Medienmitteilung

Streichung des freien halben Tages am 1. Mai für das Kantonspersonal

Mit der Überweisung der Motion von Vertretern der SVP und der FDP zur Streichung des 1. Mai als freier halber Tag für das Kantonspersonal betreibt die rechtskonservative Mehrheit im Grossen Rat Symbolpolitik auf dem Buckel des kantonalen Staatspersonals.

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat in seiner heutigen Sitzung eine Motion zur Streichung des halben Freitages am 1. Mai für Kantonsangestellte an den Regierungsrat überwiesen. Die Überweisung ermöglicht es nun, Änderungen der Regelung zum 1. Mai in die Revision des Aargauer Personalgesetzes einfliessen zu lassen.

ArbeitAargau und der Aargauische Gewerkschaftsbund werten die Überweisung der Motion als Frontalangriff auf die Arbeitnehmendenbewegung. Die bürgerliche Mehrheit im Parlament betreibt mit der Streichung dieses seit Jahrzehnten statuierten Freitag, der die Teilnahme an die Feierlichkeiten zum Tag der Arbeit ermöglichen soll, eine üble Symbolpolitik auf dem Buckel der eigenen Angestellten.

Der 1. Mai ist ein wichtiges Datum für die Arbeitnehmendenbewegung. Er dient der Erinnerung vergangener Kämpfe für bessere Arbeitsbedingungen und erlaubt Arbeitnehmenden auch heute, für die Verbesserung ihrer Bedingungen zu demonstrieren. Die Möglichkeit zu entziehen, an Demonstrationen und Feierlichkeiten am Tag der Arbeit teilzunehmen, ist unfair und zielt darauf ab, den gewerkschaftlichen Organisationsgrad der Kantonsangestellten und somit die Arbeitnehmenden- und Gewerkschaftsbewegung als Ganzes zu schwächen. Dieser Entscheid könnte überdies dazu führen, dass auch weitere Unternehmen oder auch Gemeinden, welche den 1. Mai als ganzen oder halben freien Tag gewähren, diesen nun streichen, zum Nachteil vieler Arbeitnehmenden, welche im Kanton Aargau beschäftigt sind.

ArbeitAargau und der Aargauische Gewerkschaftsbund fordern, dass der Tag der Arbeit weiterhin ein freier halber Tag für Kantonsangestellte bleibt, und dass er darüber hinaus als kantonaler Feiertag für alle Arbeitnehmenden anerkannt wird, wie es auch in vielen anderen Kantonen der Fall ist.

 

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