Auch der Grosse Rat will keine griffigeren Massnahmen betreffend Lohngerechtigkeit

Am 14. Juni 2022 wurde im Grossen Rat eine Motion zur Verschärfung der Lohngleichheitsanalysen eingereicht. Der Regierungsrat lehnte die Motion mit höchst zweifelhafter Begründung ab, indem er die diesbezüglichen Entwicklungen im Kanton Jura sowie Basel-Stadt völlig ausser Acht liess und behauptete, in keinem Vergleichskanton gäbe es entsprechende Verschärfungen. Heute beantragte ArbeitAargau-Vizepräsidentin Silvia Dell’Aquila im Grossen Rat die Überweisung der Motion und legte überzeugend dar, weshalb entsprechende Verschärfungen einerseits problemlos umsetzbar und andererseits für eine effektive Bekämpfung der Lohnungleichheit von grosser Bedeutung sind. Das Resultat ist ernüchternd – auch der Grosse Rat will keine griffigeren Massnahmen betreffend Lohngerechtigkeit und hat die Überweisung der Motion mit 90:35 Stimmen abgelehnt.

ArbeitAargau ärgert sich über dieses heuchlerische Vorgehen der Regierung und des Parlaments, denn sobald es um konkrete Massnahmen und handfeste Vorgaben geht, scheinen Lohngleichheit und Gleichstellung dann doch nicht mehr so wichtig zu sein. Diese Erkenntnis, genauso aber auch die Entwicklung der letzten Jahre hat klar aufgezeigt: Es hat sich zu wenig verändert, zu wenig verbessert und wir dürfen nicht nachlassen, wir müssen aktiv bleiben! Deshalb ist ArbeitAargau auch sehr erfreut, dass sich Mitte November 2022 das feministische Streikkollektiv Aargau gegründet hat – denn gerade im Aargau braucht es eine starke feministische Bewegung!

Zur Medienmitteilung als pdf

ArbeitAargau fordert bessere Arbeitsbedingungen und mehr Service Public

ArbeitAargau zeigt sich im Grundsatz einverstanden mit den formulierten Zielen und den dazugehörigen Strategien der GGpl 2030 – insbesondere mit der übergeordneten Strategie, welche sich vor allem am Bedarf, der Integration, Vernetzung, Qualität und Finanzierbarkeit über alle Altersgruppen hinweg orientiert.

Ausbildungsoffensive jetzt starten und endlich bessere Arbeitsbedingungen schaffen

Angesichts der bereits heuten akuten Personalknappheit im Gesundheitswesen ist für ArbeitAargau jedoch unverständlich, dass der Fachkräftemangel und auch die dadurch notwendigen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen nur sehr oberflächlich und unspezifisch thematisiert werden. Die Ausbildung von genügend Ausbildner:innen ist zentral und es muss dabei auch zwingend berücksichtigt werden, dass die Stellenpläne angepasst werden, um eine qualitativ hochstehende Ausbildung sowie die notwendige Betreuung und Begleitung der Auszubildenden zu gewährleisten. Um die Verweildauer der Gesundheitsfachpersonen im Betrieb zu erhöhen, ist für ArbeitAargau zusätzlich erforderlich, endlich bessere und innovative Arbeitsbedingungen für das Personal zu schaffen. Dazu gehört zwingend die Anpassung des Patient-Nurse-Ratio sowie beispielsweise die Einführung von mehr Ferien und weitere Massnahmen zur Erhöhung der Erholungszeit.

Gesundheitsförderung und Prävention für alle

Gesundheitsförderung sowie die Förderung des Gesundheitsbewusstsein und die damit verbundene Kompetenz, einen gesunden Lebensstil pflegen zu können, wird richtigerweise als Fundament und Grundpfeiler der Gesundheitsversorgung anerkannt. ArbeitAargau begrüsst daher die Absicht des Kantons, ein besonderes Augenmerk auf belastete und vulnerable Bevölkerungsgruppen zu legen. Die Führung eines gesunden Lebensstils hängt stark vom sozialen Status, Bildungsniveau und vom ausgeübten Beruf ab. Ganz grundsätzlich haben sozioökonomisch schwächere Bevölkerungsgruppen geringere Möglichkeiten, für die eigene Gesundheit zu sorgen. Zudem sind diese auch mehrheitlich in gesundheitsbelastenden Berufen tätig. Deshalb erwartet ArbeitAargau vom Kanton Aargau diesbezüglich eine innovative und zukunftsträchtige Umsetzung.

