Die Veranstaltung drehte sich konkret um die Initiative 10-Millionen-Schweiz der SVP (auch als Chaos-Initiative bekannt), die die radikale Begrenzung der Zuwanderung in die Schweiz ab einer Grenze von 10 Millionen dauerhaften Einwohner:innen vorsieht. Einen Annahme der Initiative würde die Beziehungen der Schweiz zu Europa in Frage stellen, was zur Kündigung der bilateralen Verträge führen könnte. Darunter wurden Arbeitnehmende ganz direkt leiden: durch massiven Jobverlust, Wegfall der Lohnkontrollen und damit einhergehendem sinkendem Lohnniveau und schlechteren Arbeitsbedingungen.
Ziel der Veranstaltung war, zu diskutieren, wie zwischen der Forderung nach Begrenzung der Zuwanderung und einer verstärkten Öffnung hin zur EU die Interessen der Arbeitnehmenden im Kanton artikuliert und gewahrt werden können. An der Podiumsdiskussion nahmen mit Vania Alleva (Präsidentin Unia) und Peter Gehler (Vize-Präsident Aargauische Industrie- und Handelskammer) Vertreter:innen der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden, sowie mit Cédric Wermuth und Andreas Glarner Vertreter von SP und SVP teil. Die Moderation übernahm Fabian Hägler, Chefredakteur der Aargauer Zeitung.
Die Diskussion war von Anfang an hitzig. Uneinig waren sich die Teilnehmenden über die Auswirkungen einer etwaigen Annahme der Initiative, besonders im Hinblick darauf, ob sie automatisch das Ende der bilateralen Verträge bedeuten würde. Andreas Glarner verteidigte vehement die Position des Initiativkomitees, dass die Zuwanderung der Schweiz schade, und dass das Land ohne ein geregeltes Verhältnis zur EU besser dastehen würde. Vania Alleva, Peter Gehler und Cédric Wermuth waren sich einig, dass die Schweiz von der Arbeitsmigration grundsätzlich profitiert, und dass eine Annahme der Initiative Wohlstand und Zukunft der Schweiz aufs Spiel setzen würde. Vania Alleva als Vertreterin der Arbeitnehmenden betonte, dass durch eine Annahme Löhne und Jobs in Gefahr wären, und dass migrantischen Arbeiter:innen eine Rückkehr zum Saisonier-Status drohe. Alle drei riefen dazu auf, die Initiative abzulehnen.
Das Jahr 2026 wird ein wichtiges Jahr für die Zukunft der Schweiz in Europa werden. Einerseits wird die zuwanderungskritische „Nachhaltigkeitsinitiative“ der SVP zur Abstimmung kommen. Sie will verhindern, dass die dauerhafte Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 über die Marke von zehn Millionen wächst. Eine Annahme könnte das Ende der Personenfreizügigkeit und der bilateralen Verträge bedeuten. Andererseits befindet sich mit den „Bilateralen III“ die Weiterentwicklung der Beziehung der Schweiz zur EU in der innenpolitischen Beratung. Die geplante, weitergehende Öffnung der Schweiz gegenüber der EU wird nicht ohne eine Vertiefung der Personenfreizügigkeit auskommen. Die beiden politischen Geschäfte stehen im direkten Widerspruch zueinander. Der Aargau wird als Grenzkanton von beiden direkt betroffen sein.
Die Jahresveranstaltung 2026 von ArbeitAargau, dem Dachverband der Aargauischen Arbeitnehmendenvertretungen, wird sich mit diesem Themenkomplex befassen. Die Leitfrage der Veranstaltung lautet, wie zwischen der Forderung nach Begrenzung der Zuwanderung und einer verstärkten Öffnung hin zur EU die Interessen der Arbeitnehmenden im Kanton artikuliert und gewahrt werden können. Zur Beantwortung dieser und weiterer Fragen lädt ArbeitAargau Vertreter:innen der Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden und der Politik zu einer Podiumsdiskussion ein.
