Medienmitteilung

Fokus muss bei den Arbeitnehmenden und nachhaltigen Strategien liegen

ArbeitAargau begrüsst das Vorgehen des Kantons Aargau betreffend Strom- und Gasmangellage weitestgehend und ist insbesondere erfreut über die enge Zusammenarbeit des Departements Volkswirtschaft und Inneres mit den Sozialpartner:innen.

Die Energieversorgung ist keine Selbstverständlichkeit – in den kommenden Monaten droht eine Strom- und Gasmangellage. ArbeitAargau begrüsst die Ausarbeitung von Massnahmenkatalogen durch Bund und Kanton, um der Situation möglichst gut vorbereitet zu begegnen.

Arbeitnehmendenverbände und Gewerkschaften fordern schon lange mehr Service Public in der Energieversorgung – jetzt erst recht!

Für ArbeitAargau ist schon lange klar: die Energieversorgung muss in der Verantwortung von Bund und Kantonen liegen. Es braucht in Zukunft mehr Service Public – auch im Energiebereich. Die schon lange geforderte Solaroffensive muss endlich gestartet, Fernwärmesysteme müssen ausgebaut und Programme zur Energieeffizienz ausgearbeitet werden. Wichtig ist dabei auch, dass die alternativen Stromquellen für alle Bevölkerungsschichten zugänglich gemacht werden. „Diese Forderungen verlieren auch in einer akuten Mangellage keineswegs an Bedeutung – der Fokus muss auf nachhaltigen Strategien und langfristige Lösungen gerichtet werden“, so Selina Egger, Geschäftsführerin ArbeitAargau. Dass in einer Mangellage auch kurzfristige Massnahmen ergriffen werden müssen, welche prioritär die akuten Nachfrage- und Angebotsdifferenzen ausgleichen, ist nachvollziehbar. Jedoch muss der Rückgriff auf fossile Energiequellen als letztes Mittel in Betracht gezogen werden, weshalb ArbeitAargau die Reaktivierung des Reservekraftwerks in Birr zurzeit ablehnt.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen dürfen weder aufgeweicht noch aufgehoben werden

Sollte der Bund von seiner Kompetenz Gebrauch und Notrecht anwendbar machen, wird ArbeitAargau die Entwicklung einer allfälligen Flexibilisierung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen genau beobachten und wo nötig bekämpfen. Die Ansprüche und Rechte der Arbeitnehmenden dürfen keinesfalls aufgeweicht oder sogar ausser Kraft gesetzt werden. Die zu ergreifenden Massnahmen müssen sich im Rahmen der aktuellen gesetzlichen, gesamt- und normalarbeitsvertraglichen Bestimmungen bewegen.

ArbeitAargau ist erfreut über die enge Zusammenarbeit zwischen Kanton und Wirtschaft

Dass das Departement für Volkswirtschaft und Inneres ein Gremium mit Vertreter:innen aus Wirtschaft und Arbeitnehmendenorganisationen schafft, erfreut ArbeitAargau. Ein regelmässiger Austausch über aktuelle Situationen und Bedürfnisse ist enorm wichtig, um diese Herausforderung mit geeinten Kräften zu meistern.

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