Frauen haben genug gewartet!

Gemeinsam mit einer breiten Allianz aus Parteien und Frauenorganisationen hat ArbeitAargau am 12. Juni 3'281 von den Gemeinden beglaubigte Unterschriften für seine Initiative "Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!" bei der Aargauer Staatskanzlei eingereicht. Die Initiative ist formell zustande gekommen.

 

Die Revision des Gleichstellungsgesetzes mit der Verpflichtung zur Lohnanalyse, die am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, bringt eine der zentralen Forderungen der Gleichstellung nicht weiter: Gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Mit der laschen Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes wird dieses Anliegen verschleppt. Die sozialpolitischen Folgen für die Bevölkerung sind gewichtig. Lohnungleichheit führt gemeinsam mit weiteren Faktoren zu mehr Altersarmut, tiefen Renten, schlechterer Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit zu mehr Fachkräftemangel. Und nicht zuletzt führt Lohnungleichheit zu höheren Kosten für die Allgemeinheit bei den Sozialausgaben, um die finanziellen Lücken, die Lohnungleichheiten in einem Erwerbsleben hinterlassen, zu schliessen.

Lohnanalysen müssen heute erst ab 100 Mitarbeitenden durchgeführt werden, eine einmalige Durchführung bei Einhaltung reicht und Konsequenzen für Verstösse gibt es keine. Das Gesetz wird im Juli 2032 sogar ausser Kraft gesetzt («Sunset-Klausel»). Bis anschliessend analysiert sein wird, dass sich nichts geändert hat, soll also ein weiteres Jahrzehnt ins Land gehen, in dem Frauen Monat für Monat 18% oder 1’500 Franken („erklärter“ Lohnunterschied) respektive 8% oder 724 Franken („unerklärter“ Lohnunterschied) weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen (Quelle: BFS).

In unserem Kanton gibt es zudem seit 2018 „aus Spargründen“ (der Kanton rechnet in Tat und Wahrheit seit Jahren mit Millionenüberschüssen ab) keine Fachstelle für Gleichstellung mehr, die für die Bevölkerung, die Verwaltung, die Unternehmen, die Institutionen und die Vereine eine professionelle Gelichstellungsarbeit leisten müsste – wie es die UNO von den Kantonen fordert.

Die Initiative will, dass Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen Lohnanalysen durchführen müssen. Unternehmen, die die Lohnanalysen nicht erfüllen, sollen auf geeignete Weise sanktioniert werden können. Eine Fachstelle für Gleichstellung braucht es, um die Anliegen der Gesellschaft im Kanton Aargau mit Blick auf Gleichstellungsfragen angemessen abzubilden und die Umsetzung des Gleichstellungsgesetztes sicherzustellen.

Sowohl der Regierungsrat wie auch der Grosse Rat sahen angesichts bisheriger politischer Vorstösse zum Thema Lohngleichheit oder zum Erhalt der Fachstelle für Gleichstellung keinen Handlungsbedarf – das Thema Gleichstellung tritt im Kanton Aargau an Ort, die in der Bundesverfassung garantierten Anliegen der Frauen werden auf die lange Bank geschoben, weshalb es diese Initiative braucht.

Die Unterschriftensammlung wurde am 14. Juni 2023 gestartet. Das Sammeln auf der Strasse und die Gespräche mit der Bevölkerung zeigten, dass das Anliegen auf breite Zustimmung stösst. Die Initiative wurde unterstützt von den 18 Mitgliedsverbänden von ArbeitAargau sowie der Gewerkschaft syna, der SP, den Grünen, den Mitte Frauen, dem Feministischen Streikkollektiv Aargau, dem Aargauischen Katholischen Frauenbund, frauenaargau, den Aargauischen Gemeinnützigen Frauenvereinen sowie der Frauenzentrale Aargau.

 

Medienmitteilung als pdf

Zum Bericht in der AargauerZeitung vom 13. Juni 2024: Damit die Lohngleichheit kein Papiertiger bleibt

Fotos: (C) Peter Pauli