Knapp genügend ist nicht gut genug!

In der Schweiz verdienen Frauen nach wie vor 19% weniger als Männer und der geschlechterspezifische Lohnunterschied ist in den vergangenen Jahren sogar angestiegen. Auch wenn ein gewisser Anteil dieses Unterschieds durch die unterschiedliche Berufswahl oder Ausbildungen begründet werden kann, bleibt ca. die Hälfte des Lohnunterschieds unerklärt und somit diskriminierend. Nun wurden die ersten Lohngleichheitsanalysen durchgeführt und das Resultat ist insbesondere im Aargau ernüchternd – wenn leider auch nicht überraschend. ArbeitAargau nimmt kopfschüttelnd zur Kenntnis, dass die Hälfte der von der Firma Comp-On geprüften Aargauer Firmen nur knapp „bestanden“ haben und bloss ein grenzwertiges Resultat erreicht haben.

Die betroffenen Firmen dürfen sich nun keinesfalls auf den Lorbeeren der bestandenen Prüfung ausruhen, sondern müssen alles daransetzen, die nach wie vor vorhandenen Missstände zu beheben. Denn knapp genügend ist nicht gut genug! Ausserdem fordert ArbeitAargau weitergehende Massnahmen, die über das revidierte Gleichstellungsgesetz hinausgehen, um die Lohnungleichheit wirksam bekämpfen zu können. Es braucht Rahmenbedingungen, welche mit der traditionellen Rollenteilung brechen, wie beispielsweise flächendeckende Tagesstrukturen und eine vernünftige Elternzeit. Denn nur so kann jene Grundlage geschaffen werden, welche der Gleichstellung im Allgemeinen, aber auch der Lohngleichheit als solche zum Durchbruch verhilft.

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ArbeitAargau sagt zweimal Ja!

Die Vermögensungleichheit steigt in der Schweiz immer mehr an. Schuld daran ist aber nicht primär der Unterschied zwischen hohen und tiefen Einkommen, sondern vielmehr die Tatsache, dass sich das Wachstum von Vermögen durch Kapitaleinnahmen verselbstständigt hat. Inzwischen besitzt das reichste Prozent satte 43% des Gesamtvermögens. ArbeitAargau unterstützt die 99%-Initiative, weil damit die Löhne der Arbeitnehmenden entlastet, durch die Mehreinnahmen der Service Public gestärkt und dadurch insgesamt das Steuersystem gerechter gestaltet werden kann.

In Bewerbungsverfahren wird oft die Angabe des Zivilstands verlangt, was für Personen in eingetragenen Partnerschaften mit einem Zwangsouting verbunden ist. Leider kann dies in der heutigen Arbeitswelt nach wie vor Nachteile mit sich bringen. Da sich ArbeitAargau überzeugt für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft, Rechts- und Chancengleichheit einsetzt, wurde auch die Ja-Parole zur „Ehe für alle“ gefasst.

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Eine Chance für den Service Public!

ArbeitAargau begrüsst die neue Ausrichtung der Schuldenbremse an der Erfolgsrechnung und den darin getätigten Abschreibungen genauso, wie den mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung. Es kann somit auf eine Vielzahl an Speziallösungen verzichtet werden, was den gesamten Mechanismus transparenter und besser verständlich gestaltet. Dass die Rechnung nicht mehr in jedem einzelnen Jahr ausgeglichen sein muss, erachtet ArbeitAargau als besonders grossen Vorteil. Nur so kann ein repräsentatives Gesamtbild entstehen, wodurch unnötige Spar- und Abbaumassnahmen verhindert werden können. Gleichzeitig erhöht sich der Handlungsspielraum sowie die Planbarkeit, was wiederum zu einem Ausbau des Service Public kann.

Sehr erfreulich ist zudem, dass der separate Lohnbeschluss des Grossen Rats über die Gesamtlohnsumme abgeschafft werden soll. Der Grosse Rat konnte bislang die in den Lohnsystemen vorgesehene prozentuale Lohnentwicklung durch einen ablehnenden Beschluss vereiteln und hat dies auch regelmässig getan. Die Lohnnullrunden haben zu Verzerrungen im Lohngefüge und dadurch zu ungerechtfertigten Lohnungleichheiten und nachvollziehbaren Unzufriedenheiten beim Verwaltungspersonal wie auch bei den Lehrpersonen geführt. Es darf nicht länger vom Gutdünken des Grossen Rates abhängen, ob die für die gesetzlich vorgesehene Lohnsystempflege notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden oderzur  nicht.

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ArbeitAargau hat ein neues Mitglied gewonnen!

Anlässlich der heutigen Mitgliederversammlung haben die Mitglieder der Sektion AG/SO des Schweizerischen Hebammenverbandes (SHV) einstimmig dem Beitritt zu ArbeitAargau zugestimmt. Die Delegierten von ArbeitAargau haben bereits letzte Woche einstimmig die Aufnahme des SHV beschlossen. ArbeitAargau ist dankbar für das entgegengebrachte Vertrauen des SHV und freut sich sehr, künftig auch die Interessen der freiberuflichen und angestellten Hebammen vertreten zu dürfen. Treffender hätte es Irène Kälin, Präsidentin von ArbeitAargau anlässlich des Beitritts nicht auf den Punkt bringen können: «Mit einer gemeinsamen Stimme und gebündelten Kräften sind wir auch mehr als doppelt so stark!».

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Klare Absage an ruinöse Gewinnsteuer­senkungen

Nachdem die Präsidentin Irène Kälin am gestrigen Abend alle Anwesenden zur online durchgeführten Delegiertenversammlung begrüssen konnte, wurden alle statutarischen Geschäfte abgehandelt. Für den Schweizer Berufsverband für Pflegefachpersonal SBK haben die Delegierten neu Claudia Hofmann, Co-Präsidentin der Sektion AG/SO, in den Vorstand gewählt und gleichzeitig Erik Grossenbacher als abtretendes Vorstandsmitglied verabschiedet. Des Weiteren wurden im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen alle Vorstandsmitglieder, das Präsidium sowie die Revisionsstelle in ihrem Amt bestätigt und wiedergewählt. ArbeitAargau ist dankbar für das entgegengebrachte Vertrauen der Delegierten und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Zusätzlich wurden im Hinblick auf die Abstimmungen am 13. Juni die Ja-Parolen zum CO2-Gesetz sowie zum Covid-19-Gesetz verabschiedet. 

Der Fokus der Delegiertenversammlung lag auf der von der Kommission Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik erarbeiteten Resolution zur geplanten Gewinnsteuersenkung für Unternehmen. Die Resolution wurde von den Delegierten verabschiedet. ArbeitAargau lehnt die neuen, ruinösen Pläne einer Gewinnsteuersenkung entschieden ab und fordert den Grossen Rat auf, die Vorlage zu versenken. Steuersenkungen führen zwangsläufig zu einem Abbau des Service Public. Dieser sollte aber ausgebaut und gestärkt werden, denn wie die Bewältigung der Coronakrise deutlich zeigt, gedeiht eine Gesellschaft nur dank öffentlich finanzierter und organisierter Dienstleistungen. 

Anstatt nun auf 130 Millionen Steuereinnahmen pro Jahr zu verzichten und diese den ohnehin bereits reichsten Firmen zu schenken, wäre es viel eher an der Zeit, mit diesem offensichtlich vorhandenen Geld Massnahmen zu initiieren, welche auch den Arbeitnehmer:innen wieder zugutekommen, beispielsweise die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen, (Mit-)Finanzierung von Tagesstrukturen in den Gemeinden, die Erhöhung des kantonalen Beitrages an die Verbilligung der Krankenkassenprämien, sinnvolle Investitionen in die Fachkräfteförderung und Ausbildung und in die dringend notwendige Lohnerhöhungen beim Gesundheitspersonal.

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Das Gesundheits­wesen muss finanziell unterstützt werden

Die geplanten Entschädigungen sind die einzig richtige Reaktion auf die entstandenen Ertragsausfälle und Zusatzkosten. Einerseits, weil die Spitäler einen nicht wegzudenkenden Beitrag in der Pandemiebekämpfung bieten, andererseits weil das Gesundheitswesen und -personal nicht unter weiteren Sparmassnahmen leiden dürfen.

ArbeitAargau ist einverstanden, die Entschädigungen nur für die stationären Leistungen der allgemeinen Abteilung auszurichten, da für die ambulanten, privaten und halbprivaten Leistungen keine kantonale Finanzierungspflicht vorgesehen ist. Vor allem würde die Entschädigung von halbprivaten und privaten Leistungen in einer Privilegierung jener Kliniken münden, welche mehrheitlich Privatleistungen anbieten – dies gilt es zugunsten der öffentlichen Gesundheitsversorgung zu verhindern. Da die ausgewiesenen Ertragsausfälle und Zusatzkosten plausibilisiert und analysiert werden müssen und dadurch auch garantiert werden kann, dass nur COVID-19-bedingte Ausfälle bzw. Kosten entschädigt werden, muss auch eine Entschädigung von 100% zugesichert werden können.

