ArbeitAargau lanciert einen Einbürgerungs­leitfaden

Nachdem gestern Abend die Anwesenden durch die Präsidentin Irène Kälin und den Landstatthalter Dr. Markus Dieth begrüsst wurden, haben die Delegierten von ArbeitAargau einstimmig und unter Applaus Sophie Kwass von der Unia in den Vorstand gewählt. ArbeitAargau freut sich auf die künftige Zusammenarbeit. Ein Rückblick auf den diesjährigen Frauen*streik vom 14. Juni 2019 durfte ebenfalls nicht fehlen. ArbeitAargau war es eine Ehre, die Organisation dieses politisch und gesellschaftlich wichtigen Streiktages im Aargau wahrnehmen zu dürfen. Die über 7‘000 Teilnehmenden allein im Aargau waren ein grosser Erfolg und verpflichten nun die Politik in Sachen Gleichstellung endlich Nägel mit Köpfen zu machen.

Der Fokus der Jahresversammlung wurde hauptsächlich auf den von der Kommission Migration erarbeiteten Einbürgerungsleitfaden gerichtet. Im Kanton Aargau leben zurzeit ca. 170‘000 Ausländerinnen und Ausländer ohne Schweizer Bürgerrecht und somit ohne Stimm- und Wahlrecht. Um diese Personen zu ermutigen, ebenfalls aktiv die Zukunft der Schweiz, des Aargaus, ihrer Gemeinde und der Gesellschaft mitzugestalten, hat ArbeitAargau diesen Leitfaden entwickelt. Der Leitfaden besteht in Form einer Website, erklärt das Vorgehen und die Abläufe des Einbürgerungsprozesses und bietet dabei konkrete Hilfestellungen. ArbeitAargau liegt die Demokratie am Herzen, weshalb ab sofort auf www.einbuergerung-aargau.ch alle Fragen rund um die Einbürgerung beantwortet werden und Unterstützung geboten wird. Der Leitfaden wurde anlässlich der Jahresversammlung von den Kommissionsmitgliedern vorgestellt und feierlich lanciert.

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Gegensteuer anstatt Referendum

Heute Vormittag hat der Grossrat die Steuervorlage 17 mit 91 zu 29 Stimmen klar angenommen. ArbeitAargau nimmt dieses enttäuschende Resultat zwar zur Kenntnis, will jedoch erneut klarstellen, dass die SV17 den Arbeitnehmenden im Kanton Aargau bei weitem nicht gerecht wird. Die künftigen Steuerausfälle werden zwangsläufig in einem weiterem Leistungsabbau für die Bevölkerung resultieren. Dieser Entwicklung muss zwingend Einhalt geboten werden. ArbeitAargau wird daher die Gegensteuer-Initiative weiterhin tatkräftig unterstützen.

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Sozialer Ausgleich statt Steuergeschenke!

Heute wurde klar, dass die Forderung eines sozialen Ausgleichs auf ein Neues unberücksichtigt blieb. ArbeitAargau bedauert, dass die Umsetzung der SV17 im Ergebnis die Interessen der Arbeitnehmenden und damit der Aargauer Bevölkerung schlicht ignoriert. Die angestrebte Umsetzung der SV17 ermöglicht generelle Steuerabzüge für Unternehmen, welche nicht von der Abschaffung der Holdingprivilegien betroffen sind. ArbeitAargau unterstützt zwar die Förderung jener Firmen, welche im Bereich Forschung und Entwicklung tätig sind – wehrt sich jedoch nach wie vor gegen die vorgesehenen Steuerabzüge. Dementsprechend lehnt ArbeitAargau die geplante Umsetzung weiterhin ab und stellt sich ernstlich die Frage, ob das Referendum ergriffen werden muss.

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Neue Geschäftsführerin bei ArbeitAargau

Seit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit von ArbeitAargau im Januar 2017 war Viviane Hösli als Geschäftsführerin tätig. Sie hat massgeblich zur Entwicklung und Etablierung des Dachverbandes zugetragen und wird sich nun als neue Geschäftsleiterin des VPOD Zentralschweiz einer neuen beruflichen Herausforderung stellen. Ihre Nachfolgerin, Selina Egger aus Aarau, hat bereits Anfang Juni 2019 begonnen, die Geschäftsführung zu übernehmen. Als Juristin und Geschäftsführerin der Nurf Culture GmbH bringt Selina Egger die erforderlichen Erfahrungen und Kompetenzen mit, um ArbeitAargau in die Zukunft zu führen. ArbeitAargau wünscht Viviane Hösli alles Gute und freut sich, dass Selina Egger gut gestartet hat.