Gesundheitsversorgung ist Service Public!

Für ArbeitAargau ist klar: Gesundheitsversorgung ist Service Public und darf den Kanton auch einiges kosten. Deshalb setzt sich ArbeitAargau dafür ein, dass kostendämpfende Massnahmen sozialverträglicher Natur sind. Zusätzlich müssen zwingend die Beiträge an die Prämienverbilligung erhöht sowie die Anspruchsvoraussetzungen angepasst werden. Entsprechend kann ArbeitAargau nicht hinnehmen, dass die Berechnung der Prämienbelastung auf der mittleren Prämie beruht. Die Durchschnittsprämie ergibt kein aussagekräftiges Abbild der Prämienbelastung in der Aargauer Bevölkerung. Deshalb fordert ArbeitAargau die Ausarbeitung anderer Berechnungsmethoden, sodass tatsächlich alle Menschen von der Verbilligung profitieren können, welche die finanzielle Entlastung benötigen.

Zunehmende Ökonomisierung stoppen – Mehrfachrolle des Kantons soll erhalten bleiben

Dass der Kanton im Gesundheitswesen diverse Interessen wahrnehmen muss und somit auch in Konflikte geraten kann, liegt in der Natur der Sache – so funktioniert Demokratie. Die Mehrfachrolle des Kantons ist Ausdruck seiner integralen Aufgabe der Gewährleistung medizinischer Versorgungssicherheit und somit Abbild des öffentlichen Charakters der Gesundheitsversorgung. Nach Ansicht von ArbeitAargau ist selbstverständlich, dass die bestmögliche Wahrung aller Interessen nur durch die öffentliche Hand gewährleistet werden kann und sieht deshalb keinerlei Handlungsbedarf betreffend Entflechtung der Mehrfachrolle des Kantons. Vor diesem Hintergrund lehnt ArbeitAargau die Teilveräusserung der Beteiligungen an den Kantonsspitälern entschieden ab. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Rollenkonflikt nicht gelöst, sondern lediglich vom öffentlichen in den privaten Sektor verlagert wird – was zu fatalen Folgen führen könnte.

Zur Medienmitteilung als pdf

Erweiterte Zuständigkeit der Schlichtungs­kommission

Dieser wichtige Schritt führt für die betroffenen Angestellten zu einer klaren und einheitlichen Regelung und zu mehr Rechtssicherheit. Nun haben alle angestellten Arbeitnehmenden im Kanton, egal ob in einem privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis, die Möglichkeit in juristisch professioneller Begleitung ein Schlichtungsverfahren zu durchlaufen – was ArbeitAargau als grossen Fortschritt erachtet.

Zur Medienmitteilung als pdf

Solidarität mit den streikenden Bauarbeiter:innen

Heute wird in der ganzen Nordwestschweiz gestreikt, auch im Aargau wurde die grösste Baustelle beim Kantonsspital Aarau lahmgelegt und die Bauarbeiter:innen wehren sich an der gemeinsamen Protestdemonstration gegen die Forderungen des Schweizerischen Baumeisterverbandes. Im Rahmen der Verhandlungen über den Landesmantelvertrag fordert der Schweizerische Baumeisterverband eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten, sodass bis zu 12 Stunden pro Tag und 58 Stunden pro Woche gearbeitet werden kann. Ausserdem sollen bei älteren Arbeitnehmenden die Löhne sowie die Kündigungsfristen gekürzt werden.

Dass sich die Gewerkschaften mit den betroffenen Arbeitnehmenden gegen diese massive Verschlechterung wehren, ist richtig und wichtig. Bauarbeiter:innen leisten Knochenarbeit – dafür haben sie Wertschätzung verdient, indem die Löhne erhöht, die Arbeitsbedingungen verbessert und der Gesundheitsschutz verstärkt wird. Deshalb zeigt sich ArbeitAargau solidarisch, teilt die Forderungen der Demonstrierenden und hofft, dass sie damit den Druck erhöhen und ihr Ziel erreichen können.

Zur Medienmitteilung als pdf

Enttäuschung über AHV-Abbau!

