Medienmitteilung
Nein zu ruinösen Gewinnsteuersenkungen!
ArbeitAargau lehnt diese neuen, ruinösen Pläne einer Gewinnsteuersenkung entschieden ab und fordert den Grossen Rat auf, die Steuergesetzrevision zu versenken. Steuersenkungen führen zwangsläufig zu einem Abbau des Service Public. Dieser sollte aber ausgebaut und gestärkt wer-den. Insbesondere in der aktuellen Krisensituation ist ein derartiger Verzicht auf Steuereinnahmen verantwortungslos.
Von der geplanten Gewinnsteuersenkung könnten jene Unternehmen profitieren, welche einen Jahresgewinn von über Fr. 250’000 ausweisen können, d.h. es sind 5% der gewinnstärksten und erfolgreichsten Unternehmen betroffen. Zur Stärkung eines Wirtschaftsstandortes tragen jedoch verschiedene Faktoren bei: Innovationsförderung, Arealentwicklung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Mobilität oder die zwingend notwendige Fachkräfteförderung. Diese Strategien gilt es zu verfolgen und entsprechende Massnahmen auszuarbeiten, denn davon können alle profitieren – nicht nur die oberen 5%. Gerade gegenüber jenen Firmen, welche angesichts der Krisensituation seit Monaten um ihr Überleben kämpfen müssen, ist diese Vorlage respektlos.
Mit der geplanten Steuerrevision müsste der Kanton Aargau in den ersten drei Etappen mit ca. 130 Millionen Mindereinnahmen rechnen. Die Gewinnsteuersenkungen werden zwangsläufig zu einem Abbau des Service Public führen. Dieser müsste aber zwingend ausgebaut und gestärkt werden. Anstatt diese Millionenbeträge den bereits erfolgreichsten Aargauer Firmen zu schenken, muss mit diesen Mitteln in sinnvolle Massnahmen investiert werden: beispielsweise in die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen, in die (Mit-) Finanzierung von Tagesstrukturen in den Gemeinden, in die Erhöhung des kantonalen Beitrages an die Verbilligung der Krankenkassenprämien, in die Fachkräfteförderung und Ausbildung und in die dringend notwendigen Lohnerhöhungen beim Gesundheitspersonal.
Dass jedoch die Erhöhung von Ausbildungs- und Kinderzulagen oder auch die Lohnerhöhungen beim Gesundheitspersonal zurzeit als nicht opportun bezeichnet werden, zumal eine noch nie da gewesene Planungsunsicherheit herrsche, zeigt, dass hier mit zweierlei Mass gemessen wird. Dieses Vorgehen stösst bei ArbeitAargau auf grosses Unverständnis. Daran vermag auch die Erhöhung des Pauschalabzuges für Versicherungsprämien nichts zu ändern. Die Vorlage ist verantwortungslos und muss zwingend abgelehnt werden.