Wo und wie verdienen Versicherungsgesellschaften am BVG? Die Sammelstiftungen der Versicherungsgesellschaften führen vor allem Vorsorgepläne nach gesetzlichem Minimum oder wenig über dem gesetzlichen Minimum. Ihre Versicherten sind die Hauptbetroffenen der BVG-Revision. Und diese Versicherten werden heute schon geschröpft.
Hier das Beispiel der Helvetia-Versicherung: In der Pensionskasse wird nicht nur für das Alter gespart, es werden auch die Risiken Tod (Witwen-/Waisenrenten) und Invalidität versichert. Das funktioniert wie eine Autoversicherung: Wer einen Schaden hat, kriegt eine Versicherungsleistung, wenn kein Schaden eintritt, gehört die Prämie der Versicherungsgesellschaft. Diese «Risikoprämien» kriege ich nie zurück, sie werden nicht zur Freizügigkeitsleistung gerechnet.
Im Jahre 2023 kassierte die Helvetia (Auszug aus Geschäftsbericht «Kollektiv-Leben») rund 184 Millionen Prämien, die Aufwendungen betrugen aber nur 85 Millionen – Helvetia hat fast 100 Millionen zu hohe Prämien kassiert.
Das war kein einmaliger «Ausreisser», auch in den Vorjahren waren die Prämien viel zu hoch:
2022: um 62 Millionen zu hohe Prämien
2021: um 103 Millionen zu hohe Prämien
2020: um 100 Millionen zu hohe Prämien
2019: um 143 Millionen zu hohe Prämien
2018: um 83 Millionen zu hohe Prämien
2017: um 184 Millionen zu hohe Prämien
Im letzten Jahrzehnt also insgesamt rund eine Milliarde zu hohe Prämien bei einer einzigen Versicherung. Die anderen Versicherungsgesellschaften bedienen sich ebenso ungeniert. Hier ein Beispiel der Basler Versicherung (Ausschnitt aus Original-Prämienaufstellung):
Diese Versicherten (aus einen KMU) bezahlten viel zu hohe Risikoprämien, die Hälfte der insgesamt bezahlten Pensionskassenbeiträge gingen als überrissene Risikoprämien an die Versicherung. Die Prämienlast war dreimal höher als marktübliche, kostendeckende Risikoprämien.
Nun jammern die Versicherungsgesellschaften, der gesetzliche Mindestumwandlungssatz auf dem Sparkapital (Alterskapital, das durch die Sparbeiträge geäufnet wird) sei zu hoch. Mit genau dieser Begründung verrechneten und verrechnen bis heute die Versicherungsgesellschaften nur mickrige Sparzinsen. Auf dem gesetzlichen Minimalkapital müssen sie zwar den BVG-Mindestzins gewähren; auf jedem Franken, der über das BVG-Minimum hinausgeht, wird noch weniger angerechnet. Nochmals die Helvetia als Beispiel:
So haben die Versicherungsgesellschaften im Lauf der Jahre Milliarden an Reserven angehäuft. Dazu gibt es sogar eine Statistik der FINMA (Finanzmarktaufsicht) – die FINMA hat das Dokument zwar gut auf ihrer Website versteckt, deshalb hier als Grafik:
Blau dargestellt: Was kommt total bei allen Versicherungsgesellschaften rein. Rot dargestellt: Was geht total bei allen Versicherungsgesellschaften raus
2’491 Millionen Erträge aus den Kapitalanlagen – demgegenüber werden nur 1’898 Millionen an die Versicherten gegeben
1’921 Millionen Erträge aus Risikoprämien – demgegenüber werden nur 1’377 Millionen Leistungen erbracht.
Das Marketing kostete 661 Millionen – darin enthalten die Zahlungen an die Broker, die die Unternehmen überzeugen, sich doch bei einer Versicherungsgesellschaft zu versichern.
Kurzum: Mit dem bisherigen Gesetz scheffeln die Versicherungsgesellschaften im BVG bereits heute Milliarden, trotz Umwandlungssatz von 6,8%. Nun soll der Umwandlungssatz gesenkt werden – das Gewinnpotenzial der Versicherer wird noch grösser. Nichts hingegen wird unternommen, um die Abzockerei mit überrissenen Risikoprämien und miserablen Verzinsungen zu unterbinden.
