Medienmitteilung

Erweiterte Zuständigkeit der Schlichtungs­kommission

ArbeitAargau begrüsst, dass die kantonale Schlichtungsstelle für Personalfragen zukünftig auch für das Personal von Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften zuständig sein soll.

Dieser wichtige Schritt führt für die betroffenen Angestellten zu einer klaren und einheitlichen Regelung und zu mehr Rechtssicherheit. Nun haben alle angestellten Arbeitnehmenden im Kanton, egal ob in einem privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis, die Möglichkeit in juristisch professioneller Begleitung ein Schlichtungsverfahren zu durchlaufen – was ArbeitAargau als grossen Fortschritt erachtet.

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