Abstimmung

Nein zur Abschaffung der Stempelsteuer!

Am 13. Februar 2022 wird über die Abschaffung einer der drei Stempelsteuern, der Emissionsabgaben, abgestimmt. ArbeitAargau wehrt sich gegen die erneute steuerliche Privilegierung der Grosskonzerne und hat die Nein-Parole beschlossen.

Stempelabgaben sind Steuern, die auf die Ausgabe und den Handel mit Wertschriften erhoben werden. Der Bund erhebt drei Arten von Stempelabgaben: Die Emissionsabgabe, die Umsatzabgabe und die Abgabe auf Versicherungsprämien. Alle Stempelabgaben zusammen tragen jährlich etwa 2,2 Milliarden Franken zum Bundeshaushalt bei.

Emissionsabgaben werden erhoben, wenn ein Unternehmen Eigenkapital beschafft, indem es Aktien oder dergleichen ausgibt. Diese Steuer beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals und wird nur auf Beträge über einer Million Franken erhoben. Das Parlament hat beschlossen, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen, wogegen das Referendum ergriffen wurde. Das Referendum kam zustande, weshalb am 13. Februar 2022 über die Gesetzesänderung abgestimmt wird.

Mit der Abschaffung der Emissionsabgabe wird ein erneutes Steuerprivileg für Reiche und den gesamten Finanzsektor geschaffen. Da die Emissionsabgabe nur auf Beträge von über einer Million Franken erhoben wird, könnten primär Grosskonzerne, Banken und Versicherungen von einer Abschaffung profitieren. Gleichzeitig wäre der Bund mit Steuerausfällen von rund 250 Millionen jährlich konfrontiert. Diese Lücke in der Staatskasse führt zwangsläufig zu höheren Steuern bei den Bürger:innen sowie zum wiederholten Abbau staatlicher Leistungen.

Dieser desaströsen Entwicklung in der Steuerpolitik muss endlich Einhalt geboten werden! ArbeitAargau lehnt die Abschaffung der Stempelsteuern entschieden ab, weil davon nur die Reichen von erneuten Steuerprivilegien profitieren, während die Arbeitnehmenden leer ausgehen und sich zusätzlich mit einer verstärkten Abbaupolitik konfrontiert sehen. Anstatt nun auf 250 Millionen Steuereinnahmen pro Jahr zu verzichten, wäre es vielmehr an der Zeit, mit diesem offensichtlich vorhandenen Geld Massnahmen zu initiieren, welche auch den Arbeitnehmenden wieder zugutekommen, wie beispielsweise die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen und der Krankenkassenprämienverbilligung, sinnvolle Investitionen in die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie in die Fachkräfteförderung.

 

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