Wirtschaft und Arbeitsmarkt
Ein Typ namens Feierabend wird vermisst
Ein liebgewonnener Freund geht mehr und mehr verloren - der wohlverdiente Feierabend. Als Mitglieder der Kommission Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik sagen wir NEIN zu den parlamentarischen Angriffen auf das Arbeitsgesetz. Die Arbeitnehmenden strampeln schon heute kräftig im Hamsterrad des Arbeitsmarktes. Deshalb ist Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wichtiger denn je.
Die Kommission wird im Frühjahr eine Resolution zur Flexibilisierung der Arbeitszeit an die Delegiertenversammlung einreichen. Die Bürgerlichen verlangen mehr Flexibilität. Sie wollen das Arbeitsgesetz fit machen für die Industrie 4.0. Ausweiten von Höchtsarbeitszeiten pro Tag und Woche, Aufhebung von Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot, Verletzung von Ruhe- und Pausenzeiten und die Abschaffung der Arbeitszeiterfassung sollen es richten. Doch wem dient dies am meisten? Wohl eher dem Arbeitgeber als den Arbeitnehmenden. Wir sind der Meinung, dass das Arbeitsgesetz schon heute flexible Arbeitsmodelle ermöglich und auch Homeoffice problemlos möglich ist.
Die Psyche kommt immer mehr unter Druck
Gemäss einer Statistik von Arbeitsmedizinern sind 84% von betrieblichen Absenzen krankheitsbedingt. Arbeitszeit und Freizeit vermischen sich immer mehr. Erholung und Entspannung werden kürzer oder verschwinden zeitweise ganz. Man will Familie und Beruf gerecht werden, alles unter einen Hut bringen und nichts vernachlässigen. Doch plötzlich fällt das ‚Abschalten‘ immer schwerer und führt zu Schlafstörungen. Es drohen Überlastung und psychosomatische Belastungsstörungen. Auf die Dauer macht das den Menschen krank.
Schlagwörter wie Digitalisierung, Globalisierung, Industrie 4.0, Innovation etc. fliegen uns täglich um die Ohren und stellen uns vor neue Herausforderungen. Jetzt stehen die Arbeitgeber in der Verantwortung. Sie sollen soziale Verantwortung übernehmen und Rahmenbedingungen schaffen, welche ihrem wichtigsten Kapital – ihren Mitarbeitenden die Vereinbarkeit von Arbeit und Freizeit erlaubt.
Das Arbeitsgesetz dient dem Schutz von Arbeitnehmenden. Die Planbarkeit der Arbeit sowie geregelte Arbeitszeiten sind ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsschutzes. Vielleicht treffen wir dann auch wieder unseren Kollegen – den Feierabend – öfters an.
Sandra Bruhin, Co-Päsidentin der Kommission Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik