Für eine starke AHV. Aus Gründen.

Rund 100 Personen haben am 13. Februar in Aarau ein starkes Zeichen gesetzt für ein Ja zur 13. AHV-Rente. Aus gutem Grund.

Der Abstimmungstag am 3. März rückt näher. In Aarau haben am 13. Februar rund hundert Menschen mit einem Abendspaziergang vom Bahnhof Aarau zum Kultur- und Kongresshaus ein Zeichen gesetzt (hier gehts zum Artikel in der Aargauer Zeitung). Für Renten, die wieder zum Leben reichen müssen – insbesondere auch für Frauen, und für eine starke AHV überhaupt.

Denn die AHV ist die einzige Altersvorsorgeeinrichtung, die auch für die Normal- und Geringverdienenden eine Existenz im Alter ermöglicht. 92% der Versicherten erhalten mehr Geld aus der AHV zurück, als sie während ihrem Erwerbsleben eingezahlt haben. Die „Giesskanne“, wie sie von den Gegnern genannt wird, funktioniert genau so, wie sie funktionieren soll – weil sie soldiarisch aufgefüllt wird.

Die Renten in der zweiten Säule (BVG) hingegen schmelzen für die Versicherten seit Jahren dahin, und noch in diesem Jahr werden wir über eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes abstimmen. Und immer noch jede dritte Frau, die heute das Pensionsalter erreicht, hat keine BVG-Rente. Für sie gibt es nur die AHV. Die AHV ist die einzige Altersversicherung, die einen Ausgleich bei den sehr ungleich verteilten Einkommen schafft und die Kinderbetreuung berücksichtigt.

Jährlich werden in der AHV gegen 22 Milliarden Franken von oben nach unten umgelegt. An der AHV verdienen Banken und Versicherer fast nichts. Beides erklärt, warum Letztere ein Interesse an einer prekären AHV haben: Ist die Bevölkerung über den Zustand der AHV besorgt, legen die Menschen ihre Ersparnisse aus Furcht vor Altersarmut privat an: In den teuren und für die Anbieter sehr rentablen Vorsorgeprodukten der Banken und der Versicherer.

Sehr zu empfehlen ist dazu der Dokumentarfilm „Das Protokoll“ (2022) über die Entstehung der Altersvorsorge in unserem Land, über die Interessen, die hinter den drei Säulen unseres Systems stehen und über 20 Milliarden Franken, die im Jahr 2002 aus Profiten der 2. Säule – dem Alterskapital der Versicherten – spurlos verschwunden sind:

Das Protokoll (2022, 50 min.)

vimeo.com/760962529

Die Argumente der Gegner einer 13. AHV-Rente übrigens sind seit 1947, also noch vor der Einführung der AHV im Jahr 1948, exakt die gleichen geblieben: Die AHV sei nicht finanzierbar, mehr AHV laste auf dem Buckel der künftigen Renter:innen, die AHV sei eine Giesskanne, die die meisten Rentner:innen gar nicht nötig hätten und den Falschen zugute komme:

 

Fakt ist: Die 13. AHV-Rente ist finanzierbar. Verschiedene konkrete und finanzierbare Varianten werden bereits diskutiert. Es ist also eine Frage des politischen Willens.

Fakt ist: Die AHV-Renten reichen nicht mehr zum Leben. Mieten, Krankenkassenprämien, Strom, Energieträger und Lebensmittel sind in den vergangenen Jahren immer teurer geworden. Der Mischindex, der für den Teuerungsausgleich in der AHV zur Anwendung kommt, berücksichtig nicht alle diese Mehrkosten, insbesondere die steigenden Krankenkassenprämien nicht. Die Rentenlücke, die insgesamt bis zum Ende dieses Jahres entsteht, umfasst eine ganze Monatsrente.

Diese muss kompensiert werden. Und damit wird das Vertrauen in die AHV gestärkt. Beides kommt denen zugute, die es brauchen. Zum grössten Teil finanziert von denen, die es nicht brauchen. Die gegen eine solide AHV sind, die ihren Verfassungsauftrag erfüllt. Aus Gründen.