ArbeitAargau sagt Nein zur BVG-Vorlage am 22. September

Der Vorstand von ArbeitAargau stimmt mit einer deutlichen Mehrheit für ein Nein zur BVG-Vorlage – Ja-Stimmen gab es keine. ArbeitAargau wird sich folglich gemeinsam mit einem Organisationskomitee aus Mitgliedsverbänden, Parteien und Organisationen in den Abstimmungskampf einbringen. Die enstprechenden Vorbereitungen dazu laufen.

Die Nachteile für die Versicherten sind mit dieser Reform zu gross und die Begründung für deren Notwendigkeit ist nicht mehr aktuell. Die Berufliche Vorsorge (2. Säule) wurde vom Gesetzgeber ursprünglich als nichtgewinnorientierte Sozialversicherung konzipiert. Dennoch hat sich im Schatten der 2. Säule ein privates, lukratives Finanz-Geschäft eingerichtet, das Jahr für Jahr fast jeden fünften Franken der jährlich ausbezahlten Renten-und Kapitalsumme aus der Zweiten Säule abzweigt. Die Verwaltungskosten der Pensionskassen, der Banken, Vermögensverwalter, Anlage- und Hedgefonds sind stossend: Gemäss Erhebung nach Standard der Pensionskassen-Oberaufsichtskommission OAK beliefen sich diese im Jahr 2021 auf 8.15 Milliarden Franken. Das sind gewaltige Summen, die den Versicherten Monat für Monat im Geldbeutel fehlen.

Nur schon vor diesem Hintergrund wäre eine Senkung des Umwandlungssatzes, also eine flächendeckende Rentenkürzung von 6.8 % auf 6%, wie sie die Reform vorsieht, nicht nachvollziehbar. Die 2. Säule steht noch dazu auf einem äusserst stabilen Sockel: 1’300 Milliarden Franken sind in den BVG-Einrichtungen der Zweiten Säule sicher angespart und staatlich überwacht. Mit dem Ende der (historisch bislang einzigen) Negativzinsphase ist auch die Begründung, dass die „Jungen für die Alten“ zahlen würden, seit 2022 nicht mehr gegeben. Auch diese Zahlen liegen amtlich bestätigt vor.

Die Reform verspricht Geringverdiener:innen und Frauen mit Erwerbsunterbrüchen eine bessere Rentenabdeckung. Wer bisher als Teilzeit-Arbeitende:r, mit mehreren Jobs oder als Frau mit Berufsunterbrüchen weniger als rund 25‘000 Franken Jahreseinkommen verdiente, erhält keine Rente aus der Zweiten Säule. Dieses Problem ist unbestritten und muss nach einem Nein bei der Abstimmung zügig angegangen werden. Die BVG-Revision brächte hier mutmasslich für wenige eine Verbesserung. Die Nachteile für die grosse Mehrheit der Versicherten und sogar eines grossen Teils derjenigen, die gemäss den Befürwortern profitieren würden, wiegen jedoch zu schwer, um dieser Reform zustimmen zu können.

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Frauen haben genug gewartet!

Die Revision des Gleichstellungsgesetzes mit der Verpflichtung zur Lohnanalyse, die am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, bringt eine der zentralen Forderungen der Gleichstellung nicht weiter: Gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Mit der laschen Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes wird dieses Anliegen verschleppt. Die sozialpolitischen Folgen für die Bevölkerung sind gewichtig. Lohnungleichheit führt gemeinsam mit weiteren Faktoren zu mehr Altersarmut, tiefen Renten, schlechterer Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit zu mehr Fachkräftemangel. Und nicht zuletzt führt Lohnungleichheit zu höheren Kosten für die Allgemeinheit bei den Sozialausgaben, um die finanziellen Lücken, die Lohnungleichheiten in einem Erwerbsleben hinterlassen, zu schliessen.

