Abstimmung

Abstimmungen am 25. September 2022

Am 25. September 2022 sind wieder Abstimmungen. ArbeitAargau hat die Abstimmungsparolen gefasst: Zweimal Nein zur Reformvorlage AHV 21 und Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer!

2 x Nein zur Reformvorlage AHV 21!

Die Reformvorlage AHV 21 beinhaltet einerseits eine Änderung des AHV-Gesetzes, welche insbesondere die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre vorsieht. Andererseits soll auch eine Zusatzfinanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte erreicht werden. Es gibt aber bessere und insbesondere sozialverträgliche Möglichkeiten, um gute AHV-Renten für alle zu finanzieren. Wir müssen jetzt zwingend diese Lösungen weiterverfolgen und der Reform AHV 21 eine Absage verpassen, denn die AHV ist eine unserer wichtigsten und besten Sozialversicherungen. Wir sollten sie stärken und ausbauen, anstatt mit Abbaumassnahmen eine der wichtigsten sozialen Errungenschaft der Schweiz zu schwächen.

 

Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen!

Der Bund erhebt auf Zinseinkommen aus Obligationen die Verrechnungssteuer. Diese wird zurückerstattet, wenn die Zinseinkommen in der Steuererklärung angegeben werden. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer soll nun diese Steuer auf Oblgationen abgeschafft werden. Wer hingegen ein Sparkonto hat, bleibt weiterhin der Verrechnungssteuer unterstellt. Das verstösst gegen alle Gerechtigkeitsgrundsätze und die Steuervorgaben in der Bundesverfassung und es öffnet der Steuerhinterziehung für Vermögende Tür und Tor. Weiter wird die Abschaffung jährlich zu Steuerausfällen von mehreren hundert Millionen Franken führen. Da keine Gegenfinanzierung vorgesehen ist, wird wohl die Bevölkerung dafür bezahlen müssen – entweder in Form von höheren Gebühren und Abgaben oder in Form eines Leistungsabbaus. Die Teuerung hat in den letzten Monaten massiv zugenommen und die Preise sowie die Krankenkassenprämien steigen an. Deshalb ist es zurzeit umso wichtiger dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmenden nicht noch stärker belastet werden.


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