Die Schwarzmalerei zur AHV-Finanzierung hat leider Früchte getragen, sodass die Stimmbevölkerung sich zu einem Ja hinreissen liess. Das Aargauer Komitee «Nein zur AHV 21» ist enttäuscht über das Abstimmungsergebnis und insbesondere besorgt über seine Auswirkungen. Der aktuell rasante Preis- und Krankenkassenprämienanstieg, die schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt für ältere Arbeitnehmende und nicht zuletzt das Fehlen einer anständigen Lösung der BVG-Problematik führen dazu, dass unzählige Arbeitnehmer:innen und Rentner:innen immer mehr unter finanziellen Druck geraten.

Jetzt muss erst recht gehandelt werden! Die beiden Volksinitiativen «Für eine 13. AHV-Rente» und «Nationalbankgewinne für eine starke AHV» mit ihren sozialverträglichen Lösungsansätzen sind nun wichtiger denn je. Zusätzlich muss der Druck auf Bundesbern erhöht werden, denn jetzt müssen die gemachten Versprechen erfüllt und eine BVG-Reform ausgearbeitet werden, die der Rentenlücke effektiv entgegenwirkt. Ausserdem müssen künftig alle weiteren Bestrebungen, das Rentenalter noch weiter zu erhöhen, abgeschmettert werden. Die AHV darf auf keinen Fall weiter geschwächt werden, denn unsere Arbeit verdient gute Renten.

Zur Medienmitteilung als pdf

Massnahmen betreffend Lohngerechtigkeit

ArbeitAargau war sehr erfreut über die im Grossen Rat eingereichte Motion zur Verschärfung der Lohngleichheitsanalysen und zeigt sich demnach enttäuscht über die Ablehnung seitens des Regierungsrats.

Am 14. Juni 2022 – anlässlich des nationalen feministischen Streiks – wurde im Grossen Rat eine Motion zur Verschärfung der Lohngleichheitsanalysen eingereicht. Die Motionär:innen verlangen vom Regierungsrat die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, um die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern verstärkt bekämpfen zu können, insbesondere indem die Vorgaben betreffend Lohngleichheitsanalysen gemäss Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann auf kantonaler Ebene verschärft werden. Der Dachverband ArbeitAargau unterstützt diese Forderung nach wie vor, denn es braucht griffigere Massnahmen auf verschiedenen Ebenen, um die Lohngleichheit zu erreichen.

Der Regierungsrat lehnt die Motion mit zweifelhafter Begründung ab

Der Regierungsrat lehnt die Motion mit der Begründung ab, Themen im Bereich der Gleichstellung seien auf Bundesebene und für alle Kantone gleich zu regeln. Ausserdem sei die gemäss Gleichstellungsgesetz bereits eingeführte Analysepflicht befristet, weshalb mit der Einführung weiterführender kantonaler Regeln abzuwarten sei. Hinzu komme, dass keine anderen Vergleichskantone entsprechende Verschärfungen vorgenommen hätten. ArbeitAargau kritisiert diese zweifelhafte und einseitige Begründung des Regierungsrates. Die auf Bundesebene eingeführte Analysepflicht ist zwar vorerst per 1. Juli 2032 befristet, was aber nach Ansicht von ArbeitAargau keinerlei Hindernis darstellt, auch kantonal aktiv zu werden. Auf allfällige Änderungen in der Bundesgesetzgebung in zehn Jahren könnte problemlos entsprechend reagiert werden. Schliesslich lässt der Regierungsrat im Kantonsvergleich ausser Acht, dass im Kanton Jura die Initiative «Egalité salariale: concrétisons!», welche ähnliche Forderungen beinhaltete, am 13. Juni 2021 mit einem überwältigendem Mehr von 88 Prozent angenommen wurde. Die Stimmbevölkerung hat hier gezeigt, dass die Gesellschaft nicht mehr gewillt ist, die Lohnungleichheit zu akzeptieren, sondern von der Politik verlangt, dass Massnahmen ergriffen werden, um diese Ungleichheit zu bekämpfen. Diese Botschaft ist im Aargau noch nicht angekommen: Die Regierung zieht es offenbar vor, die Verantwortung auf den Bund abzuschieben, anstatt sich flächendeckend und effektiv für diskriminierungsfreie Löhne einzusetzen. Diese Untätigkeit ist frustrierend, nicht nur für alle Aargauer Frauen.

Zur Medienmitteilung als pdf

Mehr bezahlen, weniger Rente? Nein danke!

