Eine historische Chance verpasst

Solidarischer Kompromiss wurde im Aargau abgelehnt: Allfälligen zukünftigen reinen Abbauvorlagen in der Altersvorsorge wird vom linken und gewerkschaftlichen Komitee bereits heute eine Absage erteilt.

Das linke, gewerkschaftliche Komitee setzte sich im Aargau in den vergangenen Monaten intensiv für ein doppeltes Ja zur Rentenreform im Aargau ein. Mit grossem Bedauern nimmt das Komitee daher zur Kenntnis, dass die unsolidarische Gegenkampagne verfangen hat. Eine künftige reine Abbauvorlage der bürgerlichen Parteien FDP und SVP und der Wirtschaftsverbände werden von der Stimmbevölkerung noch von den im Komitee vertretenen Organisationen und Parteien mitgetragen werden können.

Das Komitee dankt den Parteien, den zahlreichen Gewerkschaften und den Dachverbänden für den Einsatz und dem bürgerlichen Ja-Komitee für die gute Zusammenarbeit.

Eine historische Chance für einen ausgewogenen und solidarischen Kompromiss wurde mit dem heutigen Resultat leider verpasst.

Schulterschluss zu 2 x JA zur Altersreform

Alt-Ständerätin Christine Egerszegi (FDP), Ständerätin Pascale Bruderer (SP) und Nationalrätin Ruth Humbel (CVP) legten dar, dass die Solidarität zwischen den Generationen zwingend notwendig ist. Nichts ist teurer als ein Scheitern der Rentenreform.

zur Medienmitteilung >>>

 

„Eine bessere Rentenreform erhalten wir nicht“

Nach einem Inputreferat durch die Präsidentin von ArbeitAargau Irène Kälin, ging es in der darauffolgenden Diskussion insbesondere um die Situation der älteren Arbeitnehmenden und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner. Insbesondere stossend fanden die Gegnerinnen, die Erhöhung des Frauenrentenalters ohne Lohngleichheit, die Stärkung der zweiten Säule und dass die Situation von den niedrigsten Renteneinkommen nur marginal verbessert wird. Dass die Situation von über 58-jährigen mit den neuen Regelungen für Pensionskassen verbessert wird, wurde zwar auch von den Gegnerinnen anerkannt, aber auch hier gehe das Reformpaket zu wenig weit.

Paul Rechsteiner und Christine Egerszegi, die als Mutter und Vater des Reformpakets gelten, haben sich hingegen engagiert für die Rentenreform ins Zeug gelegt. Insbesondere die kleinen Einkommen würden von der Erhöhung der AHV-Renten und der neuen Pensionskassenbeiträge profitieren. Paul Rechsteiner als bekennender Fan der 1. Säule, hob hervor, dass die AHV-Renten damit zum ersten Mal über den Teuerungsausgleich verbessert werden. Weiter profitieren mit dem neuen tieferen Koordinationsabzug Teilzeitangestellte und damit Frauen stärker. Christine Egerszegi verstand den Unmut über die Lohnungleichheit, ist aber überzeugt, dass dieser Verfassungsauftrag unabhängig von der Rentenreform gelöst werden muss und zwar von Männern und Frauen.

Egerszegi und Rechsteiner bestätigen, dass die Rentenreform zwar nicht alle Probleme der Rentnerinnen und Rentner, insbesondere der heutigen, lösen, aber doch grosse Fortschritte bringt. Die Verhandlungen dazu wurden im nationalen Parlament mit vielen Kompromissen abgeschlossen und dieser Kompromiss steht nun zur Abstimmung.

Auch das Publikum stellte sich in der Fragerunde auf diesen Standpunkt: Das Paket Altersvorsorge sei vielleicht nicht perfekt, aber zu glauben, dass realpolitisch mehr möglich ist,  wäre naiv. Eine bessere Rentenrefom erhalten wir bei einem Nein nicht.

Die Dachorganisation der Arbeitnehmendenverbände ArbeitAargau hat die Ja-Parole für die Abstimmung am 24. September beschlossen und wird sich aktiv dafür einsetzen.