Es nehmen teil:
Cédric Wermuth, Nationalrat SP
Vania Alleva, Präsidentin Unia
Peter Gehler, Vizepräsident AIHK
Andreas Glarner, Nationalrat SVP
Die Moderation übernimmt Fabian Hägler, Chefredakteur der Aargauer Zeitung.
Die Veranstaltung findet statt in den Räumlichkeiten des Zentrum Bildung Baden, Tool 2, Raum 0.1, Kreuzlibergstrasse 10, 5400 Baden. Ab 18:30 Uhr offerieren wir Ihnen eine Apéro, die Podiumsdiskussion beginnt um 19:30 Uhr.
ArbeitAargau hat die Parolen zu den Abstimmungen am 8. März 2026 gefasst:
NEIN zur zerstörerischen SRG-Halbierungsinitiative
Die Halbierungsinitiative will die SRG zu einem radikalen Abbau zwingen und schwächt damit unseren Zugang zu unabhängigen und verlässlichen Informationen. ArbeitAargau setzt sich für eine flächendeckende, regionale Medienvielfalt und für einen starken Service Public ein. Die SRG-Halbierungsinitiative gefährdet die mediale Grundversorgung sowie die unabhängige Meinungsbildung und vernichtet über 6’000 Arbeitsplätze in der ganzen Schweiz.
NEIN zur unnötigen Initiative „Arbeit muss sich lohnen“
Bei der Initiative unter dem irreführenden Namen «Arbeit muss sich lohnen» geht es in Wirklichkeit um einen pauschalen Abbau von Sozialhilfeleistungen. Die Initiative ist kontraproduktiv, verletzt rechtsstaatliche Prinzipien und ignoriert individuelle Lebenssituationen. Die Initiative gefährdet Familien, verhindert Stabilität und Existenzsicherung und treibt Verwaltungskosten unnötig in die Höhe.
Die Initiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!» forderte nichts anderes als die konsequente Umsetzung eines verfassungsmässig garantierten Rechts: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Dass selbst eine so moderate, sachlich begründete Vorlage auf Widerstand stösst, zeigt, wie tief die strukturelle Ungleichheit noch immer verankert ist – und wie wenig Wille in bürgerlichen Kreisen besteht, diese endlich zu überwinden.
Zudem wurde in der Abstimmungskampagne vonseiten der Gegner gezielt mit Falschaussagen operiert – etwa zur vermeintlichen Bürokratie, zu den Kosten – oder schlicht mit der unverfrorenen Irreführung der Stimmbevölkerung, dass Lohnungleichheit nicht mehr existiere und die Fachstelle für Gleichstellung gar nie abgeschafft worden sei. Dass sachlich belegte Fakten zur Lohnungleichheit übergangen oder gar als ideologisch abgetan wurden, ist bezeichnend für das aktuelle politische Klima.
Genauso irritierend war dabei das Verhalten einiger Medien, die sich mit dem Anliegen kaum auseinandersetzten, es marginalisierten und die oben genannten Falschinformationen unreflektiert reproduzierten. Die einseitige Darstellung hat der öffentlichen Diskussion geschadet und einem ernsthaften Dialog über Gleichstellung und Chancengleichheit im Aargau den Boden entzogen. ArbeitAargau bedauert diesen Umstand sehr.
Die Ablehnung der Initiative bedeutet auch, dass der Kanton Aargau weiterhin ohne eine Fachstelle für Gleichstellung auskommen muss – und damit auf wichtige Expertise in Gleichstellungs-, Familien- und Vereinbarkeitspolitik verzichtet. Das ist nicht nur ein Rückschritt für die betroffenen Arbeitnehmenden und Familien, sondern auch ein handfester Nachteil im Standortwettbewerb für den Kanton Aargau: Eine moderne, gleichstellungsorientierte Arbeitswelt ist längst ein entscheidender Faktor für Fachkräfte und innovative Unternehmen.
Trotz der Ablehnung ist klar: Das Thema ist nicht vom Tisch. Die Lohnungleichheit ist eine fortgesetzte Ungerechtigkeit mit gravierenden sozialpolitischen Folgen. ArbeitAargau wird sich weiterhin mit aller Kraft für faire Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und die Anerkennung von Care-Arbeit einsetzen.
Wo und wie verdienen Versicherungsgesellschaften am BVG? Die Sammelstiftungen der Versicherungsgesellschaften führen vor allem Vorsorgepläne nach gesetzlichem Minimum oder wenig über dem gesetzlichen Minimum. Ihre Versicherten sind die Hauptbetroffenen der BVG-Revision. Und diese Versicherten werden heute schon geschröpft.
Hier das Beispiel der Helvetia-Versicherung: In der Pensionskasse wird nicht nur für das Alter gespart, es werden auch die Risiken Tod (Witwen-/Waisenrenten) und Invalidität versichert. Das funktioniert wie eine Autoversicherung: Wer einen Schaden hat, kriegt eine Versicherungsleistung, wenn kein Schaden eintritt, gehört die Prämie der Versicherungsgesellschaft. Diese «Risikoprämien» kriege ich nie zurück, sie werden nicht zur Freizügigkeitsleistung gerechnet.
Im Jahre 2023 kassierte die Helvetia (Auszug aus Geschäftsbericht «Kollektiv-Leben») rund 184 Millionen Prämien, die Aufwendungen betrugen aber nur 85 Millionen – Helvetia hat fast 100 Millionen zu hohe Prämien kassiert.
Das war kein einmaliger «Ausreisser», auch in den Vorjahren waren die Prämien viel zu hoch:
2022: um 62 Millionen zu hohe Prämien
2021: um 103 Millionen zu hohe Prämien
2020: um 100 Millionen zu hohe Prämien
2019: um 143 Millionen zu hohe Prämien
2018: um 83 Millionen zu hohe Prämien
2017: um 184 Millionen zu hohe Prämien
Im letzten Jahrzehnt also insgesamt rund eine Milliarde zu hohe Prämien bei einer einzigen Versicherung. Die anderen Versicherungsgesellschaften bedienen sich ebenso ungeniert. Hier ein Beispiel der Basler Versicherung (Ausschnitt aus Original-Prämienaufstellung):
Diese Versicherten (aus einen KMU) bezahlten viel zu hohe Risikoprämien, die Hälfte der insgesamt bezahlten Pensionskassenbeiträge gingen als überrissene Risikoprämien an die Versicherung. Die Prämienlast war dreimal höher als marktübliche, kostendeckende Risikoprämien.
Nun jammern die Versicherungsgesellschaften, der gesetzliche Mindestumwandlungssatz auf dem Sparkapital (Alterskapital, das durch die Sparbeiträge geäufnet wird) sei zu hoch. Mit genau dieser Begründung verrechneten und verrechnen bis heute die Versicherungsgesellschaften nur mickrige Sparzinsen. Auf dem gesetzlichen Minimalkapital müssen sie zwar den BVG-Mindestzins gewähren; auf jedem Franken, der über das BVG-Minimum hinausgeht, wird noch weniger angerechnet. Nochmals die Helvetia als Beispiel:
So haben die Versicherungsgesellschaften im Lauf der Jahre Milliarden an Reserven angehäuft. Dazu gibt es sogar eine Statistik der FINMA (Finanzmarktaufsicht) – die FINMA hat das Dokument zwar gut auf ihrer Website versteckt, deshalb hier als Grafik:
Blau dargestellt: Was kommt total bei allen Versicherungsgesellschaften rein. Rot dargestellt: Was geht total bei allen Versicherungsgesellschaften raus
2’491 Millionen Erträge aus den Kapitalanlagen – demgegenüber werden nur 1’898 Millionen an die Versicherten gegeben
1’921 Millionen Erträge aus Risikoprämien – demgegenüber werden nur 1’377 Millionen Leistungen erbracht.
Das Marketing kostete 661 Millionen – darin enthalten die Zahlungen an die Broker, die die Unternehmen überzeugen, sich doch bei einer Versicherungsgesellschaft zu versichern.