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Nein zu ruinösen Gewinnsteuer­senkungen!

Von der geplanten Gewinnsteuersenkung könnten jene Unternehmen profitieren, welche einen Jahresgewinn von über Fr. 250’000 ausweisen können, d.h. es sind 5% der gewinnstärksten und erfolgreichsten Unternehmen betroffen. Zur Stärkung eines Wirtschaftsstandortes tragen jedoch verschiedene Faktoren bei: Innovationsförderung, Arealentwicklung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Mobilität oder die zwingend notwendige Fachkräfteförderung. Diese Strategien gilt es zu verfolgen und entsprechende Massnahmen auszuarbeiten, denn davon können alle profitieren – nicht nur die oberen 5%. Gerade gegenüber jenen Firmen, welche angesichts der Krisensituation seit Monaten um ihr Überleben kämpfen müssen, ist diese Vorlage respektlos.

Mit der geplanten Steuerrevision müsste der Kanton Aargau in den ersten drei Etappen mit ca. 130 Millionen Mindereinnahmen rechnen. Die Gewinnsteuersenkungen werden zwangsläufig zu einem Abbau des Service Public führen. Dieser müsste aber zwingend ausgebaut und gestärkt werden. Anstatt diese Millionenbeträge den bereits erfolgreichsten Aargauer Firmen zu schenken, muss mit diesen Mitteln in sinnvolle Massnahmen investiert werden: beispielsweise in die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen, in die (Mit-) Finanzierung von Tagesstrukturen in den Gemeinden, in die Erhöhung des kantonalen Beitrages an die Verbilligung der Krankenkassenprämien, in die Fachkräfteförderung und Ausbildung und in die dringend notwendigen Lohnerhöhungen beim Gesundheitspersonal.

Dass jedoch die Erhöhung von Ausbildungs- und Kinderzulagen oder auch die Lohnerhöhungen beim Gesundheitspersonal zurzeit als nicht opportun bezeichnet werden, zumal eine noch nie da gewesene Planungsunsicherheit herrsche, zeigt, dass hier mit zweierlei Mass gemessen wird. Dieses Vorgehen stösst bei ArbeitAargau auf grosses Unverständnis. Daran vermag auch die Erhöhung des Pauschalabzuges für Versicherungsprämien nichts zu ändern. Die Vorlage ist verantwortungslos und muss zwingend abgelehnt werden.

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Schon wieder: 125 Arbeitsplätze gefährdet!

Die Enics Schweiz AG will ihren Standort in Turgi schliessen und die Produktion ins Ausland verlagern. ArbeitAargau ist bestürzt über diesen Entscheid und stellt auf ein Neues fest, dass dadurch die Produktionskapazitäten zerstört und der Industriestandort Aargau geschwächt wird – wie immer auf Kosten der Arbeitnehmenden. Angesichts der seit Jahren zu beobachtenden schleichenden Deindustrialisierung im Kanton Aargau und des Ausverkaufs hier angesiedelter Unternehmen fordert ArbeitAargau endlich eine aktive Industriepolitik.

Mit der Schliessung des Standortes in Turgi würden 125 Angestellte ihre Stelle verlieren und gleichzeitig 9 Ausbildungsplätze verloren gehen. ArbeitAargau fordert die Enics Schweiz AG auf, auf die Schliessung zu verzichten und dankt den involvierten Gewerkschaften und Arbeitnehmendenverbänden, welche sich im kommenden Konsultationsverfahren dafür einsetzen und die Interessen der betroffenen Arbeitnehmenden wahren werden.

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Aktion zum 8. März 2021: 50 Jahre Frauenstimmrecht – und immer noch keine Gleichstellung!

Am 7. Februar 1971 wurde dem Stimm- und Wahlrecht für Frauen zugestimmt und somit einer grundlegenden Errungenschaft in Sachen Gleichstellung zu ihrem Durchbruch verholfen. Zu verdanken ist dieser damals bereits längst überfällige Abstimmungserfolg jedoch nicht 65.7% der stimmberechtigen Männern, sondern jenen Frauen und Frauenverbänden, welche jahrelange unermüdlichen Einsatz leisteten, mutig sowie unbeirrbar und vor allem nie still blieben. Heute, 50 Jahre später und anlässlich des Weltfrauentages, gilt es dieser Zeit zu gedenken und festzustellen, wie sehr wir nach wie vor in Sachen Gleichstellung hinterherhinken und was es nach wie vor zu tun gibt – politisch als auch gesellschaftlich. ArbeitAargau sieht keinen Anlass, sich auf den Lorbeeren von damals auszuruhen und das Jubiläum zu feiern, sondern zeigt auf, wo wir in Sachen Gleichstellung in der Arbeitswelt noch weit vom Ziel entfernt sind.

Es ist kein Zufall, dass sogenannt „typische Frauenberufe“ unterbezahlt sind und zu schlechten Arbeitsbedingungen ausgeführt werden. Gerade im vergangenen Jahr wurde immer wieder betont, dass Pfleger*innen systemrelevante Arbeit leisten. Was dabei oft vergessen geht: Diese systemrelevante und unterbezahlte Arbeit wird zu 80% von Frauen ausgeführt. Deshalb fordert ArbeitAargau höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Schutz für Arbeitnehmer*innen im Gesundheitswesen. Demgegenüber nimmt die Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau in männerdominierten Branchen haarsträubende Dimensionen an: In der Finanzbranche verdienen Frauen ganze 30% weniger als Männer. Diese verfassungswidrige Tatsache sollte eigentlich längst der Vergangenheit angehören und es ist traurig, im Jahr 2021 immer noch gleicher Lohn für gleiche Arbeit fordern zu müssen. Seit 1971 wurden nur drei Frauen in den Aargauer Regierungsrat gewählt, heute sehen wir uns von einem reinen Männergremium regiert und in unserem Parlament amtieren zurzeit 45 Grossrätinnen, was einer bescheidenen Frauenquote von 32% entspricht. Auch sind Frauen in Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten massiv untervertreten. Um dieses Ungleichgewicht ins Lot zu bringen und eine Balance zu schaffen, fordert ArbeitAargau zusätzlich die Förderung von Frauen in der Politik und Führungspositionen.

Die politische Bewegung, welche 1971 zur Einführung des Stimm- und Wahlrechts von Frauen führte, ist nicht abgeschlossen. Wir sollten an ihr anknüpfen und ihren Weg weiterverfolgen. Deshalb war ArbeitAargau zusammen mit dem Team von Towerbus im Aargau unterwegs und hat an symbolisch ausgewählten Orten auf die Missstände und die damit einhergehenden Forderungen öffentlich aufmerksam gemacht, in der Hoffnung, dass sie gehört, gesehen und endlich umgesetzt werden.

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Ein umfassendes Integrations­programm für alle

Das kantonale Integrationsprogramm ist ein sehr wichtiges Projekt, um die Ausländer*innen im Aargau auf ihrem Weg zu begleiten und zu unterstützen. Entsprechend begrüsst ArbeitAargau die stetige Verbesserung und Weiterführung des Programms und zeigt sich daher auch einverstanden mit der Beibehaltung der allgemeinen Grundsätze und Rahmenbedingungen in der kommenden Programmperiode. Ergänzend dazu ist ArbeitAargau ebenso einverstanden mit den neu formulierten Schwerpunkten für die verlängerte Programmperiode – die Stärkung der Verbundaufgabe auf regionaler und kommunaler Ebene sowie die Fokussierung auf spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene sind in der Tat zentrale Elemente in der Integrationsförderung.

Trotzdem wäre ein zusätzlicher Ausbau des Programms wünschenswert. Insbesondere die Zielgruppen sollten zusätzlich erweitert werden, indem einerseits die Altersgrenze auf 30 Jahre erhöht wird, andererseits aber auch jene Ausländer*innen unterstützt werden, bei welchen eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt (noch) nicht möglich ist. Beispielsweise junge Frauen, welche zu Hause unbezahlte Betreuungsarbeit leisten, dürfen nicht durch die Maschen des Integrationsprogramms fallen. Des Weiteren spielt die unterdotierte Anlaufstelle Integration Aargau (AIA) eine zentrale Rolle, weshalb sie zwingend personell und finanziell gestärkt werden müsste. Hinzu kommt, dass die komplexe Materie des Ausländer- und Integrationsgesetz für alle Betroffene, das heisst für Ausländer*innen selbst aber auch für Fachstellen und Organisationen, schwierig zu verstehen und zu beurteilen ist. Daher wäre aus Sicht von ArbeitAargau auch die Eröffnung einer unabhängige Rechtsberatungsstelle wünschenswert.

ArbeitAargau sieht ein vielversprechendes Erweiterungspotential im aktuellen Programm, um ein umfassendes Integrationsprogramm für alle Ausländer*innen garantieren zu können und hofft, dieses Ziel Schritt für Schritt erreichen zu können.

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