Stefan Giger ist ehem. Generalsekretär des VPOD und ehem. Mitglied der Eidg. Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV
In Aarau haben im Februar rund hundert Menschen mit einem Abendspaziergang vom Bahnhof Aarau zum Kultur- und Kongresshaus ein Zeichen gesetzt (hier gehts zum Artikel in der Aargauer Zeitung). Für Renten, die wieder zum Leben reichen müssen – insbesondere auch für Frauen, und für eine starke AHV überhaupt.
Denn die AHV ist die einzige Altersvorsorgeeinrichtung, die auch für die Normal- und Geringverdienenden eine Existenz im Alter ermöglicht. 92% der Versicherten erhalten mehr Geld aus der AHV zurück, als sie während ihrem Erwerbsleben eingezahlt haben. Die „Giesskanne“, wie sie von den Gegnern genannt wird, funktioniert genau so, wie sie funktionieren soll – weil sie soldiarisch aufgefüllt wird.
Die Renten in der zweiten Säule (BVG) hingegen schmelzen für die Versicherten seit Jahren dahin, und noch in diesem Jahr werden wir über eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes abstimmen. Und immer noch jede dritte Frau, die heute das Pensionsalter erreicht, hat keine BVG-Rente. Für sie gibt es nur die AHV. Die AHV ist die einzige Altersversicherung, die einen Ausgleich bei den sehr ungleich verteilten Einkommen schafft und die Kinderbetreuung berücksichtigt.
Jährlich werden in der AHV gegen 22 Milliarden Franken von oben nach unten umgelegt. An der AHV verdienen Banken und Versicherer fast nichts. Beides erklärt, warum Letztere ein Interesse an einer prekären AHV haben: Ist die Bevölkerung über den Zustand der AHV besorgt, legen die Menschen ihre Ersparnisse aus Furcht vor Altersarmut privat an: In den teuren und für die Anbieter sehr rentablen Vorsorgeprodukten der Banken und der Versicherer.
Sehr zu empfehlen ist dazu der Dokumentarfilm „Das Protokoll“ (2022) über die Entstehung der Altersvorsorge in unserem Land, über die Interessen, die hinter den drei Säulen unseres Systems stehen und über 20 Milliarden Franken, die im Jahr 2002 aus Profiten der 2. Säule – dem Alterskapital der Versicherten – spurlos verschwunden sind:
Die Argumente der Gegner einer 13. AHV-Rente übrigens sind seit 1947, also noch vor der Einführung der AHV im Jahr 1948, exakt die gleichen geblieben: Die AHV sei nicht finanzierbar, mehr AHV laste auf dem Buckel der künftigen Renter:innen, die AHV sei eine Giesskanne, die die meisten Rentner:innen gar nicht nötig hätten und den Falschen zugute komme:
Fakt ist: Die 13. AHV-Rente ist finanzierbar. Verschiedene konkrete und finanzierbare Varianten werden bereits diskutiert. Es ist also eine Frage des politischen Willens.
Fakt ist: Die AHV-Renten reichen nicht mehr zum Leben. Mieten, Krankenkassenprämien, Strom, Energieträger und Lebensmittel sind in den vergangenen Jahren immer teurer geworden. Der Mischindex, der für den Teuerungsausgleich in der AHV zur Anwendung kommt, berücksichtig nicht alle diese Mehrkosten, insbesondere die steigenden Krankenkassenprämien nicht. Die Rentenlücke, die insgesamt bis zum Ende dieses Jahres entsteht, umfasst eine ganze Monatsrente.
Diese muss kompensiert werden. Und damit wird das Vertrauen in die AHV gestärkt. Beides kommt denen zugute, die es brauchen. Zum grössten Teil finanziert von denen, die es nicht brauchen. Die gegen eine solide AHV sind, die ihren Verfassungsauftrag erfüllt. Aus Gründen.