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Versprechen gebrochen

Kopflose Personalpolitik bei GE

Mit einer Resolution forderte ArbeitAargau bereits 2017 von GE, dass die Firma GE gegenüber den Angestellten vollumfänglich und transparent über kurz-, mittel- und langfristige Strategien des Konzerns informiert. Entgegen früherer Versprechen sollen nun erneut Angestellte entlassen werden. Insgesamt wurden nun seit 2016 insgesamt über 1‘500 von 4‘500 Arbeitsstellen abgebaut. Die aktuelle Personalpolitik lässt Zweifel aufkommen, inwiefern der Konzern langfristig plant. Dies zeugt von einer grossen Respektlosigkeit gegenüber den Angestellten. ArbeitAargau zeigt sich solidarisch mit den Betroffenen und wird diese im Kampf um ihren Arbeitsplatz unterstützen.

Kurzfristiges Renditedenken in der Rockwell

Die Rockwell hat sich nun definitiv dafür entschieden, die Produktion bis Ende 2021 zu schliessen und die Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern. In Aarau bleiben nur 200 von insgesamt 470 Arbeitsplätzen erhalten. Es gibt kaum Anzeichen, dass der Stellenabbau in der Rockwell einer wirtschaftlichen Notwendigkeit entspringt: Das Unternehmen schreibt Gewinn und die Produktivität ist hoch. Im Konsultationsverfahren muss nun dafür gesorgt werden, dass nicht die Angestellten den Preis dafür bezahlen. Entsprechend muss die Rockwell nun umfassend und transparent informieren und die Mitarbeitenden einbeziehen.

Erneuter Stellenabbau zeigt Notwendigkeit einer Industriepolitik!

Angesichts der seit Jahren zu beobachtenden schleichenden Deindustrialisierung im Kanton Aargau und des Ausverkaufs hier angesiedelter Schlüsselunternehmen fordern wir endlich eine aktive Industriepolitik, wie sie in den umliegenden Ländern und Regionen bereits betrieben wird. Industriearbeitsplätze bieten mit ihrer Wertschöpfung nicht nur Arbeitnehmenden gute Löhne, sondern stärkt über die Zulieferketten und angeschlossenen Dienstleistungen auch viele andere Unternehmen im Aargau. Eine aktive Industriepolitik fördert also die Diversität der Aargauer Wirtschaft, die dadurch weniger krisenanfällig wird.

Irène Kälin, Präsidentin ArbeitAargau: «Die von Kündigung bedrohten Arbeitnehmenden dürfen nicht den Preis bezahlen für die Untätigkeit des Bundes und des Kantons rund um die Industriepolitik.» 

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Standort fördern statt evaluieren

Kosten sparen und langfristig planen
ArbeitAargau anerkennt die Erfolge, welche das Standortförderungsgesetz bereits hervorgebracht hat und stimmt der Aufhebung der Befristung zu. Eine weitere Befristung wird abgelehnt, weil die Massnahmen und Projekte langfristig angelegt sein müssen und planbar sein sollten. Ausserdem löst eine erneute Evaluation in einigen Jahren Kosten und Aufwände auslösen wird, welche Innovationspotenzial in der schlank aufgestellten Abteilung verschwenden.

Industrie- und Wirtschaftsstandort stärken
Vom Dachverband der Arbeitnehmendenorganisationen wird gleichzeitig betont, dass noch viel mehr gemacht werden müsste, um den Wirtschafts- und Industriestandort Aargau zu fördern und seine Arbeitsplätze zu erhalten. Namentlich müsste eine Industriepolitik vom Bund gefordert werden, welche diesen Namen verdient. Auch im Bereich der Arealentwicklung oder bei der Bereitstellung von Risikokapital von Jungunternehmern müssen die Anstrengungen des Kantons intensiviert werden. Solche Massnahmen werden von ArbeitAargau als weitaus wirkungsvoller beurteilt als Steuersenkungen, wie sie aktuell im Rahmen der Steuergesetzrevision vorgeschlagen werden.

