ArbeitAargau sagt Nein zur BVG-Vorlage am 22. September
ArbeitAargau stellt sich klar gegen die BVG-Vorlage, über die am 22. September 2024 abgestimmt wird. Zur Biodiversitätsinitiative hat der Dachverband der Arbeitnehmenden keine Parole gefasst.
Der Vorstand von ArbeitAargau stimmt mit einer deutlichen Mehrheit für ein Nein zur BVG-Vorlage – Ja-Stimmen gab es keine. ArbeitAargau wird sich folglich gemeinsam mit einem Organisationskomitee aus Mitgliedsverbänden, Parteien und Organisationen in den Abstimmungskampf einbringen. Die enstprechenden Vorbereitungen dazu laufen.
Die Nachteile für die Versicherten sind mit dieser Reform zu gross und die Begründung für deren Notwendigkeit ist nicht mehr aktuell. Die Berufliche Vorsorge (2. Säule) wurde vom Gesetzgeber ursprünglich als nichtgewinnorientierte Sozialversicherung konzipiert. Dennoch hat sich im Schatten der 2. Säule ein privates, lukratives Finanz-Geschäft eingerichtet, das Jahr für Jahr fast jeden fünften Franken der jährlich ausbezahlten Renten-und Kapitalsumme aus der Zweiten Säule abzweigt. Die Verwaltungskosten der Pensionskassen, der Banken, Vermögensverwalter, Anlage- und Hedgefonds sind stossend: Gemäss Erhebung nach Standard der Pensionskassen-Oberaufsichtskommission OAK beliefen sich diese im Jahr 2021 auf 8.15 Milliarden Franken. Das sind gewaltige Summen, die den Versicherten Monat für Monat im Geldbeutel fehlen.
Nur schon vor diesem Hintergrund wäre eine Senkung des Umwandlungssatzes, also eine flächendeckende Rentenkürzung von 6.8 % auf 6%, wie sie die Reform vorsieht, nicht nachvollziehbar. Die 2. Säule steht noch dazu auf einem äusserst stabilen Sockel: 1’300 Milliarden Franken sind in den BVG-Einrichtungen der Zweiten Säule sicher angespart und staatlich überwacht. Mit dem Ende der (historisch bislang einzigen) Negativzinsphase ist auch die Begründung, dass die „Jungen für die Alten“ zahlen würden, seit 2022 nicht mehr gegeben. Auch diese Zahlen liegen amtlich bestätigt vor.
Die Reform verspricht Geringverdiener:innen und Frauen mit Erwerbsunterbrüchen eine bessere Rentenabdeckung. Wer bisher als Teilzeit-Arbeitende:r, mit mehreren Jobs oder als Frau mit Berufsunterbrüchen weniger als rund 25‘000 Franken Jahreseinkommen verdiente, erhält keine Rente aus der Zweiten Säule. Dieses Problem ist unbestritten und muss nach einem Nein bei der Abstimmung zügig angegangen werden. Die BVG-Revision brächte hier mutmasslich für wenige eine Verbesserung. Die Nachteile für die grosse Mehrheit der Versicherten und sogar eines grossen Teils derjenigen, die gemäss den Befürwortern profitieren würden, wiegen jedoch zu schwer, um dieser Reform zustimmen zu können.