Lohnanalysen müssen heute erst ab 100 Mitarbeitenden durchgeführt werden, eine einmalige Durchführung bei Einhaltung reicht und Konsequenzen für Verstösse gibt es keine. Das Gesetz wird im Juli 2032 sogar ausser Kraft gesetzt («Sunset-Klausel»). Bis anschliessend analysiert sein wird, dass sich nichts geändert hat, soll also ein weiteres Jahrzehnt ins Land gehen, in dem Frauen Monat für Monat 18% oder 1’500 Franken („erklärter“ Lohnunterschied) respektive 8% oder 724 Franken („unerklärter“ Lohnunterschied) weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen (Quelle: BFS).

In unserem Kanton gibt es zudem seit 2018 „aus Spargründen“ (der Kanton rechnet in Tat und Wahrheit seit Jahren mit Millionenüberschüssen ab) keine Fachstelle für Gleichstellung mehr, die für die Bevölkerung, die Verwaltung, die Unternehmen, die Institutionen und die Vereine eine professionelle Gelichstellungsarbeit leisten müsste – wie es die UNO von den Kantonen fordert.

Die Initiative will, dass Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen Lohnanalysen durchführen müssen. Unternehmen, die die Lohnanalysen nicht erfüllen, sollen auf geeignete Weise sanktioniert werden können. Eine Fachstelle für Gleichstellung braucht es, um die Anliegen der Gesellschaft im Kanton Aargau mit Blick auf Gleichstellungsfragen angemessen abzubilden und die Umsetzung des Gleichstellungsgesetztes sicherzustellen.

Sowohl der Regierungsrat wie auch der Grosse Rat sahen angesichts bisheriger politischer Vorstösse zum Thema Lohngleichheit oder zum Erhalt der Fachstelle für Gleichstellung keinen Handlungsbedarf – das Thema Gleichstellung tritt im Kanton Aargau an Ort, die in der Bundesverfassung garantierten Anliegen der Frauen werden auf die lange Bank geschoben, weshalb es diese Initiative braucht.

Die Unterschriftensammlung wurde am 14. Juni 2023 gestartet. Das Sammeln auf der Strasse und die Gespräche mit der Bevölkerung zeigten, dass das Anliegen auf breite Zustimmung stösst. Die Initiative wurde unterstützt von den 18 Mitgliedsverbänden von ArbeitAargau sowie der Gewerkschaft syna, der SP, den Grünen, den Mitte Frauen, dem Feministischen Streikkollektiv Aargau, dem Aargauischen Katholischen Frauenbund, frauenaargau, den Aargauischen Gemeinnützigen Frauenvereinen sowie der Frauenzentrale Aargau.

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Zum Bericht in der Aargauer Zeitung vom 13. Juni 2024: Damit die Lohngleichheit kein Papiertiger bleibt

Fotos: (C) Peter Pauli

Kein dritter Verkaufssonntag im Aargau!

Mit der geplanten Änderung des EG ArR sollen die Aargauer Gemeinden künftig zusätzlich einen dritten Sonntag im Jahr bestimmen können, an dem Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen. ArbeitAargau lehnt die Einführung eines dritten Verkaufssonntages als Schwächung des Arbeitnehmendenschutzes klar ab.

Bedarf nicht ersichtlich

ArbeitAargau kann nicht nachvollziehen, warum ein weiterer bewilligungsfreier Sonntagsverkauf flächendeckend eingeführt werden soll, wo nur einzelne Gemeinden einen Bedarf aufgrund von traditionellen Anlässen haben und diese in der Vergangenheit auch problemlos bewilligt und durchgeführt werden konnten.

Das Aargauer Stimmvolk hat 2010 die Einführung von vier bewilligungsfreien Sonntagen in einem Referendum klar abgelehnt, in der Folge wurden dennoch deren zwei eingeführt. Die nun vorliegende Gesetzesänderung versucht den demokratischen Entscheid zu unterlaufen und den Sonntagsverkauf zu erweitern.

