Medienmitteilung

ArbeitAargau sagt dreimal Nein!

ArbeitAargau hat die Abstimmungsparolen für den 25. September 2022 gefasst: Zweimal Nein zur Reformvorlage AHV 21 und Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer!

Der Vorstand von ArbeitAargau hat an der gestrigen Sitzung die Abstimmungsparolen für den 25. September 2022 gefasst. Da Frauen bis heute unter diskriminierenden Lohnunterschieden leiden und viel unbezahlte Betreuungsarbeit leisten, erhalten sie im Alter auch mehr als einen Drittel weniger Rente als Männer. Die Reformvorlage AHV 21 und die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre verschärft diese Problematik zusätzlich. Deshalb sagt ArbeitAargau überzeugt zweimal Nein zur AHV 21 und engagiert sich aktiv im kommenden Abstimmungskampf.

Die teilweise Abschaffung der Verrechnungssteuer wird nach Ansicht von ArbeitAargau die Steuerkriminalität erhöhen und jährlich zu Steuerausfällen von mehreren hundert Millionen Franken führen. Da keine Gegenfinanzierung vorgesehen ist, wird wohl die Bevölkerung dafür bezahlen müssen – entweder in Form von höheren Gebühren und Abgaben oder in Form eines Leistungsabbaus. Die Teuerung hat in den letzten Monaten massiv zugenommen und die Preise sowie die Krankenkassenprämien steigen an. Deshalb ist es zurzeit umso wichtiger dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmenden nicht noch stärker belastet werden.

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