Medienmitteilung

Gemeinwohl vor weiteren Steuerprivilegien

ArbeitAargau stellt sich klar gegen eine weitere Steuerentlastung der höchsten Vermögen und Einkommen, die der Kanton in seiner Steuergesetzrevision 2025 vorschlägt. Mit den Entlastungen für Familien und Geringverdienende ist ArbeitAargau dagegen grundsätzlich einverstanden. Denn hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Die Beteiligung der Steuerzahler:innen am Gemeinwohl muss sich aus Sicht von ArbeitAargau an der individuellen Leistungsfähigkeit ausrichten. Es ist inakzeptabel, dass gutverdienende und wohlhabende Steuerzahler:innen gegenüber Menschen mit tieferem Einkommen bevorteilt werden sollen, wie es die Steuergesetzrevision 2025 vorsieht. ArbeitAargau bezweifelt zudem, dass eine kostenneutrale Umsetzung möglich ist und die prognostizierten dynamischen Effekte in der angekündigten Höhe eintreffen. Wenn sich diese Zweifel bewahrheiten, dann ist erneut mit Sparrunden beim Service Public zu rechnen, und das ist inakzeptabel.

Dringender Handlungsbedarf besteht darin, dass Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen sowie Familien stärker entlastet werden, denn ihre Kaufkraft steht unter massivem Druck.

Deshalb begrüsst ArbeitAargau grundsätzlich die vorgeschlagenen Massnahmen für Geringverdienende sowie für Familien mit Kindern. Dies betrifft die Integration des Kleinverdienerabzugs und die Erhöhung des Kinderabzugs, wobei ArbeitAargau den Abzug eines einkommensunabhängigen und fixen Betrags bevorzugen würde. Beim Kleinverdienerabzug muss zudem sichergestellt werden, dass mit der vorgeschlagenen Lösung niemand, der den Abzug machen kann, plötzlich mehr bezahlen muss.

Gleiches gilt auch für die Erhöhung des Maximalabzugs sowie den Verzicht auf die Reduktion des Maximalabzugs aufgrund Teilpensum bei den Drittbetreuungskosten – auch hier gäbe es solidarische Möglichkeiten, von welchem alle Familien unabhängig von ihrem Einkommen gleichermassen profitieren könnten. ArbeitAargau fordert die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen oder eine (Mit-) Finanzierung von Tagesstrukturen in den Gemeinden.

Einverstanden ist ArbeitAargau auch mit der vorgesehenen Senkung der Gewinnsteuern für Vereine und Stiftungen sowie mit der Anpassung der Grundstückgewinnsteuer auf das Niveau der Nachbarkantone.

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