Arbeitsbedingungen im Verkauf bereits heute prekär

Die Arbeitsbedingungen im Detailhandel sind in Bezug auf den Lohn, die Arbeitszeiten und die Arbeitsintensität oft prekär und belastend. Die Arbeitnehmenden im Detailhandel sind bereits jetzt in hohem Masse von flexibilisierten und deregulierten Arbeitsplänen belastet. Diesen Arbeitnehmenden noch mehr gesetzlich geschützte und damit auch planbare Ruhetage wegzunehmen, ist nicht gerechtfertigt und nicht akzeptabel.

Die Untergrabung des Sonntags als Ruhetag ist begleitet von einer allgemeinen Ausdehnung der Öffnungszeiten: Die Schichten fangen heute früher an und hören erst spät auf. Den Sonntag als arbeitsfreien Tag zu schwächen bedeutet, die Vereinbarkeit von Familien-/Privatleben und Beruf weiter zu erodieren.

Schweizweit sehen wir, wie die Ladenöffnungszeiten im Verkauf kontinuierlich über Verordnungen ausgedehnt werden. Die Folgen für die psychische und physische Gesundheit der Arbeitnehmenden sind bekannt. Was es braucht, ist folglich nicht weniger, sondern mehr Schutz der Arbeitnehmenden.

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Minimallösung bei den Familienzulagen

Der Regierungsrat bezeichnet in seinem Anhörungsbericht die vorgeschlagene Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um 10 Franken pro Kind und Monat als «moderat». Moderat wäre sie allenfalls noch, wenn bereits von einem angemessenen Niveau aus erhöht würde und nicht von den seit Jahren angewendeten, gesetzlich vorgegebenen Mindestansätzen. Der Vorschlag ist eine Minimallösung, die vor dem Hintergrund der aktuellen Kostenaufwärtsspirale in allen Lebensbereichen die tiefen und mittleren Einkommen nicht zu entlasten vermag.

Aargau in der Schlussgruppe aller Kantone

Zahlreiche Kantone haben ihre Familienzulagen in den letzten Jahren erhöht. Nicht so der Aargau. Bereits im 2019 betrugen die Familien- und Ausbildungszulagen im schweizerischen Durchschnitt 222 Franken, beziehungsweise 278 Franken. Im Aargau liegen sie bei 200 / 250 Franken. Nach der geplanten Erhöhung im Aargau um zehn Franken rückt der Kanton Aargau folglich noch nicht einmal in die Nähe des fünf Jahre alten schweizerischen Durchschnitts. Der Kanton Aargau verharrt weiterhin im Schlussfeld des interkantonalen Vergleichs und nur knapp über dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum.

Verpasste Chance

Dabei wäre eine beherzte Erhöhung der Familienzulagen (mindestens auf das Niveau des schweizerischen Durchschnitts) nicht nur dringlich, sondern auch möglich: Die Kantonsfinanzen sind aufgrund der Überschüsse aus den vergangenen Jahren gesund und zudem würden auch die Steuererträge bei höheren Familienzulagen proportional entsprechend den Mehrausgaben höher. Einmal mehr werden vom Grossen Rat und vom Regierungsrat die Arbeitgebenden entlastet, statt die Familien und die Kaufkraft zu stützen. Höhere Kinder- und Ausbildungszulagen wären ein Instrument, Familien mit tiefem und mittlerem Einkommen wirksam, solidarisch und rasch zu mehr frei verfügbarem Einkommen und damit mehr Kaufkraft zu verhelfen. Bei Umsetzung des vorliegenden Vorschlags würde diese Chance einmal mehr bewusst verpasst.

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Gemeinwohl vor weiteren Steuerprivilegien

Die Beteiligung der Steuerzahler:innen am Gemeinwohl muss sich aus Sicht von ArbeitAargau an der individuellen Leistungsfähigkeit ausrichten. Es ist inakzeptabel, dass gutverdienende und wohlhabende Steuerzahler:innen gegenüber Menschen mit tieferem Einkommen bevorteilt werden sollen, wie es die Steuergesetzrevision 2025 vorsieht. ArbeitAargau bezweifelt zudem, dass eine kostenneutrale Umsetzung möglich ist und die prognostizierten dynamischen Effekte in der angekündigten Höhe eintreffen. Wenn sich diese Zweifel bewahrheiten, dann ist erneut mit Sparrunden beim Service Public zu rechnen, und das ist inakzeptabel.