Aarau, 5. Juli 2017

Download Fotos in hoher Auflösung:

Politische Abstrafung verhindern

Aarau, 30. Mai 2017
Medienmitteilung zur Anhörung Änderung Geschäftsverkehrsgesetz und Geschäftsordnung GVG/GO
Politische Abstrafung verhindern

Der Dachverband der Arbeitnehmendenverbände erachtet die vorgeschlagenen Änderungen als sinnvoller als die bestehende Gesetzgebung. Weil es aber weiterhin möglich ist, Richterinnen und Richter politisch motiviert abzustrafen, verlangt ArbeitAargau in zukünftigen Gesetzesanpassungen eine gesetzliche Regelung, insbesondere ein Amtsenthebungsverfahren.

Bei den vorgeschlagenen Änderungen handelt es sich um ein erstes Teilprojekt zur Klärung von geltenden gesetzlichen Regelungen von haupt- und nebenamtlichen Richtern, welche ebenfalls Auswirkungen auf Wahlen von weiteren Gremien haben. ArbeitAargau betrachtet die Änderungen für die Wahlen von weiteren Gremien wie vorgeschlagen als durchaus sinnvoll und die neue Gesetzgebung für sinnvoller als die Bestehende. ArbeitAargau ist aber gleichzeitig von der grundsätzlichen Systematik her überzeugt, dass Richterwahlen eine besondere Bedeutung zukommen und sorgfältiger vorbereitet, durchgeführt und somit auch detaillierter gesetzlich geregelt werden sollen als dies mit dieser Änderung geplant ist.

Die Wiederwahl von Richterinnen und Richtern ist zwar in fast allen Kantonen üblich, widerspricht aber dennoch internationalen Standards zur Gewährleistung richterlicher Unabhängigkeit. Darum muss bei der Ausgestaltung insbesondere gewährleistet werden, dass eine Nichtwiederwahl nicht aufgrund einer politisch motivierten Abstrafung eintrifft. Eine Nichtwiederwahl dürfte daher nur aus sachlichen und schwerwiegenden Gründen stattfinden. Dieser Gefahr wird mit der vorgeschlagenen Änderung nur ungenügend begegnet. Sinnvoller erachten die Arbeitnehmendenverbände eine gesetzliche Regelung zu einem Amtsenthebungsverfahren. Weiter bewertet ArbeitAargau Richterwahlen zu wichtig, als das hier Richtlinien vom Büro des Grossen Rats für die Vorbereitung und Durchführung genügen würden. Eine gesetzliche Regelung ist auch hier angebracht. Kommt dazu, dass auch mit der vorgeschlagenen Regelung die Situation eintreffen kann, dass eine Abwahl oder Nichtwahl im zweiten Wahlgang verunmöglicht wird. Denn auch wenn mehr Kandidierende antreten als zu wählen sind, könnte es der Wille des Grossen Rats sein, niemanden der zur Verfügung stehenden Personen zu wählen.
ArbeitAargau fällt also folgendes Fazit: Die vorgeschlagenen Änderungen sind sinnvoller als die bestehende Gesetzgebung, aber ungenügend.

Positives Signal für Arbeitsplätze

Die anstehende Debatte um den Verpflichtungskredit darf als Prüfstein für die Handlungsfähigkeit des Kantons aufgefasst werden: Hat der Kanton Aargau noch die Möglichkeit um wirklich Wirtschaftspolitik zu betreiben? Falls nicht, bleiben die Zukunftsaussichten für die Kantonsfinanzen weiterhin düster: Das Wirtschaftswachstum des Kantons hinkt dem schweizerischen Durchschnitt hinterher. Aufgrund dieser Ausgangslage muss der Kanton in die Zukunft investieren und die KMU bei den bevorstehenden technologischen Veränderungen begleitet werden.

Die Arbeitnehmendenverbände sind überzeugt, dass mit diesem Verpflichtungskredit Arbeitsplätze im Kanton Aargau geschaffen und erhalten werden können.

