAargau nicht auf Willkür oder gar Absicht zurückzuführen, sondern auf fehlende Transparenz und auf fehlendes Bewusstsein. Beides wird mit Lohnanalysen gelöst. Für Lohnanalysen stellt der Bund ein Tool zur Verfügung, das von Arbeitgebenden rasch und mit überschaubarem Aufwand angewendet werden kann. Wird die Lohngleichheit gemäss Analyse eingehalten, ist ein Unternehmen davon befreit und hat im Anschluss eine offizielle Bestätigung, dass der Betrieb die Lohngleichheit garantiert – ein Argument für das Unternehmen im Rekrutierungsprozess und im Wettbewerb um die besten Arbeitnehmenden in Zeiten des Fachkräftemangels. Es fördert das Vertrauen bei Mitarbeitenden, Kund:innen sowie bei Investor:innen

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ArbeitAargau fasst Parolen zu den Abstimmungen vom 24. November

Die beiden Mietrechtsvorlagen zielen darauf ab, Vermieter:innen die Kündigung von Mietverhältnissen zu erleichtern, um bei Neuvermietungen höhere Renditen zu erzielen. Der Bundesrat hat beide Vorschläge im Parlament abgelehnt. Auch ArbeitAargau stellt sich entschieden gegen diesen Angriff auf den Mietschutz, da er sich negativ auf die Kaufkraft auswirken würde – insbesondere angesichts der ohnehin angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und in den Budgets der Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen.

Ebenso lehnt ArbeitAargau die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen (EFAS) mit klarer Mehrheit ab. Bei einer Annahme der Vorlage droht eine zusätzliche Prämienbelastung für die Versicherten, und es ist zu befürchten, dass die Änderungen sich negativ auf die bereits heute sehr belastete Situation des Pflegepersonals und der Angestellten im Gesundheitswesen auswirken. Eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich ist inakzeptabel und läuft sämtlichen Bemühungen, die hohe Fluktuation und die Arbeitsbelastung zu reduzieren, diametral zuwider.

Alle drei Vorlagen zielen auf Bereiche ab, von denen grossmehrheitlich Arbeitnehmende negativ betroffen wären. Und sie kommen zu einer Zeit, in der es dringend Entlastung der mittleren und tiefen Einkommen bräuchte. Eine weitere Schwächung der Kaufkraft und des Service Public kann nicht mehr gestemmt werden. ArbeitAargau ist überzeugt, dass das Stimmvolk die entsprechenden Schlüsse ziehen wird.

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