Kurzum: Mit dem bisherigen Gesetz scheffeln die Versicherungsgesellschaften im BVG bereits heute Milliarden, trotz Umwandlungssatz von 6,8%. Nun soll der Umwandlungssatz gesenkt werden – das Gewinnpotenzial der Versicherer wird noch grösser. Nichts hingegen wird unternommen, um die Abzockerei mit überrissenen Risikoprämien und miserablen Verzinsungen zu unterbinden.
Stefan Giger ist ehem. Generalsekretär des VPOD und ehem. Mitglied der Eidg. Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV
In Aarau haben im Februar rund hundert Menschen mit einem Abendspaziergang vom Bahnhof Aarau zum Kultur- und Kongresshaus ein Zeichen gesetzt (hier gehts zum Artikel in der Aargauer Zeitung). Für Renten, die wieder zum Leben reichen müssen – insbesondere auch für Frauen, und für eine starke AHV überhaupt.
Denn die AHV ist die einzige Altersvorsorgeeinrichtung, die auch für die Normal- und Geringverdienenden eine Existenz im Alter ermöglicht. 92% der Versicherten erhalten mehr Geld aus der AHV zurück, als sie während ihrem Erwerbsleben eingezahlt haben. Die „Giesskanne“, wie sie von den Gegnern genannt wird, funktioniert genau so, wie sie funktionieren soll – weil sie soldiarisch aufgefüllt wird.
Die Renten in der zweiten Säule (BVG) hingegen schmelzen für die Versicherten seit Jahren dahin, und noch in diesem Jahr werden wir über eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes abstimmen. Und immer noch jede dritte Frau, die heute das Pensionsalter erreicht, hat keine BVG-Rente. Für sie gibt es nur die AHV. Die AHV ist die einzige Altersversicherung, die einen Ausgleich bei den sehr ungleich verteilten Einkommen schafft und die Kinderbetreuung berücksichtigt.
Jährlich werden in der AHV gegen 22 Milliarden Franken von oben nach unten umgelegt. An der AHV verdienen Banken und Versicherer fast nichts. Beides erklärt, warum Letztere ein Interesse an einer prekären AHV haben: Ist die Bevölkerung über den Zustand der AHV besorgt, legen die Menschen ihre Ersparnisse aus Furcht vor Altersarmut privat an: In den teuren und für die Anbieter sehr rentablen Vorsorgeprodukten der Banken und der Versicherer.
Sehr zu empfehlen ist dazu der Dokumentarfilm „Das Protokoll“ (2022) über die Entstehung der Altersvorsorge in unserem Land, über die Interessen, die hinter den drei Säulen unseres Systems stehen und über 20 Milliarden Franken, die im Jahr 2002 aus Profiten der 2. Säule – dem Alterskapital der Versicherten – spurlos verschwunden sind:
Die Argumente der Gegner einer 13. AHV-Rente übrigens sind seit 1947, also noch vor der Einführung der AHV im Jahr 1948, exakt die gleichen geblieben: Die AHV sei nicht finanzierbar, mehr AHV laste auf dem Buckel der künftigen Renter:innen, die AHV sei eine Giesskanne, die die meisten Rentner:innen gar nicht nötig hätten und den Falschen zugute komme:
Fakt ist: Die 13. AHV-Rente ist finanzierbar. Verschiedene konkrete und finanzierbare Varianten werden bereits diskutiert. Es ist also eine Frage des politischen Willens.
Fakt ist: Die AHV-Renten reichen nicht mehr zum Leben. Mieten, Krankenkassenprämien, Strom, Energieträger und Lebensmittel sind in den vergangenen Jahren immer teurer geworden. Der Mischindex, der für den Teuerungsausgleich in der AHV zur Anwendung kommt, berücksichtig nicht alle diese Mehrkosten, insbesondere die steigenden Krankenkassenprämien nicht. Die Rentenlücke, die insgesamt bis zum Ende dieses Jahres entsteht, umfasst eine ganze Monatsrente.
Diese muss kompensiert werden. Und damit wird das Vertrauen in die AHV gestärkt. Beides kommt denen zugute, die es brauchen. Zum grössten Teil finanziert von denen, die es nicht brauchen. Die gegen eine solide AHV sind, die ihren Verfassungsauftrag erfüllt. Aus Gründen.