Dringender Handlungsbedarf besteht darin, dass Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen sowie Familien stärker entlastet werden, denn ihre Kaufkraft steht unter massivem Druck.

Deshalb begrüsst ArbeitAargau grundsätzlich die vorgeschlagenen Massnahmen für Geringverdienende sowie für Familien mit Kindern. Dies betrifft die Integration des Kleinverdienerabzugs und die Erhöhung des Kinderabzugs, wobei ArbeitAargau den Abzug eines einkommensunabhängigen und fixen Betrags bevorzugen würde. Beim Kleinverdienerabzug muss zudem sichergestellt werden, dass mit der vorgeschlagenen Lösung niemand, der den Abzug machen kann, plötzlich mehr bezahlen muss.

Gleiches gilt auch für die Erhöhung des Maximalabzugs sowie den Verzicht auf die Reduktion des Maximalabzugs aufgrund Teilpensum bei den Drittbetreuungskosten – auch hier gäbe es solidarische Möglichkeiten, von welchem alle Familien unabhängig von ihrem Einkommen gleichermassen profitieren könnten. ArbeitAargau fordert die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen oder eine (Mit-) Finanzierung von Tagesstrukturen in den Gemeinden.

Einverstanden ist ArbeitAargau auch mit der vorgesehenen Senkung der Gewinnsteuern für Vereine und Stiftungen sowie mit der Anpassung der Grundstückgewinnsteuer auf das Niveau der Nachbarkantone.

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Jetzt müssen dringend auch die Arbeitsbedingungen verbessert werden

Die Ausbildungsoffensive ist enorm wichtig und deshalb begrüsst ArbeitAargau auch die geplante kantonale Umsetzung. Um jedoch die Verweildauer der Gesundheitsfachpersonen in ihrem Beruf zu erhöhen, müssen auch die Arbeitsbedingungen schnell verbessert werden. Dazu gehört zwingend die Anpassung des Patient-Nurse-Ratio sowie beispielsweise die Einführung von mehr Ferien und weitere Massnahmen zur Erhöhung der Erholungszeit. ArbeitAargau fordert daher kantonal initiierte Übergangslösungen.

Ansonsten zeigt sich ArbeitAargau weitgehend einverstanden mit den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Stossrichtungen zur Ausbildungsoffensive. Dass sich der Regierungsrat jedoch im Rahmen des Teilprojekts 1 sich für die minimale Variante ausspricht und dies mit der aktuellen finanzpolitischen Lage begründet, ist für ArbeitAargau unverständlich und wird scharf kritisiert. Für diese Entscheidung gibt es keinerlei sachliche Gründe. Faktisch hat der Kanton Aargau in den letzten sechs Jahren Schulden in der Höhe von rund 1,3 Milliarden Franken abgebaut und Reserven in der Höhe von über 800 Millionen Franken gebildet. Vor diesem Hintergrund wird klar, dass der Kanton Aargau problemlos die Beiträge im Umfang der gesamten ungedeckten Ausbildungskosten tragen kann.

Ausserdem fordert ArbeitAargau, dass auch angehende Pflegefachpersonen mit einer pflegerischen Vorbildung unter 25 Jahren in den Genuss von Förderbeiträgen für ein HF-Studium kommen. Zudem sollen im Sinne von freiwilligen Zusatzmassnahmen auch Beiträge für den Pflege- und Betreuungsbereich FaGe, FaBe, EBS AGS sowie Hebammen und Pflegehelfende SRK entrichtet werden. In den kommenden Jahren wird sich auch in diesem Bereich der Fachkräftemangel zuspitzen, weshalb es sinnvoll wäre, bereits heute entsprechende Gegenmassnahmen zu treffen. Insgesamt bedeutet dies, dass die Teilprojekte 1 und 2 entsprechend ausgeweitet werden.

