Medienmitteilung

Kanton soll Spitäler führen

Nach Ansicht von ArbeitAargau schadet ein Verkauf des Aktienkapitals entweder der Qualität oder treibt die Kosten in die Höhe. Die Arbeitsbedingungen müssen bei der Vergabe von Leistungsaufträgen an Spitäler stärker berücksichtigt werden und eine Erweiterung der Liste „ambulant vor stationär“ im Interesse der PatientInnen fachlich begründet sein.

Kantonsspitäler sollen dem Kanton gehören
Nach Ansicht von ArbeitAargau schadet ein Verkauf des Aktienkapitals entweder der Qualität oder es treibt die Kosten in die Höhe. Bei einer Veräusserung von kantonseigenen Aktien erwarten die Investoren eine Dividendenausschüttung, sonst hätten diese kein Interesse am Aktienkauf. Dies bedeutet, dass entweder aufgrund des Kostendrucks die Qualität für PatientInnen sinkt, oder die Kosten des Gesundheitssystems würden zur Erzielung des Gewinns in die Höhe schnellen. Eine Veräusserung von Aktienkapital hat also keinen nachhaltigen, und effektiv kostensenkenden Effekt und wird abgelehnt. Ein Entscheid über eine (teilweise) Veräusserung von Aktienkapital muss weiterhin dem Volk überlassen werden und darf nicht in der Kompetenz des Regierungsrats liegen.

Spitäler für Grundleistungen angemessen entschädigen
Neben der engeren Führung und Verantwortung des Kantons befürwortet ArbeitAargau eine Rechtsform, welche alle 3 Kantonsspitäler (KSA, KSB, PDAG) in einer einzigen Struktur zusammenfasst. Die Verantwortung für alle Spitäler und damit deren Führung muss aus Sicht von ArbeitAargau grundsätzlich stärker als heute beim Kanton liegen. Für die Bereitstellung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die der PatientInnen- und Versorgungssicherheit dienen, müssen die Spitäler hingegen angemessen finanziert werden. Wichtig erscheint ArbeitAargau, dass neu auf Gesetzesstufe zwischen Spitäler mit Endversorgung und anderen unterschieden wird und die finanzielle Unterstützung der verschiedenen Institutionen nach den diesbezüglich erbrachten Leistungen angepasst wird.

Leistungsaufträge nur mit guten Arbeitsbedingungen
ArbeitAargau fordert, dass gute Arbeitsbedingungen, wie Gesamtarbeitsverträge bei der zukünftigen Vergabepraxis eine wesentliche Rolle spielen. Mit einer einmaligen Vergabe für eine unbestimmte Dauer besteht die Gefahr, dass die Leistungserbringer sich nicht weiterentwickeln, weil kein Anreiz mehr besteht. Darum muss die Erfüllung der Leistungsaufträge in diesem Fall verstärkt kontrolliert und fehlbares Verhalten sanktioniert werden. Ein funktionierender Kontrollmechanismus wird den Kostenaufwand aber nicht reduzieren und deshalb stellt sich die Frage warum ein solch aufwändiger Systemwechsel angestrebt wird.

„Ambulant vor Stationär“ verschiebt Kosten lediglich
Die vom Bund, unter Einbezug der betroffenen Akteure, erarbeitete Liste der Eingriffe, welche ab 2019 ambulant und nicht mehr stationär durchgeführt werden sollen, wird erst noch auf ihre Auswirkungen evaluiert. Welche fachlichen Grundlagen der Kanton bei der Erweiterung dieser Liste berücksichtigen will bleibt unklar. Dass der Kanton ein Interesse hat, dass Eingriffe nicht stationär durchgeführt werden ist aus Sicht des Kantonsbudgets klar. Kosten fallen aber auch bei ambulanten Eingriffen an, werden dann einfach durch die Krankenkassenprämien bezahlt. Eine Verlagerung dieser Eingriffe darf aus Sicht von ArbeitAargau also nicht auf Kosten der PatientInnen gehen, sondern nur dort geschehen, wo dies aus fachlichen Gründen angezeigt ist. Die aktuell vorliegende, vom Kanton erweiterte Liste genügt diesen Anforderungen nicht und ist ausserdem in einem laufenden Verfahren hängig. Dass dieses laufende Verfahren keinen Eingang in den Anhörungsbericht findet, befremdet ArbeitAargau stark.

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Anhörungsantwort


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