Die Reformvorlage AHV 21 beinhaltet einerseits eine Änderung des AHV-Gesetzes, welche insbesondere die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre vorsieht. Andererseits soll auch eine Zusatzfinanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte erreicht werden. Es gibt aber bessere und insbesondere sozialverträgliche Möglichkeiten, um gute AHV-Renten für alle zu finanzieren. Wir müssen jetzt zwingend diese Lösungen weiterverfolgen und der Reform AHV 21 eine Absage verpassen, denn die AHV ist eine unserer wichtigsten und besten Sozialversicherungen. Wir sollten sie stärken und ausbauen, anstatt mit Abbaumassnahmen eine der wichtigsten sozialen Errungenschaft der Schweiz zu schwächen.
Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen!
Der Bund erhebt auf Zinseinkommen aus Obligationen die Verrechnungssteuer. Diese wird zurückerstattet, wenn die Zinseinkommen in der Steuererklärung angegeben werden. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer soll nun diese Steuer auf Oblgationen abgeschafft werden. Wer hingegen ein Sparkonto hat, bleibt weiterhin der Verrechnungssteuer unterstellt. Das verstösst gegen alle Gerechtigkeitsgrundsätze und die Steuervorgaben in der Bundesverfassung und es öffnet der Steuerhinterziehung für Vermögende Tür und Tor. Weiter wird die Abschaffung jährlich zu Steuerausfällen von mehreren hundert Millionen Franken führen. Da keine Gegenfinanzierung vorgesehen ist, wird wohl die Bevölkerung dafür bezahlen müssen – entweder in Form von höheren Gebühren und Abgaben oder in Form eines Leistungsabbaus. Die Teuerung hat in den letzten Monaten massiv zugenommen und die Preise sowie die Krankenkassenprämien steigen an. Deshalb ist es zurzeit umso wichtiger dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmenden nicht noch stärker belastet werden.
Die Medien sind im Laufe der vergangenen Jahre vermehrt unter finanziellen Druck geraten, da sie ihre Werbeeinnahmen an internationale Internetplattformen verlieren. Seit 2003 sind über 70 Zeitungen verschwunden, viele lokale und regionale Medien sind akut bedroht. Aufgrund dieser besorgniserregenden Entwicklung hat der Bund ein Massnahmenpaket geschnürt, welches eine diverse und flächendeckende mediale Grundversorgung garantiert. Einerseits soll die indirekte Presseförderung ausgebaut werden, andererseits sollen neu auch Online-Medien gefördert sowie Lokalradios und das Regionalfernsehen finanziell stärker unterstützt werden. Zudem sollen auch Nachrichtenagenturen und die Ausbildung der Journalist:innen finanziell unterstützt werden. Durch den degressiven Einsatz der Fördergelder wird zusätzlich grantiert, dass kleine Medien stärker von den Unterstützungen profitieren können, als grosse Medienkonzerne.
ArbeitAargau hat die Ja-Parole zum Medienpaket beschlossen, weil eine vielfältige und flächendeckende Medienlandschaft für eine starke Demokratie unabdingbar ist. Die professionelle, differenzierte und unabhängige Berichterstattung ist Ausdruck der Meinungsfreiheit und fördert gleichzeitig die demokratische Auseinandersetzung sowie die Meiungsbildung landesweit, aber auch regional und kommunal. Aufgrund dieses Stellenwerts der Medien sind sie zurecht als Teil des Service Public zu qualifizieren, was wiederum staatliche Unterstützungsleistungen nicht nur rechtfertigt, sondern genauso notwendig macht. Die Unabhängigkeit der Medien wird durch das Massnahmenpaket gestärkt, da sie dadurch auf inhaltlich bedingungslose Unterstützung bauen können. Hinzu kommt, dass unter dem finanziellen Druck in der Medienbranche nicht nur die Vielfalt und die Qualität der Berichterstattung leiden, sondern genauso die Arbeitnehmenden – denn die Löhne sinken, Arbeitsbedingungen verschlechtern sich und Arbeitsplätze werden abgebaut. Die Beschäftigten in diesem Sektor müssen geschützt werden!