Die Reformvorlage AHV 21 beinhaltet einerseits eine Änderung des AHV-Gesetzes, welche insbesondere die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre vorsieht. Andererseits soll auch eine Zusatzfinanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte erreicht werden. Es gibt aber bessere und insbesondere sozialverträgliche Möglichkeiten, um gute AHV-Renten für alle zu finanzieren. Wir müssen jetzt zwingend diese Lösungen weiterverfolgen und der Reform AHV 21 eine Absage verpassen, denn die AHV ist eine unserer wichtigsten und besten Sozialversicherungen. Wir sollten sie stärken und ausbauen, anstatt mit Abbaumassnahmen eine der wichtigsten sozialen Errungenschaft der Schweiz zu schwächen.
Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen!
Der Bund erhebt auf Zinseinkommen aus Obligationen die Verrechnungssteuer. Diese wird zurückerstattet, wenn die Zinseinkommen in der Steuererklärung angegeben werden. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer soll nun diese Steuer auf Oblgationen abgeschafft werden. Wer hingegen ein Sparkonto hat, bleibt weiterhin der Verrechnungssteuer unterstellt. Das verstösst gegen alle Gerechtigkeitsgrundsätze und die Steuervorgaben in der Bundesverfassung und es öffnet der Steuerhinterziehung für Vermögende Tür und Tor. Weiter wird die Abschaffung jährlich zu Steuerausfällen von mehreren hundert Millionen Franken führen. Da keine Gegenfinanzierung vorgesehen ist, wird wohl die Bevölkerung dafür bezahlen müssen – entweder in Form von höheren Gebühren und Abgaben oder in Form eines Leistungsabbaus. Die Teuerung hat in den letzten Monaten massiv zugenommen und die Preise sowie die Krankenkassenprämien steigen an. Deshalb ist es zurzeit umso wichtiger dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmenden nicht noch stärker belastet werden.
Die Medien sind im Laufe der vergangenen Jahre vermehrt unter finanziellen Druck geraten, da sie ihre Werbeeinnahmen an internationale Internetplattformen verlieren. Seit 2003 sind über 70 Zeitungen verschwunden, viele lokale und regionale Medien sind akut bedroht. Aufgrund dieser besorgniserregenden Entwicklung hat der Bund ein Massnahmenpaket geschnürt, welches eine diverse und flächendeckende mediale Grundversorgung garantiert. Einerseits soll die indirekte Presseförderung ausgebaut werden, andererseits sollen neu auch Online-Medien gefördert sowie Lokalradios und das Regionalfernsehen finanziell stärker unterstützt werden. Zudem sollen auch Nachrichtenagenturen und die Ausbildung der Journalist:innen finanziell unterstützt werden. Durch den degressiven Einsatz der Fördergelder wird zusätzlich grantiert, dass kleine Medien stärker von den Unterstützungen profitieren können, als grosse Medienkonzerne.
ArbeitAargau hat die Ja-Parole zum Medienpaket beschlossen, weil eine vielfältige und flächendeckende Medienlandschaft für eine starke Demokratie unabdingbar ist. Die professionelle, differenzierte und unabhängige Berichterstattung ist Ausdruck der Meinungsfreiheit und fördert gleichzeitig die demokratische Auseinandersetzung sowie die Meiungsbildung landesweit, aber auch regional und kommunal. Aufgrund dieses Stellenwerts der Medien sind sie zurecht als Teil des Service Public zu qualifizieren, was wiederum staatliche Unterstützungsleistungen nicht nur rechtfertigt, sondern genauso notwendig macht. Die Unabhängigkeit der Medien wird durch das Massnahmenpaket gestärkt, da sie dadurch auf inhaltlich bedingungslose Unterstützung bauen können. Hinzu kommt, dass unter dem finanziellen Druck in der Medienbranche nicht nur die Vielfalt und die Qualität der Berichterstattung leiden, sondern genauso die Arbeitnehmenden – denn die Löhne sinken, Arbeitsbedingungen verschlechtern sich und Arbeitsplätze werden abgebaut. Die Beschäftigten in diesem Sektor müssen geschützt werden!