Medienmitteilung

Das Gesundheits­wesen muss finanziell unterstützt werden

ArbeitAargau begrüsst die Absicht des Regierungsrates, die Spitäler für ihre COVID-19-bedingten Ertragsausfälle und Zusatzkosten zu entschädigen. Es ist wichtiger denn je, das Gesundheitswesen finanziell zu unterstützen.

Die geplanten Entschädigungen sind die einzig richtige Reaktion auf die entstandenen Ertragsausfälle und Zusatzkosten. Einerseits, weil die Spitäler einen nicht wegzudenkenden Beitrag in der Pandemiebekämpfung bieten, andererseits weil das Gesundheitswesen und -personal nicht unter weiteren Sparmassnahmen leiden dürfen.

ArbeitAargau ist einverstanden, die Entschädigungen nur für die stationären Leistungen der allgemeinen Abteilung auszurichten, da für die ambulanten, privaten und halbprivaten Leistungen keine kantonale Finanzierungspflicht vorgesehen ist. Vor allem würde die Entschädigung von halbprivaten und privaten Leistungen in einer Privilegierung jener Kliniken münden, welche mehrheitlich Privatleistungen anbieten – dies gilt es zugunsten der öffentlichen Gesundheitsversorgung zu verhindern. Da die ausgewiesenen Ertragsausfälle und Zusatzkosten plausibilisiert und analysiert werden müssen und dadurch auch garantiert werden kann, dass nur COVID-19-bedingte Ausfälle bzw. Kosten entschädigt werden, muss auch eine Entschädigung von 100% zugesichert werden können.

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