Medienmitteilung

Politische Abstrafung verhindern

Der Dachverband der Arbeitnehmendenverbände erachtet die vorgeschlagenen Änderungen als sinnvoller als die bestehende Gesetzgebung. Weil es aber weiterhin möglich ist, Richterinnen und Richter politisch motiviert abzustrafen, verlangt ArbeitAargau in zukünftigen Gesetzesanpassungen eine gesetzliche Regelung, insbesondere ein Amtsenthebungsverfahren.

Aarau, 30. Mai 2017
Medienmitteilung zur Anhörung Änderung Geschäftsverkehrsgesetz und Geschäftsordnung GVG/GO
Politische Abstrafung verhindern

Der Dachverband der Arbeitnehmendenverbände erachtet die vorgeschlagenen Änderungen als sinnvoller als die bestehende Gesetzgebung. Weil es aber weiterhin möglich ist, Richterinnen und Richter politisch motiviert abzustrafen, verlangt ArbeitAargau in zukünftigen Gesetzesanpassungen eine gesetzliche Regelung, insbesondere ein Amtsenthebungsverfahren.

Bei den vorgeschlagenen Änderungen handelt es sich um ein erstes Teilprojekt zur Klärung von geltenden gesetzlichen Regelungen von haupt- und nebenamtlichen Richtern, welche ebenfalls Auswirkungen auf Wahlen von weiteren Gremien haben. ArbeitAargau betrachtet die Änderungen für die Wahlen von weiteren Gremien wie vorgeschlagen als durchaus sinnvoll und die neue Gesetzgebung für sinnvoller als die Bestehende. ArbeitAargau ist aber gleichzeitig von der grundsätzlichen Systematik her überzeugt, dass Richterwahlen eine besondere Bedeutung zukommen und sorgfältiger vorbereitet, durchgeführt und somit auch detaillierter gesetzlich geregelt werden sollen als dies mit dieser Änderung geplant ist.

Die Wiederwahl von Richterinnen und Richtern ist zwar in fast allen Kantonen üblich, widerspricht aber dennoch internationalen Standards zur Gewährleistung richterlicher Unabhängigkeit. Darum muss bei der Ausgestaltung insbesondere gewährleistet werden, dass eine Nichtwiederwahl nicht aufgrund einer politisch motivierten Abstrafung eintrifft. Eine Nichtwiederwahl dürfte daher nur aus sachlichen und schwerwiegenden Gründen stattfinden. Dieser Gefahr wird mit der vorgeschlagenen Änderung nur ungenügend begegnet. Sinnvoller erachten die Arbeitnehmendenverbände eine gesetzliche Regelung zu einem Amtsenthebungsverfahren. Weiter bewertet ArbeitAargau Richterwahlen zu wichtig, als das hier Richtlinien vom Büro des Grossen Rats für die Vorbereitung und Durchführung genügen würden. Eine gesetzliche Regelung ist auch hier angebracht. Kommt dazu, dass auch mit der vorgeschlagenen Regelung die Situation eintreffen kann, dass eine Abwahl oder Nichtwahl im zweiten Wahlgang verunmöglicht wird. Denn auch wenn mehr Kandidierende antreten als zu wählen sind, könnte es der Wille des Grossen Rats sein, niemanden der zur Verfügung stehenden Personen zu wählen.
ArbeitAargau fällt also folgendes Fazit: Die vorgeschlagenen Änderungen sind sinnvoller als die bestehende Gesetzgebung, aber ungenügend.


Dies könnte Sie auch interessieren: