Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!

Mit der Initiative "Lohngleichheit im Kanton Aargau - jetzt!" will ArbeitAargau gemeinsam mit einer breiten Allianz vorwärts machen in Sachen Gleichstellung im Kanton Aargau.

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Frauen verdienen trotz Gleichstellungsgesetz und Lohnanlaysen im Durchschnitt immer noch 18 Prozent weniger als Männer. Rund die Hälfte davon ist nicht erklärbar. Die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes ist zahnlos, was auch in anderen Kantonen zu Unmut und politischen Vorstössen führt. Eine Fachstelle für Gleichstellung gibt es seit 2018 nicht mehr im viertgrössten Kanton der Schweiz. All dies hat negative sozialpolitische Folgen, die mit der Initiative endlich angegangen werden sollen. Die Initiative ist breit abgestützt, die Forderungen sind klar und umsetzbar, alle anderen demokratischen Mittel zur Verbesserung der Situation sind ausgeschöpft. Deshalb:

WIR FORDERN DIE AUSWEITUNG DER LOHNANALYSEN – JETZT!
Die heutige Pflicht zur Lohnanalyse betrifft im Aargau nur 411 Unternehmen. Mit der Umsetzung der Initiative würde die Zahl der Unternehmen, die eine Lohnanalyse machen müssten, mehr als verdoppelt.

WIR FORDERN SANKTIONEN BEI VERSTOSS GEGEN DIE LOHNGLEICHHEIT
Die heutige Praxis zur Überprüfung der Lohngleichheit ist zahnlos. Ein Verstoss hat keine Konsequenzen. Wir fordern, dass sich dies ändert.

WIR FORDERN EINE FACHSTELLE FÜR GLEICHSTELLUNG IM KANTON AARGAU
Wir fordern, dass Gleichstellung, Diversität und Diskriminierungsschutz im viertgrössten Kanton der Schweiz wieder angemessen und professionell von einer Fachstelle gefördert werden. Die Fachstelle soll auch eine zentrale Rolle bei der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen wahrnehmen, in Zusammenarbeit mit der Tripartiten Kommission (TPK).

 

Hier kannst du die Unterschriftenliste herunterladen und ausdrucken

Der Initiativtext im Wortlaut

Es ist ein Gesetz im Sinne von § 78 der Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR 110.00) zu erlassen, welches die Reduktion der negativen sozialpolitischen Auswirkungen von Lohndiskriminierung zum Ziel hat und die folgenden Grundsätze umsetzt:

1. Für eine wirksame Bekämpfung der negativen sozialpolitischen Auswirkungen der Lohnungleichheit unter den Geschlechtern sind folgende gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und umzusetzen:

• Die Pflicht zur Durchführung von Lohnanalysen gemäss Art. 13a ff. GlG (Gleichstellungsgesetz, SR 151.1) gilt für privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber:innen mit Sitz im Kanton Aargau ab 50 Arbeitnehmer:innen;

• Die Einhaltung der Analysepflicht sowie die Einhaltung der Vorgaben werden von der zu schaffenden Fachstelle für Gleichstellung in Zusammenarbeit mit der Tripartiten Kommission (TPK) kontrolliert;

• Für den Fall des Verstosses gegen das Gebot der Lohngleichheit unter den Geschlechtern sind geeignete Sanktionen vorzusehen.

2. Der Kanton Aargau betreibt eine Fachstelle für Gleichstellung, welche die Gleichstellung der Geschlechter, die Diversität in der Gesellschaft und den Schutz vor Diskriminierung fördert sowie als zentrale Kontroll- und Meldestelle für Verstösse gegen die Lohngleichheit fungiert. Die Fachstelle ist organisatorisch der Staatskanzlei unterstellt und die Leitung der Fachstelle wird vom Regierungsrat gewählt.

 

Die folgenden Organisationen und Parteien unterstützen die Initiative:

Zur Medienmitteilung und zu den Statements

Grundlagen und Statistiken zur Lohngleichheit

Bundesamt für Statistik: Daten zu den Lohnunterschieden zwischen Mann und Frau

BSS 2023: Schlussbericht zur Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern anhand der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) 2020