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Kanton soll Spitäler führen

Kantonsspitäler sollen dem Kanton gehören
Nach Ansicht von ArbeitAargau schadet ein Verkauf des Aktienkapitals entweder der Qualität oder es treibt die Kosten in die Höhe. Bei einer Veräusserung von kantonseigenen Aktien erwarten die Investoren eine Dividendenausschüttung, sonst hätten diese kein Interesse am Aktienkauf. Dies bedeutet, dass entweder aufgrund des Kostendrucks die Qualität für PatientInnen sinkt, oder die Kosten des Gesundheitssystems würden zur Erzielung des Gewinns in die Höhe schnellen. Eine Veräusserung von Aktienkapital hat also keinen nachhaltigen, und effektiv kostensenkenden Effekt und wird abgelehnt. Ein Entscheid über eine (teilweise) Veräusserung von Aktienkapital muss weiterhin dem Volk überlassen werden und darf nicht in der Kompetenz des Regierungsrats liegen.

Spitäler für Grundleistungen angemessen entschädigen
Neben der engeren Führung und Verantwortung des Kantons befürwortet ArbeitAargau eine Rechtsform, welche alle 3 Kantonsspitäler (KSA, KSB, PDAG) in einer einzigen Struktur zusammenfasst. Die Verantwortung für alle Spitäler und damit deren Führung muss aus Sicht von ArbeitAargau grundsätzlich stärker als heute beim Kanton liegen. Für die Bereitstellung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die der PatientInnen- und Versorgungssicherheit dienen, müssen die Spitäler hingegen angemessen finanziert werden. Wichtig erscheint ArbeitAargau, dass neu auf Gesetzesstufe zwischen Spitäler mit Endversorgung und anderen unterschieden wird und die finanzielle Unterstützung der verschiedenen Institutionen nach den diesbezüglich erbrachten Leistungen angepasst wird.

Leistungsaufträge nur mit guten Arbeitsbedingungen
ArbeitAargau fordert, dass gute Arbeitsbedingungen, wie Gesamtarbeitsverträge bei der zukünftigen Vergabepraxis eine wesentliche Rolle spielen. Mit einer einmaligen Vergabe für eine unbestimmte Dauer besteht die Gefahr, dass die Leistungserbringer sich nicht weiterentwickeln, weil kein Anreiz mehr besteht. Darum muss die Erfüllung der Leistungsaufträge in diesem Fall verstärkt kontrolliert und fehlbares Verhalten sanktioniert werden. Ein funktionierender Kontrollmechanismus wird den Kostenaufwand aber nicht reduzieren und deshalb stellt sich die Frage warum ein solch aufwändiger Systemwechsel angestrebt wird.

„Ambulant vor Stationär“ verschiebt Kosten lediglich
Die vom Bund, unter Einbezug der betroffenen Akteure, erarbeitete Liste der Eingriffe, welche ab 2019 ambulant und nicht mehr stationär durchgeführt werden sollen, wird erst noch auf ihre Auswirkungen evaluiert. Welche fachlichen Grundlagen der Kanton bei der Erweiterung dieser Liste berücksichtigen will bleibt unklar. Dass der Kanton ein Interesse hat, dass Eingriffe nicht stationär durchgeführt werden ist aus Sicht des Kantonsbudgets klar. Kosten fallen aber auch bei ambulanten Eingriffen an, werden dann einfach durch die Krankenkassenprämien bezahlt. Eine Verlagerung dieser Eingriffe darf aus Sicht von ArbeitAargau also nicht auf Kosten der PatientInnen gehen, sondern nur dort geschehen, wo dies aus fachlichen Gründen angezeigt ist. Die aktuell vorliegende, vom Kanton erweiterte Liste genügt diesen Anforderungen nicht und ist ausserdem in einem laufenden Verfahren hängig. Dass dieses laufende Verfahren keinen Eingang in den Anhörungsbericht findet, befremdet ArbeitAargau stark.

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Anhörungsantwort

SV17: Sozialer Aus­gleich zwingend!

Steuerwettbewerb nicht anheizen
Die Steuervorlage 17 ist grundsätzlich notwendig, um die international geächteten Holdingprivilegien abzuschaffen. Um den Kantonen Ausgleichsmassnahmen für Holdinggesellschaften zu ermöglichen, ist ein erhöhter Kantonsanteil an den Bundessteuern vorgesehen. Der erhöhte Bundesbeitrag darf nach Ansicht von ArbeitAargau keinesfalls dazu verwendet werden, generelle Steuersenkungen vorzunehmen und damit den interkantonalen Steuerwettbewerb weiter anzuheizen.
Da kein Kanton über weniger Statusgesellschaften verfügt als der Aargau, sind im Kanton Aargau aus Sicht von ArbeitAargau keine Steuersenkungen notwendig. 98% der Unternehmen im Kanton sind nicht vom Wegfall der Holdingprivilegien betroffen, profitieren mit dem vorliegenden Vorschlag des Regierungsrats aber von gewaltigen Mitnahmeeffekten. Das lehnt ArbeitAargau ab.