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ArbeitAargau lanciert die Initiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!»

Am Tag des feministischen Streiks lanciert ArbeitAargau die kantonale Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!». Denn: Frauen verdienen trotz Gleichstellungsgesetz und Lohnanalysen im Durchschnitt immer noch 18 Prozent weniger als Männer. Rund die Hälfte davon ist nicht erklärbar. Das Gleichstellungsgesetz (GlG) und dessen Umsetzung sind zahnlos, was auch in anderen Kantonen unlängst zu Motionen und einer Volksinitiative geführt hat. Die lasche Umsetzung des Gleichstellungsgesetztes zementiert bestehende negative sozialpolitische Auswirkungen mit Blick auf die Frauen. Dem soll mit der Initiative entgegengewirkt werden.

Die Initiative fordert, dass Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen Lohnanalysen durchführen müssen (heute liegt die Grenze bei 100 Mitarbeiter:innen), was im Aargau zu einer Verdoppelung zu überprüfender Unternehmen führt. Unternehmen, die die Lohnanalysen nicht erfüllen, sollen auf geeignete Weise sanktioniert werden können, was heute nicht möglich ist. Zudem existiert im Kanton Aargau keine Fachstelle für Gleichstellung, sie wurde 2018 weggespart. Eine solche Fachstelle braucht es aber, um die Anliegen der Frauen im Kanton Aargau angemessen abzubilden und die Umsetzung des Gleichstellungsgesetztes sicherzustellen.

Sowohl der Regierungsrat wie auch der Grosse Rat sahen angesichts bisheriger politischer Vorstösse zum Thema Lohngleichheit oder zum Erhalt der Fachstelle für Gleichstellung keinen Handlungsbedarf – das Thema Gleichstellung tritt im Kanton Aargau an Ort, die in der Bundesverfassung garantierten Anliegen der Frauen werden auf die lange Bank geschoben, weshalb es diese Initiative braucht.

Das sehen auch Aargauer Frauenorganisationen und Parteien bis in die politische Mitte so. Die Initiative „Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!“ ist breit abgestützt. Die Forderungen sind klar und umsetzbar, alle anderen demokratischen Mittel zur Verbesserung der Situation sind ausgeschöpft. Die Unterschriftensammlung startet am 14. Juni 2023.

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Statements von unterstützenden Organisationen und Parteien:

 

Aargauische Gemeinnützige Frauenvereine

«Der AGF steht hinter der Initiative „Lohngleichheit“, wie sie ArbeitAargau lancieren wird. Es wird Zeit, dass dem Papiertiger Gleichstellungsgesetz GlG nach über einem Vierteljahrhundert endlich Zähne wachsen!» Barbara Ducceschi-Küng, Präsidentin

Aargauischer Katholischer Frauenbund AKF

«Der Aarg. Kath. Frauenbund AKF unterstützt die Wiedereinführung eines Gleichstellungsbüros. Auf diese Weise kann eine bessere Lohntransparenz zwischen den Geschlechtern hergestellt werden und durch gleichwertige Löhne wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt. Ausserdem kann ein vertieftes Engagement gegen häusliche Gewalt in Angriff genommen werden.» Pia Viel, Präsidentin

frauenaargau

«Mit dieser Initiative wird das Thema Lohngleichheit und die Fachstelle für Gleichstellung im Aargau wieder auf die politische Agenda gesetzt. Das ist notwendig, damit in Sachen Gleichstellung endlich wieder etwas geht im Aargau.» Amanda Sager, Präsidentin

Frauenzentrale

«Die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Ausübung aller wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Rechte muss auch im Aargau umgesetzt werden. In den sehr wichtigen, aber wenig wertgeschätzten Arbeitsbereichen, die nicht oder wenig entlöhnt werden, sind Männer klar untervertreten. Die Arbeitsbereiche Betreuung, Pflege, Reinigung oder Ernährung müssen mit Hilfe der Fachstelle Gleichstellung in den gesellschaftlichen Fokus genommen werden.» Gertrud Häseli, Präsidentin