Stempelabgaben sind Steuern, die auf die Ausgabe und den Handel mit Wertschriften erhoben werden. Der Bund erhebt drei Arten von Stempelabgaben: Die Emissionsabgabe, die Umsatzabgabe und die Abgabe auf Versicherungsprämien. Alle Stempelabgaben zusammen tragen jährlich etwa 2,2 Milliarden Franken zum Bundeshaushalt bei.
Emissionsabgaben werden erhoben, wenn ein Unternehmen Eigenkapital beschafft, indem es Aktien oder dergleichen ausgibt. Diese Steuer beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals und wird nur auf Beträge über einer Million Franken erhoben. Das Parlament hat beschlossen, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen, wogegen das Referendum ergriffen wurde. Das Referendum kam zustande, weshalb am 13. Februar 2022 über die Gesetzesänderung abgestimmt wird.
Mit der Abschaffung der Emissionsabgabe wird ein erneutes Steuerprivileg für Reiche und den gesamten Finanzsektor geschaffen. Da die Emissionsabgabe nur auf Beträge von über einer Million Franken erhoben wird, könnten primär Grosskonzerne, Banken und Versicherungen von einer Abschaffung profitieren. Gleichzeitig wäre der Bund mit Steuerausfällen von rund 250 Millionen jährlich konfrontiert. Diese Lücke in der Staatskasse führt zwangsläufig zu höheren Steuern bei den Bürger:innen sowie zum wiederholten Abbau staatlicher Leistungen.
Dieser desaströsen Entwicklung in der Steuerpolitik muss endlich Einhalt geboten werden! ArbeitAargau lehnt die Abschaffung der Stempelsteuern entschieden ab, weil davon nur die Reichen von erneuten Steuerprivilegien profitieren, während die Arbeitnehmenden leer ausgehen und sich zusätzlich mit einer verstärkten Abbaupolitik konfrontiert sehen. Anstatt nun auf 250 Millionen Steuereinnahmen pro Jahr zu verzichten, wäre es vielmehr an der Zeit, mit diesem offensichtlich vorhandenen Geld Massnahmen zu initiieren, welche auch den Arbeitnehmenden wieder zugutekommen, wie beispielsweise die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen und der Krankenkassenprämienverbilligung, sinnvolle Investitionen in die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie in die Fachkräfteförderung.
Die Vermögensungleichheit steigt in der Schweiz immer mehr an. Schuld daran ist aber nicht primär der Unterschied zwischen hohen und tiefen Einkommen, sondern vielmehr die Tatsache, dass sich das Wachstum von Vermögen durch Kapitaleinnahmen verselbstständigt hat. Inzwischen besitzt das reichste Prozent satte 43% des Gesamtvermögens. Diesem Trend muss zwingend Einhalt geboten werden. Deshalb verlangt die 99%-Initiative eine angemessene Besteuerung der Kapitaleinkommen zugunsten der Normalbevölkerung. Die Reichsten im Land sollen einen adäquaten Anteil zum Steuersubstrat beisteuern und gleichzeitig sollen die Gering- und Niedrigverdienenden durch Steuersenkungen und die Stärkung des Service Public entlastet werden.
ArbeitAargau unterstützt die 99%-Initiative, weil damit die Löhne der Arbeitnehmenden entlastet, durch die Mehreinnahmen der Service Public gestärkt und dadurch insgesamt das Steuersystem gerechter gestaltet werden kann.
Am 26. September wird über die „Ehe für alle“ abgestimmt. Mit der Änderung des Zivilgesetzbuches und einer Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare kann die Schweiz endlich einer nicht zu rechtfertigenden Schlechterbehandlung von homosexuellen Paaren den Rücken kehren. Gerade auch am Arbeitsplatz werden homosexuelle Personen nach wie vor benachteiligt. Für Bewerbungen wird beispielsweise oft die Angabe des Zivilstandes verlangt. Für Personen in eingetragenen Partnerschaften ist dies automatisch mit einem Zwangsouting verbunden. Mit der Ehe für alle werden keine neuen Rechte und Pflichten rund um die Institution Ehe gebildet – es werden lediglich für alle Liebespaare dieselben Voraussetzungen geschaffen.