Es hätte wohl niemand besser auf den Punkt bringen können: „Die Reform will dort sparen, wo das System ohnehin schon die grössten Schwächen aufweist und die Rentenungleicheit zwischen tiefen und hohen Einkommen wird erhöht.“, so Gabriela Medici, Zentralsekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und erteilt damit der Reformvorlage AHV 21 eine saftige Absage. Anlässlich der gestrigen Jahresveranstaltung von ArbeitAargau hielt sie ein spannendes Referat zum geplanten AHV-Abbau und überzeugte damit auf ganzer Linie.

Die aktuelle Situation in der Altersvorsorge zeigt auf, wie wichtig eine starke AHV für die Renter:innen ist, denn in den meisten Haushalten ist die AHV nach wie vor die Haupteinnahmequelle. Gleichzeitig sind wir mit einer massiven Teuerung und stetig steigenden Krankenkassenprämien konfrontiert, sodass ein Kaufkraftverlust in der Höhe einer ganzen Monatsrente droht. Am 25. September 2022 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung jedoch über die Abbauvorlage AHV 21 ab. Diese sieht zum einen eine einseitige Rentenkürzung für Frauen vor, obwohl Frauen ohnehin schon aufgrund der ungleichen Verteilung der Erwerbschancen, Teilzeitarbeit und der Einkommensdifferenz rund einen Drittel weniger Rente erhalten als Männer. Zum anderen öffnet die Reform AHV 21 Tür und Tor für weitere Abbaumassnahmen: Eine Rentenaltererhöhung auf 67 Jahre für alle ist bereits heute geplant, darüber soll in zwei Jahren diskutiert werden, falls die Reformvorlage AHV 21 angenommen wird. Die prekären Chancen für ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt werden dabei völlig verkannt, denn bereits heute sind ein Jahr vor der Pensionierung nur noch knapp die Hälfte der Frauen und Männer erwerbstätig. Hinzu kommt dann auch noch eine Mehrwertsteuererhöhung um 0.4 Prozentpunkte, die uns alle noch mehr zahlen lässt. Und das alles, obwohl die AHV schwarze Zahlen schreibt und trotz der demographischen Entwicklung auch in 10 Jahren noch ein Milliardenvermögen aufweisen wird.

Dieser Rundumabriss macht klar, die Reform AHV 21 muss verhindert werden. Es gibt bessere und insbesondere sozialverträglichere Möglichkeiten, um gute AHV-Renten für alle zu finanzieren. Mit einer 13. AHV-Rente kann die Rentensituation verbessert und der Zerfall der Pensionskassengelder ausgeglichen werden. Mit den Milliardengewinnen der Schweizerischen Nationalbank kann in die Altersvorsorge investiert werden, ohne dass die Arbeitnehmenden weiter belastet werden. Diese Lösungen müssen jetzt zwingend weiterverfolgt werden. Die AHV ist eine unserer wichtigsten und besten Sozialversicherungen. Wir sollten sie stärken und ausbauen, anstatt mit Abbaumassnahmen eine der wichtigsten sozialen Errungenschaft der Schweiz zu schwächen.

Zur Medienmitteilung als pdf

Fokus muss bei den Arbeitnehmenden und nachhaltigen Strategien liegen

Die Energieversorgung ist keine Selbstverständlichkeit – in den kommenden Monaten droht eine Strom- und Gasmangellage. ArbeitAargau begrüsst die Ausarbeitung von Massnahmenkatalogen durch Bund und Kanton, um der Situation möglichst gut vorbereitet zu begegnen.

Arbeitnehmendenverbände und Gewerkschaften fordern schon lange mehr Service Public in der Energieversorgung – jetzt erst recht!

