Medienmitteilung

Kein dritter Verkaufssonntag im Aargau!

Aktuell läuft die Vernehmlassung des Kantons zur Anpassung des EG Arbeitsrecht mit dem Ziel, den Sonntag als arbeitsfreien Tag im Aargau weiter zu schwächen. Die Vorlage basiert auf unersichtlichem Bedarf. ArbeitAargau lehnt sie entschieden ab.

Mit der geplanten Änderung des EG ArR sollen die Aargauer Gemeinden künftig zusätzlich einen dritten Sonntag im Jahr bestimmen können, an dem Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen. ArbeitAargau lehnt die Einführung eines dritten Verkaufssonntages als Schwächung des Arbeitnehmendenschutzes klar ab.

Bedarf nicht ersichtlich

ArbeitAargau kann nicht nachvollziehen, warum ein weiterer bewilligungsfreier Sonntagsverkauf flächendeckend eingeführt werden soll, wo nur einzelne Gemeinden einen Bedarf aufgrund von traditionellen Anlässen haben und diese in der Vergangenheit auch problemlos bewilligt und durchgeführt werden konnten.

Das Aargauer Stimmvolk hat 2010 die Einführung von vier bewilligungsfreien Sonntagen in einem Referendum klar abgelehnt, in der Folge wurden dennoch deren zwei eingeführt. Die nun vorliegende Gesetzesänderung versucht den demokratischen Entscheid zu unterlaufen und den Sonntagsverkauf zu erweitern.

Arbeitsbedingungen im Verkauf bereits heute prekär

Die Arbeitsbedingungen im Detailhandel sind in Bezug auf den Lohn, die Arbeitszeiten und die Arbeitsintensität oft prekär und belastend. Die Arbeitnehmenden im Detailhandel sind bereits jetzt in hohem Masse von flexibilisierten und deregulierten Arbeitsplänen belastet. Diesen Arbeitnehmenden noch mehr gesetzlich geschützte und damit auch planbare Ruhetage wegzunehmen, ist nicht gerechtfertigt und nicht akzeptabel.

Die Untergrabung des Sonntags als Ruhetag ist begleitet von einer allgemeinen Ausdehnung der Öffnungszeiten: Die Schichten fangen heute früher an und hören erst spät auf. Den Sonntag als arbeitsfreien Tag zu schwächen bedeutet, die Vereinbarkeit von Familien-/Privatleben und Beruf weiter zu erodieren.

Schweizweit sehen wir, wie die Ladenöffnungszeiten im Verkauf kontinuierlich über Verordnungen ausgedehnt werden. Die Folgen für die psychische und physische Gesundheit der Arbeitnehmenden sind bekannt. Was es braucht, ist folglich nicht weniger, sondern mehr Schutz der Arbeitnehmenden.

Die Vernehmlassungsantwort von ArbeitAargau als pdf


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