Veränderungsprozesse in die Wege leiten ohne dafür zu sorgen, dass angestammte Mitarbeitende mit auf den Weg genommen werden, ist fahrlässig. Erfahrungen zeigen, dass ein rein technikkonzentrierter Ansatz bei technologischen Neuerungen keinen Erfolg bringen. Da die Beratungen des Hightech Zentrums nicht auf das Change-Management ausgedehnt werden sollen, erwartet ArbeitAargau mindestens eine Sensibilisierung der KMU bei den Beratungsgesprächen. Das wichtigste Potenzial jedes Unternehmens sind gut aus- und weitergebildete und motivierte Mitarbeitende. Dieses gilt es unbedingt zu erhalten.

Die finanziellen Mittel für die Hightech Strategie des Kantons sind in der Vergangenheit immer wieder gekürzt worden. Gerade vor der aktuellen Finanzlage des Kantons ist es nun an der Zeit endlich wieder in die Zukunft zu investieren und damit ein positives Zeichen für Innovation und Wachstum im Aargau zu setzen. ArbeitAargau fordert darum die Mitglieder des Grossen Rats auf, den Kredit Hightech Aargau nicht zu kürzen.

Aarau, 15. Mai 2017

Vorwärts, nicht rückwärts

Zwei Sitzungen, eine Fülle von Themen
Die Geschäftsstelle von ArbeitAargau hat am 1. Januar 2017 die Arbeiten aufgenommen, die strategische Vorarbeiten wurden aber bereits ab November gemacht. In zwei Sitzungen haben die Präsidentin Irène Kälin, die Geschäftsstelle und der Vorstand nicht nur die Abstimmungsparolen für den 12. Februar gefasst, sondern auch erste Schwerpunkte von ArbeitAargau festgelegt.

National Vorlagen: Einmal Ja und einmal Nein

Für den 12. Februar 2017 steht national eine der wichtigsten Abstimmungen dieses Jahrzehnts an: Die Reform der Unternehmenssteuern, kurz USR III. Mit dieser Reform sollen Konzernen und Grossaktionären Milliarden Steuergelder geschenkt werden. Dieses „Geschenk“ werden die Angestellten und die normalen Steuerzahlenden bezahlen, entweder mit Leistungsabbau oder mit höheren Steuern. Insbesondere den Aargau wird die Senkung der Gewinnsteuer teuer zu stehen kommen. Der Vorstand hat einstimmig die Nein-Parole gefasst.
Ebenfalls klar hat sich der Vorstand für die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration ausgesprochen. Es handelt sich hier um Arbeitskolleginnen und -kollegen aus den Einzelverbänden, bei denen das Gros der Bevölkerung nicht einmal bemerkt, dass sie keinen Schweizer Pass besitzen.

Kantonale Abstimmungen: Vorwärts, nicht rückwärts

ArbeitAargau unterstützt die Nein-Parole seines Mitgliedverbands alv zur Bildungsinitiative. Die Initiative gegen den Lehrplan 21 ist rückwärtsgewandt und verschliesst sich der Ausrichtung auf die Zukunft und wird von ArbeitAargau abgelehnt. Mit einem Ja unterstützt ArbeitAargau hingegen die Initiative gegen Familienarmut und natürlich die Initiative Arbeit und Weiterbildung. Das von der bürgerlichen Mehrheit im Parlament und der Regierung vorgetragene Argument der Kosten lässt die Präsidentin Irène Kälin so nicht stehen: „Die Reform der Unternehmenssteuern kostet den Kanton Aargau Millionen und bringt keinen Mehrwert für die Menschen im Kanton. Mit der Initiative Arbeit und Weiterbildung wird durch Unterstützung von Arbeitslosen direkt beim Mensch angesetzt und diesen ein Wiedereinstieg im Arbeitsmarkt ermöglicht. Das wird langfristig Millionen einsparen und ist ein wichtiger Schritt für die Herausforderungen der Zukunft.“ Das einstimmige Ja zur Initiative Arbeit und Weiterbildung überrascht auch darum nicht, weil viele Mitgliedsverbände von ArbeitAargau im Abstimmungskomitee vertreten sind.

Aarau, 31. Januar 2017