Für ArbeitAargau ist schon lange klar: die Energieversorgung muss in der Verantwortung von Bund und Kantonen liegen. Es braucht in Zukunft mehr Service Public – auch im Energiebereich. Die schon lange geforderte Solaroffensive muss endlich gestartet, Fernwärmesysteme müssen ausgebaut und Programme zur Energieeffizienz ausgearbeitet werden. Wichtig ist dabei auch, dass die alternativen Stromquellen für alle Bevölkerungsschichten zugänglich gemacht werden. „Diese Forderungen verlieren auch in einer akuten Mangellage keineswegs an Bedeutung – der Fokus muss auf nachhaltigen Strategien und langfristige Lösungen gerichtet werden“, so Selina Egger, Geschäftsführerin ArbeitAargau. Dass in einer Mangellage auch kurzfristige Massnahmen ergriffen werden müssen, welche prioritär die akuten Nachfrage- und Angebotsdifferenzen ausgleichen, ist nachvollziehbar. Jedoch muss der Rückgriff auf fossile Energiequellen als letztes Mittel in Betracht gezogen werden, weshalb ArbeitAargau die Reaktivierung des Reservekraftwerks in Birr zurzeit ablehnt.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen dürfen weder aufgeweicht noch aufgehoben werden

Sollte der Bund von seiner Kompetenz Gebrauch und Notrecht anwendbar machen, wird ArbeitAargau die Entwicklung einer allfälligen Flexibilisierung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen genau beobachten und wo nötig bekämpfen. Die Ansprüche und Rechte der Arbeitnehmenden dürfen keinesfalls aufgeweicht oder sogar ausser Kraft gesetzt werden. Die zu ergreifenden Massnahmen müssen sich im Rahmen der aktuellen gesetzlichen, gesamt- und normalarbeitsvertraglichen Bestimmungen bewegen.

ArbeitAargau ist erfreut über die enge Zusammenarbeit zwischen Kanton und Wirtschaft

Dass das Departement für Volkswirtschaft und Inneres ein Gremium mit Vertreter:innen aus Wirtschaft und Arbeitnehmendenorganisationen schafft, erfreut ArbeitAargau. Ein regelmässiger Austausch über aktuelle Situationen und Bedürfnisse ist enorm wichtig, um diese Herausforderung mit geeinten Kräften zu meistern.

Zur Medienmitteilung als pdf

Stärkung und Ausbau der AHV, statt höheres Rentenalter!

Am 25. September 2022 wird die Schweizer Stimmbevölkerung über die Reformvorlage AHV 21 befin-den. Die Reform beinhaltet einerseits eine Änderung des AHV-Gesetzes, welche insbesondere die Erhö-hung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre vorsieht. Andererseits soll auch eine Zusatzfinanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte erreicht werden. Im Hinblick auf den kommenden Abstimmungskampf hat sich auch im Aargau ein Komitee gebildet, welches sich für die Stärkung und den Ausbau der AHV einsetzt, die Reform AHV 21 verhindern und die damit verbundenen Gefahren aufzeigen will.

AHV 21 verstärkt die Problematik des Gender-Pension-Gap

Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern beträgt nach wie vor 19 Prozent, wovon fast die Hälfte nicht durch objektive Faktoren plausibiliert werden kann und somit als diskriminierend einzustufen ist. Erschreckend dabei ist, dass der Gender-Pay-Gap in den letzten Jahren sogar zugenommen hat. Hinzu kommt, dass nach wie vor mehrheitlich Frauen unbezahlte Betreuungsarbeit leisten. Ausserdem führen Frauen 80 Prozent der systemrelevanten und unterbezahlten Arbeit aus. „Diese Tatsachen führen dazu, dass Frauen nicht nur während ihrer Erwerbstätigkeit weniger Geld im Portemonnaie und auf dem Bankkonto haben, sondern eben auch als Rentnerinnen benachteiligt sind und durchschnittlich einen Drittel weniger Renten beziehen als Männer – obwohl sie genauso ein Leben lang gearbeitet ha-ben.“, so Gertrud Häseli, Grossrätin Grüne. Vor diesem Hintergrund erscheint die Erhöhung des Rentenalters für Frauen geradezu absurd.

Und ausgerechnet an diesem Missstand soll nun aber nichts geändert werden – ganz im Gegenteil: die Reform AHV 21 verschärft diese Problematik zusätzlich. Durch die geplanten Änderungen verlieren die Frauen auf ganzer Linie: ihre Renten werden aufgrund der Erhöhung des Rentenalters in den kommenden 10 Jahren insgesamt um 7 Milliarden Franken gekürzt. Nora Langmoen Co-Präsidentin der SP Aargau erklärt: „Im Durchschnitt führt die AHV Reform zu einer AHV-Kürzung von Fr 26‘000 für jede Frau. Oder anders gesagt, zu einer Kürzung von knapp Fr. 1‘200.- pro Jahr für jede Rentnerin. Dadurch entsteht ein grösserer Gender-Pension-Gap, als heute sowieso schon vorhanden, was somit faktisch zu weniger Gleichstellung führt.“

