Frauen verdienen trotz Gleichstellungsgesetz und Lohnanlaysen im Durchschnitt immer noch 16,2 Prozent oder 1’364 Franken pro Monat weniger als Männer in gleicher Position (Quelle BFS, 2024). Rund die Hälfte davon ist nicht erklärbar. Die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes ist zahnlos, was auch in anderen Kantonen zu Unmut und politischen Vorstössen führt. Eine Fachstelle für Gleichstellung gibt es seit 2018 nicht mehr im viertgrössten Kanton der Schweiz. All dies hat negative sozialpolitische Folgen für den Kanton Aargau – etwa Altersarmut bei Frauen oder die Zementierung traditioneller Familienrollenaufteilung – die mit der Initiative endlich angegangen werden sollen. Die Initiative ist breit abgestützt, die Forderungen sind klar und mit wenig Aufwand umsetzbar, alle anderen demokratischen Mittel zur Verbesserung der Situation sind ausgeschöpft. Deshalb hat ArbeitAargau die Initiative „Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt“ lanciert.
Worum geht es?
WIR FORDERN DIE AUSWEITUNG DER LOHNANALYSEN – JETZT!
Mit der Umsetzung der Initiative würde die Zahl der Unternehmen, die eine Lohnanalyse machen müssten, mehr als verdoppelt. Die Lohnanalysen sind mit wenig Aufwand verbunden, sie schaffen Transparenz und Vertrauen.
WIR FORDERN SANKTIONEN BEI VERSTOSS GEGEN DIE LOHNGLEICHHEIT
Die heutige Praxis zur Überprüfung der Lohngleichheit ist zahnlos. Ein Verstoss hat keine Konsequenzen. Wir fordern, dass sich dies ändert.
WIR FORDERN EINE FACHSTELLE FÜR GLEICHSTELLUNG IM KANTON AARGAU
Wir fordern, dass Gleichstellung, Diversität und Diskriminierungsschutz im viertgrössten Kanton der Schweiz wieder angemessen und professionell von einer Fachstelle gefördert werden. Die Fachstelle soll auch eine zentrale Rolle bei der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen wahrnehmen, in Zusammenarbeit mit der Tripartiten Kommission (TPK).
Es ist ein Gesetz im Sinne von § 78 der Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR 110.00) zu erlassen, welches die Reduktion der negativen sozialpolitischen Auswirkungen von Lohndiskriminierung zum Ziel hat und die folgenden Grundsätze umsetzt:
Für eine wirksame Bekämpfung der negativen sozialpolitischen Auswirkungen der Lohnungleichheit unter den Geschlechtern sind folgende gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und umzusetzen
Die Pflicht zur Durchführung von Lohnanalysen gemäss Art. 13a ff. GlG (Gleichstellungsgesetz, SR 151.1) gilt für privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber:innen mit Sitz im Kanton Aargau ab 50 Arbeitnehmer:innen;
die Einhaltung der Analysepflicht sowie die Einhaltung der Vorgaben werden von der zu schaffenden Fachstelle für Gleichstellung in Zusammenarbeit mit der Tripartiten Kommission (TPK) kontrolliert;
für den Fall des Verstosses gegen das Gebot der Lohngleichheit unter den Geschlechtern sind geeignete Sanktionen vorzusehen.
Der Kanton Aargau betreibt eine Fachstelle für Gleichstellung, welche die Gleichstellung der Geschlechter, die Diversität in der Gesellschaft und den Schutz vor Diskriminierung fördert sowie als zentrale Kontroll- und Meldestelle für Verstösse gegen die Lohngleichheit fungiert. Die Fachstelle ist organisatorisch der Staatskanzlei unterstellt und die Leitung der Fachstelle wird vom Regierungsrat gewählt.
Frauen jeden Alters erhalten die Möglichkeit, bei einer Mentorin aus einer Partei, einem Verband, oder einer Nonprofit Organisation während eines Jahres Einblick in politische Abläufe zu gewinnen. Der dritte Durchgang startet im März 2025. Anmeldungen sind bereits jetzt möglich.
Am 7. Februar 1971 wurde dem Stimm- und Wahlrecht für Frauen zugestimmt und somit einer grundlegenden Errungenschaft in Sachen Gleichstellung zu ihrem Durchbruch verholfen. Zu verdanken ist dieser damals bereits längst überfällige Abstimmungserfolg jedoch nicht 65.7% der stimmberechtigen Männern, sondern jenen Frauen und Frauenverbänden, welche jahrelange unermüdlichen Einsatz leisteten, mutig sowie unbeirrbar und vor allem nie still blieben. Heute, 50 Jahre später und anlässlich des Weltfrauentages, gilt es dieser Zeit zu gedenken und festzustellen, wie sehr wir nach wie vor in Sachen Gleichstellung hinterherhinken und was es nach wie vor zu tun gibt – politisch als auch gesellschaftlich. ArbeitAargau sieht keinen Anlass, sich auf den Lorbeeren von damals auszuruhen und das Jubiläum zu feiern, sondern zeigt auf, wo wir in der Arbeitswelt noch weit vom Ziel entfernt sind.
In der Pflege sind über 80% der Beschäftigten Frauen. Sie leisten systemrelevante und trotzdem unterbezahlte Arbeit. Deshalb fordern wir höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen in klassischen Frauenberufen.
Demgegenüber nimmt die Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau in männerdominierten Branchen haarsträubende Dimensionen an: In der Finanzbranche verdienen Frauen ganze 30% weniger als Männer. Diese verfassungswidrige Tatsache sollte eigentlich längst der Vergangenheit angehören und es ist traurig, im Jahr 2021 immer noch gleicher Lohn für gleiche Arbeit fordern zu müssen.
Des Weiteren wurden seit 1971 nur drei Frauen in den Regierungsrat gewählt, heute sehen wir uns von einem reinen Männergremium regiert und in unserem Parlament amtieren zurzeit 45 Grossrätinnen, was einer bescheidenen Frauenquote von 32% entspricht. Auch sind Frauen in Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten massiv untervertreten. Um dieses Ungleichgewicht ins Lot zu bringen und eine Balance zu schaffen, fordert ArbeitAargau zusätzlich die Förderung von Frauen in der Politik und Führungspositionen.
Die politische Bewegung, welche 1971 zur Einführung des Stimm- und Wahlrechts von Frauen führte, ist nicht abgeschlossen. Wir sollten an ihr anknüpfen und ihren Weg weiterverfolgen. Zusammen mit dem Team von Towerbus war ArbeitAargau unterwegs im Kanton und hat an symbolischen Standorten visuell auf die wichtigsten Missstände an den Arbeitsorten in Sachen Gleichstellung aufmerksam gemacht und unsere damit zusammenhängenden Forderungen gross an Gebäudefassaden projiziert, in der Hoffnung, dass sie gehört, gesehen und endlich umgesetzt werden: