Medienmitteilung

Einbürgerungs­regeln heute genügend streng

ArbeitAargau betrachtet die vorzeitigen Änderungen bezüglich der Einbürgerungsregeln als nicht not-wendig. Das aktuell gültige kantonale Recht ist genügend streng. Weitere Erhöhungen der Einbürge-rungsschranken erachtet der Dachverband der Arbeitnehmendenverbände nicht als zielführend. Hin-gegen sollten griffige Regeln zur Verhinderung von willkürlichen Entscheiden geschaffen werden.

Zuerst Erfahrungen sammeln
ArbeitAargau teilt betreffend Revision des Kantons- und Gemeindebürgerrechts (KBüG) weitgehend die Meinung des Regierungsrates, so wie er sie anlässlich der Debatte im Grossen Rat am 9. Mai 2017 ver-treten hat. Grundsätzlich ist ArbeitAargau der Meinung, dass die angestrebten vorzeitigen Änderungen nicht nötig sind. Das bereits heute strenge Gesetz gilt weiterhin und für den Vollzug des Bundesrechts ist keine Anpassung des kantonalen Rechts notwendig. Es wäre zweckmässiger, erste Erfahrungen mit dem neuen Bundesrecht zu sammeln und erst dann eine Teilrevision des KBüG anzugehen.

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