Damit nicht genug, als nächstes kommt Rentenalter 67 für alle

Der Bundesrat wurde bereits beauftragt, bei einem Ja zur AHV 21 im Jahr 2026 schon die nächste AHV-Revision vorzulegen, wobei es um die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre für alle gehen wird. Die Perspektiven für ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt sind aber heute schon schlecht, weil die Arbeitgebenden ihnen nur selten eine Chance geben. Weitere Erhöhungen des Rentenalters werden mehr Personen in die Langzeitarbeitslosigkeit oder in die Sozialhilfe treiben. Nur Topverdienende werden es sich leisten können, sich früher pensionieren zu lassen, während Arbeitnehmende mit tieferen und mittleren Einkommen bis ins hohe Alter arbeiten müssen. „Die Erhöhung des ordentlichen Rentenalters verstärkt das Misstrauen der Jungen gegenüber der AHV. Als Folge investieren sie mehr in die berufliche und private Vorsorge. Das darf jedoch nicht die Lösung sein. Denn viele Teilzeitangestellte und Angestellte, die in Niedriglohnbranchen arbeiten, wohlbemerkt meist Frauen, können sich das schlichtweg nicht leisten! Deshalb darf das Rentenalter nicht erhöht werden.“, erklärt Fabio Iseini, Sekretär Syna Region Aargau.

Während die Preise steigen, sollen wir alle noch mehr bezahlen.

Die Teuerung hat in den letzten Monaten massiv zugenommen, die Konsumentenpreise, die Krankenkassenprämien und die Lebenshaltungskosten steigen und setzen die Kaufkraft unter Druck. Auch hier leiden die Arbeitnehmenden und die Rentnerinnen und Rentner mit tiefen Einkommen besonders stark. Durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte müssen wir alle noch mehr bezahlen, während bei der AHV aber unnötig gespart wird.

AHV muss ausgebaut und gestärkt werden!

Es gibt bessere und insbesondere sozialverträgliche Möglichkeiten, um gute AHV-Renten für alle zu finanzieren. Mit einer 13. AHV-Rente kann die Rentensituation verbessert und der Zerfall der Pensionskassengelder ausgeglichen werden. Mit den Milliardengewinnen der Schweizerischen Nationalbank kann in die Altersvorsorge investiert werden, ohne dass die Arbeitnehmenden weiter belastet werden. «Wir müssen jetzt zwingend diese Lösungen weiterverfolgen und der Reform AHV 21 eine Absage verpassen, denn die AHV ist eine unserer wichtigsten und besten Sozialversicherungen. Wir sollten sie stär-ken und ausbauen, anstatt mit Abbaumassnahmen eine der wichtigsten sozialen Errungenschaft der Schweiz zu schwächen.», so Selina Egger, Geschäftsführerin ArbeitAargau.

Zur Medienmitteilung als pdf

ArbeitAargau sagt dreimal Nein!

Der Vorstand von ArbeitAargau hat an der gestrigen Sitzung die Abstimmungsparolen für den 25. September 2022 gefasst. Da Frauen bis heute unter diskriminierenden Lohnunterschieden leiden und viel unbezahlte Betreuungsarbeit leisten, erhalten sie im Alter auch mehr als einen Drittel weniger Rente als Männer. Die Reformvorlage AHV 21 und die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre verschärft diese Problematik zusätzlich. Deshalb sagt ArbeitAargau überzeugt zweimal Nein zur AHV 21 und engagiert sich aktiv im kommenden Abstimmungskampf.

Die teilweise Abschaffung der Verrechnungssteuer wird nach Ansicht von ArbeitAargau die Steuerkriminalität erhöhen und jährlich zu Steuerausfällen von mehreren hundert Millionen Franken führen. Da keine Gegenfinanzierung vorgesehen ist, wird wohl die Bevölkerung dafür bezahlen müssen – entweder in Form von höheren Gebühren und Abgaben oder in Form eines Leistungsabbaus. Die Teuerung hat in den letzten Monaten massiv zugenommen und die Preise sowie die Krankenkassenprämien steigen an. Deshalb ist es zurzeit umso wichtiger dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmenden nicht noch stärker belastet werden.

Zur Medienmitteilung als pdf