Damit wird nach Ansicht von ArbeitAargau ein längst überfälliger Schritt in Richtung diskriminierungsfreie Gesellschaft, Rechts- und Chanengleichheit getan.
Das neue CO2-Gesetz ergreift verschiedene Massnahmen, um um den CO2-Ausstoss zu vermindern:
Einführung strengerer Grenzwerte für Neuwagen mit Verbrennungsmotor
Einführung neuer Vorgaben für Gebäude
Bestehende CO2-Abgabe auf Heiz- und Erdöl wird erhöht
Einführung einer Flugticketabgabe für Flüge aus der Schweiz
Die Einnahmen aus den Lenkungabgaben sollen zu mehr als der Hälfte wieder an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt werden. Die restlichen Gelder fliessen in den Klimafonds, mit welchem klimafreundliche Investitionen getätigt und klimafreundliche Projekte unterstützt werden können.
Klimapolitik steht in engem Zusammenhang mit arbeitnehmerischen Interessen, denn die Arbeitnehmenden sind in ihrem Arbeitsalltag direkt von den Folgen der Klimakrise betroffen: Die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen geht weltweit Hand in Hand mit schlechten Arbeitsbedingungen und tiefen Löhnen. Gleichzeitig sind es die Arbeitnehmenden, die während ihrem Arbeitsalltag Luftverschmutzung, extremen Temperaturen und Wetterereignissen ausgesetzt sind.
Das CO2-Gesetz fördert die Innovation und die Wertschöpfung in der Schweiz und sichert dadurch unsere Arbeitsplätze. Zusätzlich profitieren aufgrund der Rückverteilung all jene, welche im Vergleich zum Durchschnitt der Schweizer Bevölkerung weniger CO2 ausstossen und damit ist das Gesetz sozialverträglich und fair.
Deshalb sagt ArbeitAargau am 13. Juni JA zum neuen CO2-Gesetz!
Wir alle wissen und hören immer wieder von den teilweise entsetzlichen Zuständen, welche in anderen Ländern herrschen: Luftverschmutzungen, Vergiftung von Flüssen und damit des Trinkwassers und der Verkauf von hochgiftigen Pestiziden sind nur wenige Beispiele. Hinzu kommt, dass dahinter Kinderarbeit, Ausbeutung der Arbeitnehmenden und Gewalt stehen. Diese katastrophalen Verletzungen der Umweltstandards und Missachtung der Menschenrechte müssen endlich ein Ende nehmen.
Hinter diesen Verbrechen stehen auch Schweizer Grosskonzerne, welche korrupte oder nicht vorhandene Justizsysteme und damit die Ohnmacht der Betroffenen im Ausland schamlos ausnutzen, um ihre Ware billig und schnell zu produzieren oder zu verarbeiten. Eine derartige Geschäftstätigkeit wäre innerhalb unserer Grenzen undenkbar und hätte massive strafrechtliche wie auch zivilrechtliche Folgen. Es ist also nur konsequent, die Schweizer Grosskonzerne auch dann in Verantwortung zu ziehen, wenn sie in anderen Teilen dieser Welt die Umwelt verschmutzen, die Gesundheit der Bevölkerung gefährden und Menschenrechte missachten.
Die Initiative verlangt, dass Unternehmen mit satzungsmässigem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz auch im Ausland die international anerkannten Menschenrechte sowie die internationalen Umweltstandards zu respektieren und dafür zu sorgen haben, dass diese auch von den durch sie kontrollierten Unternehmen respektiert werden. Die Unternehmen werden dazu verpflichtet, Ihre Geschäftstätigkeit einer entsprechenden Sorgfaltsprüfung zu unterziehen, Massnahmen zu ergreifen, damit Verletzungen der Umweltstandards und Menschenrechte künftig ausbleiben und werden schadenersatzpflichtig, wenn sie diese Auflagen nicht beachten oder unterlassen.
JA zur Konzernverantwortungsinitiative, weil wir auch eine globale Verantwortung haben und die Augen nicht vor dem verschliessen sollten, was jenseits unserer Grenzen passiert.
Alles andere wäre heuchlerisch, denn dann wären wir uns ja nur selber gut genug.