Forschung und Entwicklung stärken, aber nicht mit Steuerabzügen
ArbeitAargau anerkennt die Wichtigkeit der Standortförderung im Kanton Aargau für die Firmen, welche im Bereich Forschung und Entwicklung tätig sind. Eine wirksame und gezielte Förderung geschieht aber über die Standortförderung, die Hightech-Strategie und den Forschungs-Park Innovaare. Diese Innovationstreiber gilt es zu stärken. Mit generellen Steuersenkungen im Giesskannenprinzip profitieren hingegen gewinnstarke und grosse Unternehmen und nicht die KMU mit wenig oder keinem Gewinn. Deshalb lehnt ArbeitAargau die neuen Steuerinstrumenten ab, da damit kaum nachhaltig positive Effekte auf dem Arbeitsmarkt erzielt werden können.

Ohne sozialpolitische Kompensation droht Nein an der Urne
ArbeitAargau wird der Steuervorlage nur dann zustimmen können, wenn gleichzeitig Kompensationen im sozialpolitischen Bereich für natürliche Personen vorgesehen sind, welche gezielt die mittleren und tiefen Einkommen entlasten. Möglich wäre beispielsweise eine Anhebung der individuellen Prämienverbilligungen womit gezielt Familien entlastet werden können.
Dazu Irène Kälin, Präsidentin von ArbeitAargau: „Der vorliegende Vorschlag zeigt, dass finanzieller Spielraum vorhanden ist um die Lebenssituation der Arbeitnehmenden im Kanton zu verbessern. Noch fehlt dazu der Regierung offenbar der Wille.“ Rund 50% der Kantone sehen sozialpolitische oder sonstige Kompensationen für natürliche Personen vor. Im Kanton Bern ist eine Vorlage ohne sozialen Ausgleich kürzlich deutlich vom Volk verworfen worden.

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Anhörungsantwort

Sozialer Ausgleich gefordert

An der heutigen Medienkonferenz hat der Regierungsrat seine Vorschläge für die kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17 (STAF) vorgestellt. Der Dachverband der Arbeitnehmendenverbände ArbeitAargau findet es stossend, dass die Aufhebung der Steuerprivilegien für Holdinggesellschaften mittels hoher Steuersenkungen für Unternehmen kompensiert werden sollen. Kein Kanton hat einen tieferen Anteil an Holdinggesellschaften als der Kanton Aargau. Diese sind also im Kanton kaum von Bedeutung und so werden durch die Abschaffung der Sonderregelungen auch lediglich 2 Mio. mehr Steuereinnahmen generiert.

Unverhältnismässige Kompensationen

Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Steuersenkungen kosten den Kanton 65 Mio. Franken, wobei ein Teil wieder durch, teilweise vom Bund vorgeschriebene, Steuererhöhungen in der Höhe von 28 Mio. und einen erhöhten Kantonsanteil an den Bundessteuereinnahmen finanziert werden soll.

Der Vorschlag des Regierungsrats ist unausgewogen, insbesondere die geplanten Gewinnsteuersenkungen sind stossend. Soll die nationale Reformvorlage bei der Stimmbevölkerung im Aargau mehrheitsfähig werden, muss der höhere Bundesbeitrag zwingend der Bevölkerung des Kantons zugutekommen und nicht hauptsächlich den gewinnstarken Unternehmen. Die Steuervorlage 17 darf nicht als Ausrede dienen um den innerkantonalen Steuerwettbewerb weiter anzuheizen. Vielmehr soll die zusätzliche Bundesausschüttung (rund 40 Mio.) in Leistungen an die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons investiert werden und die Reform so sozial abzufedern. Denkbar sind beispielsweise Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung, Bildung, Prämienverbilligungen etc.

Soziale Abfederung notwendig

Dazu Irène Kälin die Präsidentin von ArbeitAargau: „Eine kantonale Umsetzung der STAF17 muss zwingend das Wohl der Arbeitnehmenden im Auge haben. Dazu brauchte es keine neuen Steuersenkungen an gewinnstarke Unternehmen. Das hat sich bereits in der Vergangenheit als nicht nachhaltig für die Kantonsfinanzen und als nicht mehrheitsfähig erwiesen.“

ArbeitAargau wird sich im Rahmen der Vernehmlassung ausführlich zur kantonalen Umsetzung der STAF und auch zur Teilrevision des Steuergesetzes äussern.

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