Medienmitteilung

Sozialer Ausgleich gefordert

ArbeitAargau stösst sich an den unverhältnismässigen Steuersenkungen an gewinnstarke Unternehmen als Kompensation der Steuerprivilegien für Holdinggesellschaften. Der Dachverband fordert eine soziale Abfederung der Reform im Kanton finanziert durch die höhere Bundesausschüttung an den Kanton in der Höhe von rund 40 Mio.

An der heutigen Medienkonferenz hat der Regierungsrat seine Vorschläge für die kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17 (STAF) vorgestellt. Der Dachverband der Arbeitnehmendenverbände ArbeitAargau findet es stossend, dass die Aufhebung der Steuerprivilegien für Holdinggesellschaften mittels hoher Steuersenkungen für Unternehmen kompensiert werden sollen. Kein Kanton hat einen tieferen Anteil an Holdinggesellschaften als der Kanton Aargau. Diese sind also im Kanton kaum von Bedeutung und so werden durch die Abschaffung der Sonderregelungen auch lediglich 2 Mio. mehr Steuereinnahmen generiert.

Unverhältnismässige Kompensationen

Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Steuersenkungen kosten den Kanton 65 Mio. Franken, wobei ein Teil wieder durch, teilweise vom Bund vorgeschriebene, Steuererhöhungen in der Höhe von 28 Mio. und einen erhöhten Kantonsanteil an den Bundessteuereinnahmen finanziert werden soll.

Der Vorschlag des Regierungsrats ist unausgewogen, insbesondere die geplanten Gewinnsteuersenkungen sind stossend. Soll die nationale Reformvorlage bei der Stimmbevölkerung im Aargau mehrheitsfähig werden, muss der höhere Bundesbeitrag zwingend der Bevölkerung des Kantons zugutekommen und nicht hauptsächlich den gewinnstarken Unternehmen. Die Steuervorlage 17 darf nicht als Ausrede dienen um den innerkantonalen Steuerwettbewerb weiter anzuheizen. Vielmehr soll die zusätzliche Bundesausschüttung (rund 40 Mio.) in Leistungen an die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons investiert werden und die Reform so sozial abzufedern. Denkbar sind beispielsweise Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung, Bildung, Prämienverbilligungen etc.

Soziale Abfederung notwendig

Dazu Irène Kälin die Präsidentin von ArbeitAargau: „Eine kantonale Umsetzung der STAF17 muss zwingend das Wohl der Arbeitnehmenden im Auge haben. Dazu brauchte es keine neuen Steuersenkungen an gewinnstarke Unternehmen. Das hat sich bereits in der Vergangenheit als nicht nachhaltig für die Kantonsfinanzen und als nicht mehrheitsfähig erwiesen.“

ArbeitAargau wird sich im Rahmen der Vernehmlassung ausführlich zur kantonalen Umsetzung der STAF und auch zur Teilrevision des Steuergesetzes äussern.

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