Medienmitteilung
SV17: Sozialer Ausgleich zwingend!
ArbeitAargau lehnt generelle und neue Steuersenkungen als Kompensation für Holdingprivilegien ab. Förderung von Forschung und Entwicklung soll gezielt und nicht mit Steuerabzügen im Giesskannenprinzip geschehen. ArbeitAargau stimmt einer Reform nur zu, wenn gleichzeitig ein substanzieller, sozialer Ausgleich für die Bevölkerung im Aargau damit einhergeht.
Steuerwettbewerb nicht anheizen
Die Steuervorlage 17 ist grundsätzlich notwendig, um die international geächteten Holdingprivilegien abzuschaffen. Um den Kantonen Ausgleichsmassnahmen für Holdinggesellschaften zu ermöglichen, ist ein erhöhter Kantonsanteil an den Bundessteuern vorgesehen. Der erhöhte Bundesbeitrag darf nach Ansicht von ArbeitAargau keinesfalls dazu verwendet werden, generelle Steuersenkungen vorzunehmen und damit den interkantonalen Steuerwettbewerb weiter anzuheizen.
Da kein Kanton über weniger Statusgesellschaften verfügt als der Aargau, sind im Kanton Aargau aus Sicht von ArbeitAargau keine Steuersenkungen notwendig. 98% der Unternehmen im Kanton sind nicht vom Wegfall der Holdingprivilegien betroffen, profitieren mit dem vorliegenden Vorschlag des Regierungsrats aber von gewaltigen Mitnahmeeffekten. Das lehnt ArbeitAargau ab.
Forschung und Entwicklung stärken, aber nicht mit Steuerabzügen
ArbeitAargau anerkennt die Wichtigkeit der Standortförderung im Kanton Aargau für die Firmen, welche im Bereich Forschung und Entwicklung tätig sind. Eine wirksame und gezielte Förderung geschieht aber über die Standortförderung, die Hightech-Strategie und den Forschungs-Park Innovaare. Diese Innovationstreiber gilt es zu stärken. Mit generellen Steuersenkungen im Giesskannenprinzip profitieren hingegen gewinnstarke und grosse Unternehmen und nicht die KMU mit wenig oder keinem Gewinn. Deshalb lehnt ArbeitAargau die neuen Steuerinstrumenten ab, da damit kaum nachhaltig positive Effekte auf dem Arbeitsmarkt erzielt werden können.
Ohne sozialpolitische Kompensation droht Nein an der Urne
ArbeitAargau wird der Steuervorlage nur dann zustimmen können, wenn gleichzeitig Kompensationen im sozialpolitischen Bereich für natürliche Personen vorgesehen sind, welche gezielt die mittleren und tiefen Einkommen entlasten. Möglich wäre beispielsweise eine Anhebung der individuellen Prämienverbilligungen womit gezielt Familien entlastet werden können.
Dazu Irène Kälin, Präsidentin von ArbeitAargau: „Der vorliegende Vorschlag zeigt, dass finanzieller Spielraum vorhanden ist um die Lebenssituation der Arbeitnehmenden im Kanton zu verbessern. Noch fehlt dazu der Regierung offenbar der Wille.“ Rund 50% der Kantone sehen sozialpolitische oder sonstige Kompensationen für natürliche Personen vor. Im Kanton Bern ist eine Vorlage ohne sozialen Ausgleich kürzlich deutlich vom Volk verworfen worden.