Medienmitteilung

Umsetzung nicht gefährden

ArbeitAargau hat sich an der Anhörung zum neuen Aargauer Lehrplan beteiligt. Der Einführung eines Lehrplans auf Grundlage des Lehrplan 21 kann der Arbeitnehmendendachverband grundsätzlich zustimmen. Für die Mehrleistungen werden aber genügend Ressourcen benötigt, um eine qualitativ gute Umsetzung gewährleisten zu können. Sonst muss die Einführung aufgeschoben werden.

ArbeitAargau hat an der Anhörung zum neuen Aargauer Lehrplan teilgenommen. Grundsätzlich steht der Arbeitnehmendendachverband der Einführung eines neuen Lehrplans auf der Grundlage des Lehrplan 21 positiv gegenüber. Trotzdem kann ArbeitAargau der vorgesehenen Umsetzung des neuen Aargauer Lehrplans in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Grund für die Unzufriedenheit ist die Finanzierung. Der neue Lehrplan und die vorgeschlagene Stundentafel verlangen von den Schulen und Lehrpersonen erhebliche Mehrleistungen, welche politisch und gesellschaftlich erwünscht sind (beispielsweise der Staatskundeunterricht). Diese Zusatzleistungen können nicht kostenneutral erbracht werden, insbesondere weil die gesetzlich festgelegte Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen bereits heute deutlich überschritten wird. Um eine gleichbleibende Qualität bei der Betreuung der Kinder und Jugendlichen, trotz zusätzlichen Anforderungen, zu gewährleisten, braucht es zusätzliche Personalressourcen. Auch die Gesamtbelastung der Schülerinnen und Schüler muss im Auge behalten werden.

Falls keine zusätzlichen Ressourcen durch den Kanton zur Verfügung gestellt werden, schlägt ArbeitAargau eine Aufschiebung der Einführung des neuen Aargauer Lehrplans oder eine Anpassung der Anzahl der Pflichtlektionen für die Kinder und Jugendlichen vor.

Medienmitteilung (PDF)

Anhörungsantwort ArbeitAargau (PDF)


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