Feministisches Streikkollektiv

«Wir vom feministischen Streikkollektiv Aargau unterstützen die Initiative, weil sie notwendig ist. Der Kanton Aargau muss Massnahmen für die Lohngleichheit ergreifen und diese müssen mit einer Fachstelle für Gleichstellung regelmässig kontrolliert werden. Denn, wenn man es wirklich ernst meint mit der Gleichstellung, und das muss man, denn es ist Verfassungsauftrag, dann gehört diese kantonale Initiative durchgesetzt. Weil man nach 42 Jahren Warten wissen wir, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.» Mia Jenni

Die Mitte Frauen Aargau

«Die Initiative bringt den KMU die Chance, den Wettbewerb um die besten Fachkräfte zu gewinnen. Die Fachstelle für Gleichstellung kommt sogar als Anlaufstelle für Arbeitnehmende und Arbeitgebende hinzu rund um Fragen, wie die Lohngleichheit im Unternehmen wirksam umgesetzt werden kann. Die Mitte Frauen Aargau unterstützen diesen Standortvorteil für den KMU-Kanton Aargau.» Sabine Sutter-Suter, Präsidentin

Grüne Aargau

«Es braucht auch im Aargau wieder eine Fachstelle Gleichstellung, welche die Einhaltung des Geleichstellungsgesetzes kontrolliert. Wir wollen endlich gleichen Lohn für gleiche Arbeit und sind nicht mehr gewillt, dass nur Grossfirmen systematische Lohnanalysen erheben. Darum braucht es diese Initiative.» Ruth Müri, Grossrätin Grüne Aargau

SP Aargau

«Bei der Bevölkerung ist längst angekommen, was in der Politik nicht mehr lange ignoriert werden darf: Gleichstellung ist eine gesellschaftspolitische Notwendigkeit. Verfassungsrechtliche Ansprüche auf eine echte Gleichstellung müssen mit griffigen Massnahmen umgesetzt werden. Dass in Sachen Lohngleichheit immer noch eine unerklärte, unübersehbare Differenz zwischen den Geschlechtern besteht, ist inakzeptabel. Eine Verschärfung der Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse bei Unternehmen wie auch die Wiedereinführung einer Fachstelle Gleichstellung ist deshalb dringend nötig.» Silvia Dell’Aquila, Grossrätin SP Aargau

Syna Aargau

«In der Schweiz besteht nach wie vor eine Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Obwohl Fortschritte erzielt wurden, zeigt sich in verschiedenen Studien und Berichten, dass Frauen im Durchschnitt weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Dieser Gender Pay Gap ist ein anhaltendes Problem, das verschiedene Ursachen hat. Ein Grund für den Lohnunterschied liegt in der ungleichen Verteilung von beruflichen Positionen und Branchen zwischen Männern und Frauen. Frauen sind oft in Branchen und Berufen tätig, die niedrigere Löhne aufweisen, während Männer häufig in besser bezahlten Sektoren anzutreffen sind. Zudem sind Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert, was sich ebenfalls auf ihre Einkommensmöglichkeiten auswirkt. Gemäss Bundesamt für Statistik ist die Lohndifferenz bei Berufen mit führenden Kaderfunktionen viel höher als in den Berufen ohne Kaderfunktion. Darüber hinaus spielen auch strukturelle Faktoren eine Rolle. Traditionelle Rollenbilder, unbezahlte Arbeit im Haushalt und familiäre Verpflichtungen können Frauen in ihrer Karriereentwicklung behindern und zu Lohndiskriminierung führen. Die Schweiz hat ein Gleichstellungsgesetz, das den Gender Pay Gap verringern müsste. Dennoch bleibt noch viel zu tun, um eine tatsächliche Lohngleichheit zu erreichen.» Bajram Arifaj, Regionalverantwortlicher Syna Aargau

ArbeitAargau für eine Ombudsstelle und mehr Klimaschutz im Aargau!

Der Vorstand von ArbeitAargau hat die Abstimmungsparolen für den 18. Juni 2023 gefasst und sagt auf nationaler Ebene „Nein“ zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen, „Ja“ zum Klimaschutzgesetz und „Ja“ zum Covid-19-Gesetz. Bei den kantonalen Vorlagen hat ArbeitAargau dreimal die Ja-Parole gefasst und setzt sich insbesondere für die Ombudsstelle und die Aargauische Klimaschutzinitiative ein.

ArbeitAargau befürwortet die Errichtung einer Ombudsstelle, welche als unabhängige und kostenlose Anlaufstelle für alle Bürger:innen im Kanton Aargau niederschwellig zugänglich ist und Anliegen abklärt oder bei Konflikten mit der Verwaltung vermittelt. Der Kanton zeigt sich damit nahbar, nimmt Fragen aus der Bevölkerung ernst und schafft dadurch mehr Vertrauen. Die Ombudsstelle entlastet auch zusätzlich die Verwaltung und Gerichte, indem viele Probleme bereits gelöst werden können, bevor eine langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeit ausbricht und ist somit ressourcenschonend.

Klimapolitik steht in engem Zusammenhang mit den Interessen der Arbeitnehmenden, denn diese sind in ihrem Arbeitsalltag direkt von den Folgen der Klimakrise betroffen: Die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen geht weltweit Hand in Hand mit schlechten Arbeitsbedingungen und tiefen Löhnen. Deshalb macht sich ArbeitAargau stark für das Klimaschutzgesetz sowie die Aargauische Klimaschutzinitiative, weil endlich das Netto-Null-Ziel 2050 gesetzlich verankert und sinnvolle Massnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität ergriffen werden.

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Der Kanton spart auf Kosten der Kaufkraft

Der Kanton Aargau hat in den letzten sechs Jahren mit den jeweiligen Überschüssen Schulden in der Höhe von rund 1,3 Milliarden Franken abgebaut und Reserven in der Höhe von über 800 Millionen Franken gebildet. Für einen vollen Teuerungsausgleich für Kantonsangestellte, für eine grössere Entlastung der Arbeitnehmenden bei den Krankenkassenprämien, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit höhere Beiträge für ausserfamiliäre Kinderbetreuung, für wirksame Massnahmen im Bereich Fachkräftemangel insbesondere an Schulen und Spitälern sowie in den handwerklichen Berufen, fehlen aber offenbar weiterhin die dringend benötigten Mittel.

Die seit Jahren angezogene Ausgabenbremse von Regierungsrat und Grossem Rat mit Blick auf Investitionen zur Entlastung der Arbeitnehmenden im Kanton Aargau ist nicht nachhaltig. Sie schadet der Kaufkraft und damit der gesamten Wirtschaft. Für die grosse Mehrheit der Bevölkerung des Kantons sind die wiederkehrenden, positiven Jahresabschlüsse des Kantons weiterhin nicht spürbar.

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Massenentlassung beim Industriekonzern Benteler

Benteler plant eine Gewinnoptimierung auf Kosten seines Personals. Rund 283 Personen sind in der Schweiz vom Abbau betroffen, das Werk in Rothrist soll geschlossen werden.

Benteler ist dem Gesamtarbeitsvertrag der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM) unterstellt. ArbeitAargau fordert, dass die Gewerkschaft Unia als grösste Sozialpartnerin in die Ausarbeitung der Sozialpläne involviert wird. Arbeit Aargau fordert das Unternehmen gemeinsam mit der Unia auf, konkrete und faire Lösungen auszuarbeiten, die den Betroffenen und ihren Familien direkte Unterstützung bieten.

Für die Beschäftigten des Unternehmens ist das Vorgehen inakzeptabel. Benteler hat zuletzt Umsätze in Millionenhöhe erwirtschaftet, die faire Lösungen ermöglichen. Ein guter Sozialplan ist in den Augen von ArbeitAargau das Mindeste.

Die Unia Region Aargau-Nordwestschweiz stellt den Mitarbeitenden von Benteler alle Mittel zur Verfügung, um sich gemeinsam zu wehren.

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